VERFASSUNGSBESCHWERDE - Urteil im Kopftuch-Streit soll Ende September fallen
02.08.2003 KARLSRUHE, 1. August (dpa). Der seit fünf Jahren schwelende "Kopftuch-Streit" zwischen einer muslimischen Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg wird am 24. September abschließend entschieden. Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Tag sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde der Frau, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Die 1972 in Afghanistan geborene Fereshta Ludin, die seit 1987 in Deutschland lebt und seit acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, besteht aus religiösen Gründen darauf, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen. Sie sieht in dem Verbot unter anderem das Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt. Das Land hatte 1998 ihre Übernahme in den Schuldienst mit der Begründung abgelehnt, der Staat sei in religiösen Fragen zur Neutralität verpflichtet. Ludin war gegen die Entscheidung durch die Instanzen gezogen und zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Quelle: Yahoo / dpa