17.12.2003:
Debatte: Wider die Kulturalisierung des Kopftuch-Diskurses
Die Islambeauftragte der SPD Dr. Akgün nimmt erneut Stellung

Die Endscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum 'Kopftuch-Urteil' fordert uns zur öffentlichen Debatte und zum Handeln auf. Hierzu erklärt Dr. Lale Akgün, Islambeauftragte der SPD Bundestagsfraktion in einer Presseerklärung:

Seit dem 'Kopftuch-Urteil' des Bundesverfassungsgerichts wird heftig und emotionsgeladen über das Kopftuch im öffentlichen Dienst gestritten. Diese Debatte sollte nicht zu einer Existenzfrage unserer pluralistischen Gesellschaft hochstilisiert werden. Es geht auch nicht darum, alle Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, unter einen fundamentalistischen Generalverdacht zu stellen. Es geht letztlich nicht gegen eine Entscheidung pro oder contra 'den' Islam.

Es geht um die Erfüllung eines politischen Auftrages des Bundesverfassungsgerichts:

'Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung massgeblichen Regelungen selbst zu treffen.' '...der Öffentlichkeit (ist) Gelegenheit (zu) bieten, ihre Auffassung auszubilden und zu vertreten.

Notwendigkeit und Ausmass von Grundrechtseingriffen in öffentlichen Debatten zu klären.' (BVerfG 24.9.2003).

- Weder die deutsche oder europäische Rechtsprechung, noch Kritiker des Kopftuches, wünschen die Umkehrung der Praxis einiger islamischer Länder, in denen Musliminnen gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, das heisst ein generelles Kopftuchverbot.

- Das Kopftuch bei Schülerinnen oder Verkäuferinnen mit dem islamischen Kopftuch einer verbeamteten Lehrerin einer öffentlichen Schule gleichzusetzen, gar die unterschwellige orge zu verbreiten, wenn nicht jetzt, dann könne ein umfassendes Kopftuchverbot vom Gesetzgeber später angestrebt werden, ist unkorrekt. Selbstverständlich können Musliminnen das Kopftuch uneingeschränkt im Alltag und in der Öffentlichkeit tragen. Rechte von Kopftuchträgerinnen im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages sind durch das Urteil des BAG eindeutig geklärt. - Das Verbot des aus religiöser Überzeugung getragenen Kopftuchs einer Lehrerin Beamtin) im öffentlichen Dienst zeugt nicht von einem falschen Toleranz-Verständnis und gefährdet auch nicht den Erhalt der religiösen Vielfalt in der Schule oder unseres Staates. Dies arantieren das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechts-Charta gleichermassen. - Vergessen wir nicht, dass neben vielen, nicht-kopftuchtragenden sunnitischen Musliminnen, auch rund 600.000 Menschen islamischen Glaubens in Deutschland leben, für die ein religiös gebundenes Kopftuch per se 'nicht tragbar' ist.

Nicht nur in meiner langjährigen Arbeit als Psychologin mit Migrantinnen habe ich gesehen, dass viele muslimische Mädchen und Fraün das Kopftuch aus religiöser Überzeugung tragen – es aber auch für andere nicht mehr oder nie auf der Tagesordnung steht. Ich habe aber auch erlebt, das Kopftuch Zwang, Gruppendruck, Verweigerung von autonomer Lebensführung, Rückzug aus der Gesellschaft bedingen kann.

Deutschland ist ein Land mit Religionsfreiheit, dem Schutz von Pluralität der Religionen aber auch dem Schutz von Individuen - weiblichen Individuen. Wer ihre Emanzipation will, setzt sich dafür ein, dass im Konflikt mit besonderen kulturellen Identitäten, die universalistischen Menschen- und Bürgerrechte Vorrang haben -und nicht die Deutungsmacht einiger islamischer Verbände zu Lasten von Frauen.

Ich befürworte die politische Inpflichtnahme des Gesetzgebers durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich stehe zu einer gleichbehandelnd gesetzlichen Regelung aller religiösen Symbole im öffentlichen Bereich.