"5. Gibt es Personen, die vom Fasten ausgenommen sind?
Nur wer das Fasten, so wie es im Islam vorgeschrieben ist, ohne gesundheitlichen Schaden durchführen können, ist zu diesem Gebot verpflichtet. Deshalb sind Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter, Frauen in der Menstruation und ähnliche Personengruppen von dieser Pflicht ausgenommen. Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird wie z.B. chronisch Kranke oder Altersschwache, sollen für jeden im Ramadan versäumten Fastentag einen Bedürftigen speisen (die sog. Fidya). Andere, die unter die Ausnahmeregelung fallen und deren Situation sich bessern wird wie z.B. Schwangere, stillende Mütter etc. holen die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nach.
9. Ist es nicht ungesund beim Fasten auch nichts trinken?
Wenn die Voraussetzung für das Fasten erfüllt ist, nämlich die körperliche Fitness, ruft die fehlende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auch keine gesundheitlichen Schäden für den Fastenden hervor. Zudem bewirkt der Verzicht auf Nahrung, dass man weniger Durst verspürt
10. Ist es sinnvoll, den ganzen Tag nichts zu essen und das alles abends wieder durch üppiges Essen nachzuholen?
Nein, sicher nicht. Deshalb hat der Prophet Muhammad (s) auch geraten leichte Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Und er erliess eine allgemeine Regel, die auch ausserhalb des Ramadans Gültigkeit besitzt: Nämlich, dass der Muslim seinen Magen mit einem Drittel Essen, einem Drittel Flüssigkeit füllen, aber das letzte Drittel leer lassen sollte."
Soweit die Erklärungen von
www.islam.de. Mich würde allerdings mal interessieren, was die Ärzte zu diesen Erläuterungen sagen. Ich halte das Nichttrinken für ausgesprochen ungesund und habe auch immer, wenn ich während des Ramadans gefastet habe (nicht aus Glaubensgründen, sondern aus Solidarität mit meinem Mann, der dann aber sehr schnell wieder aufgehört hat....), tagsüber getrunken.
LG Anna