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Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 1998
Alles andere kommt einer Zensur gleich
Interview mit Cem Özdemir


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In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium unter Ministerin Frau Dr. Annette Schavan (CDU) entschieden, die muslimische Referendarin Fereshta Ludin nicht als Lehrerin einzustellen, weil diese sich geweigert hat, im Unterricht ihr Kopftuch abzunehmen.
Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt in einem Interview dazu Stellung. Özdemir, in Bad Urach geborener Sohn türkischer Einwanderer, ist Diplom-Sozialpädagoge.

Herr Özdemir, wie beurteilen Sie die Entscheidung der Kultusministerin?

Ich bedauere die Entscheidung, wenn ich auch einige der Argumente der Gegner des Kopftuches verstehen kann. Trotzdem bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Man sollte nicht übersehen, dass sich die Lehrerin während des Referendariats verfassungstreu verhalten hat. Das und nichts anderes ist der Maßstab. Alles andere kommt einer Art Zensur gleich. Wenn man die Entscheidung des Kultusministeriums zu Ende denkt, dann müsste man zukünftig Ordensleute oder Juden, die die Kippa tragen, aber auch Christen, die das Kreuz um den Hals tragen, aus der Schule verbannen. Eine Schule, die völlig von Religion befreit ist, kann niemand ernsthaft wollen. Die Entscheidung wird vor Gericht wohl kaum Bestandhaben.

Zu welchem Ergebnis kommen Sie beim Vergleich mit dem Kruzifix-Urteil?

Das Kruzifix an der Wand wäre ungefähr so wie ein Bild von Mekka an der Wand. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schule zur Neutralität verpflichtet. Das haben wir zu achten. Was anderes ist es, was eine Lehrerin mit ihrem individuellen Glaubensbekenntnis macht. Das haben wir auszuhalten, auch wenn es uns nicht gefällt. Mir gefällt es auch nicht, wenn ich Frauen mit Kopftuch sehe. Ich kann es ihnen aber nicht herunterreißen. Damit werde ich mit Sicherheit nicht das erreichen, worum es mir geht: der Gleichberechtigung zur Durchsetzung zu verhelfen.

(nach: Südkurier, v. 16.7.98)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 1998
Eine Chance vertan?
Ulrike Trampus


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Ob Kultusministerin Schavan es zugibt oder nicht: Die Entscheidung ist ein Signal. Nachdem das Oberschulamt Stuttgart es abgelehnt hatte, die examinierte Lehrerin und Muslimin Fereshta Ludin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, in den Staatsdienst zu übernehmen, ist ein Exempel statuiert. Für muslimische Lehrerinnen mit Kopftüchern ist kein Platz im öffentlichen Schuldienst.
Annette Schavan argumentiert geschickt. Sie spricht vom Grundrecht auf Religionsfreiheit und sie spricht von Toleranz. Einer Toleranz, die Andersdenkenden, Andersgläubigen zu gewähren ist und auf Gegenseitigkeit beruht. So weit, so gut. Doch was entfernt den Fall Ludin von diesen Rechten? Sobald sie sich ans Pult einer Schule stellt, ist Fereshta Ludin mehr als eine 25jährige Frau, die nur sich selbst verpflichtet ist. Sie hat einen Erziehungsauftrag und große Verantwortung. Und auch das Tuch ist mehr als äußeres Gestaltungsmerkmal. Es hat eine politische, eine kulturelle Dimension. Dies ist das Dilemma. Darauf stützt sich Schavans Begründung. Denn tatsächlich ist diese Dimension nicht zu leugnen.
Es bleibt jedoch die Frage, ob mit der Entscheidung gegen Ludin nicht eine Chance vertan worden ist. Wenn es sich hier um eine - wie Schavan betonte - Entscheidung mit Einzelfallcharakter handelt, dann hätte Fereshta Ludin vielleicht ein bisschen mehr Vertrauen verdient gehabt. Denn die Deutsche afghanischer Abstammung hatte von Anfang an erklärt, das Tuch nicht als Ausdruck ihres Glaubens zu tragen.
Womöglich wäre diese Lehrerin mit Kopftuch und ihre Art zu unterrichten Beweis dafür gewesen, dass Integration und friedliches Miteinander auch viel damit zu tun hat, den Andersaussehenden zu akzeptieren.

(aus: Pforzheimer Zeitung , 14. Juli 1998)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Klage erneut abgewiesen


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Die moslemische Lehrerin Fereshta Ludin darf in Baden-Württemberg auch weiterhin nicht mit Kopftuch an einer staatlichen Schule unterrichten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte die Klage der Grund- und Hauptschullehrerin auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst ab.
Das Oberschulamt Stuttgart und die baden-württembergische Kultusministerin Schavan hatten der deutschen Pädagogin afghanischer Herkunft die Aufnahme in den Schuldienst verweigert, so lange sie darauf bestehe, ihr Kopftuch auch in der Schulklasse zu tragen. Zur Begründung wurde auf die Pflicht der Beamten zur religiösen Neutralität verwiesen.
Schavan hatte Ludin vor gut zwei Jahren allerdings erlaubt, in einer baden-württembergischen Schule mit Kopftuch ihr Referendariat zu absolvieren, weil der Staat das Monopol zur Lehrerausbildung hat. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, sie werde in ihrer Religionsfreiheit verletzt, wenn sie das Kopftuch nicht auch im Unterricht tragen dürfe.
Ludin bekräftigte vor Gericht noch einmal, dass sie nicht die Absicht habe, die Schüler von ihrem Glauben zu überzeugen. Sie trage das Kopftuch, weil es Teil ihrer persönlichen Glaubensidentität sei. Auf die Frage, was geschehe, wenn sie gezwungen würde, das Kopftuch abzulegen, sagte sie: "Ich würde mich sehr, sehr schämen." Es käme für sie einer Entblößung gleich. Ludin hob hervor, sie lebe unter anderem deshalb gerne in Deutschland, weil sie hier die Freiheit habe, ihren Glauben zu praktizieren. Sie lehne es auch ab, wenn Frauen in moslemischen Ländern zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden.

(nach: Stuttgarter Zeitung, v. 25.3.00)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch?


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Fereshta Ludin (s.Abb.), die muslimische Lehrerin, die auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen möchte, hat gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht für ihre Festanstellung an einer baden-württembergischen Schule gestritten. Zierlich sieht sie aus, gelassen blicken die dunkelbraunen Augen ihr Gegenüber an, ruhig legt sie ihre Argumente dar. Sie wirkt nicht nervös; weder als sie aus ihrem Lebenslauf berichtet, noch als sie erklärt, weshalb das Kopftuch für sie ein wichtiger Bestandteil ihrer religiösen Identität sei. Dabei geht es für Fereshta Ludin nicht nur um ein abstraktes verfassungsrechtliches Problem, sondern um ihr Leben und um ihren Beruf. Darf sie an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg Kinder unterrichten, obwohl sie auf dem Kopftuch besteht? Das Land hat die Einstellung abgelehnt, Fereshta Ludin hat dagegen geklagt.
Das Verfahren in der ersten Instanz hat die muslimische Lehrerin, die mittlerweile an einer islamischen Privatschule in Berlin unterrichtet, verloren. [...] In politischer Hinsicht aber hat Fereshta Ludins Anwalt bei dem Verfahren einen Sprengsatz gezündet, als er dem Gericht darlegte, dass in Baden-Württemberg eine andere Lehrerin seit Jahren mit Kopftuch unterrichtet.
Außerhalb des Verwaltungsgerichts rollte die Lawine. Die betreffende Schule wurde kontaktiert, der Rektor gab zum Besten, dass er die Kopfbedeckung seiner muslimischen Kollegin nie als Kopftuch im Sinne des Islam wahrgenommen habe.
Es war schon ein peinlicher Moment, als die Informationen des Anwalts vor Gericht bestätigt werden mussten. Ein Viertelstündchen hatte es gedauert, die Recherche abzuschließen. Diese zweite Frau, so hieß es, trage ihr Kopftuch ganz anders als Frau Ludin. Sie lasse es nicht um die Schultern fallen, sondern verhülle nur Haar und Stirn damit. Und während der Oberschulamtsvertreter erklärt, was niemand richtig verstehen kann, fallen seine Augen prüfend auf das Tuch der Klägerin, wandern seine Hände unversehens und ein bisschen hilflos an den eigenen Schopf.
Dabei hatte eine Anfrage des Kultusministeriums an alle Oberschulämter und Schulämter in Baden-Württemberg vor einigen Wochen noch das Gegenteil erbracht: Es gebe keine weitere Lehrerin mit Kopftuch im Land.
"Wir müssen erst einmal prüfen, ob dieser Fall vergleichbar ist'', teilte Annette Schavan, die Kultusministerin von Baden-Württemberg, mit. Und sie musste sich spöttische Fragen gefallen lassen, ob sie zur Beantwortung dieser Frage nun ein Mode- oder ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben gedenke? Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch? Und wann ist es keines? In jedem Fall geht es nach Auskunft der Ministerin um eine Frau, die vom katholischen Glauben zum Islam konvertiert ist. Erst nachdem sie Lehrerin geworden sei, habe sie begonnen, ein Kopftuch zu tragen.
Selbst in den heißesten Wochen, als über die Einstellung oder Ablehnung Fereshta Ludins debattiert und gestritten wurde, hätten weder Eltern noch Kollegen dieser Stuttgarter Lehrerin das Problem thematisiert, sagt Annette Schavan. Sie wertet das als Indiz, dass man möglicherweise wirklich nicht von einem Kopftuch sprechen könne. "In der Schule wird es offenbar nicht so gesehen.''
Bei Fereshta Ludin geht es um die Einstellung als Beamtin. Das Land spricht ihr, weil sie auf dem Kopftuch besteht, die persönliche Eignung für den Lehrerberuf ab. Eine Auffassung die das Gericht bestätigt hat. Die andere Lehrerin hingegen hat ihren Beruf jahrelang ohne Probleme ausgeübt. Wie will man ihr da die Eignung absprechen?
(nach: Stuttgarter Zeitung, 25.03.00, verändert und gekürzt)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Schulamt bleibt hart


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STUTTGART (ral). Das Land lässt sich nicht beirren. Kultusministerium und Oberschulamt bleiben bei ihren Argumenten gegen die Einstellung der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg, nach dem Niedersachsen die muslimische Lehrerin Ijman Alzayed in den Schuldienst einstellen muss, auch wenn diese im Unterricht ein Kopftuch trägt, habe auf die Vorgehensweise im Land keinen Einfluss, erklärten Vertreter beider Behörden. Das Kultusministerium sieht der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit Spannung entgegen. "Jetzt gibt es zwei widersprüchliche erstinstanzliche Urteile, man wird sehen wie die zweite Instanz entscheidet". Das Gericht in Lüneburg hatte sich auf das Grundgesetz berufen. Danach dürfe der Zugang zu öffentlichen Ämtern nicht vom religiösen Bekenntnis abhängig gemacht werden. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht dagegen hatte in der Verhandlung Fereshta Ludin gegen das Oberschulamt Stuttgart entschieden, die Lehrerin verstoße mit dem Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gegen die Neutralitätspflicht der Lehrer. [...]
Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger fühlt sich durch die Lüneburger Entscheidung in seiner Argumentation bestärkt. Das niedersächsische Gericht habe die selbe Linie verfolgt wie er selbst. Wenn das Tragen eines Kopftuchs noch kein Eignungsmangel sei, wie der Lüneburger Richter sagte, dann verstoße es auch nicht gegen das Neutralitätsgebot, folgert der Anwalt.
(aus: Stuttgarter Zeitung, 18.10.00, verändert und gekürzt)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Wie gefährlich ist ein Tuch?
Alex Rühle


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Als sich die moslemische Referendarin Fereshta Ludin im März dieses Jahres das Recht erstreiten wollte, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen, wurde sie vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen. In Lüneburg wurde am Montag dieser Woche in genau der gleichen Frage der moslemischen Lehramtsbewerberin Ijman Alzayed Recht gegeben.
Was wieder mal beweist, wie aufregend doch das Leben in diesem unserem säkularen Lande ist: Wo andernorts kalte Gesetze die Verhältnisse von Kirche und Staat regeln, wird hierzulande noch beherzt von Mensch zu Mensch oder gleich vom ganzen Volk entschieden.
Je nachdem ob man also in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Bayern lebt, scheint jeder Richter nach seiner Fasson Recht sprechen zu dürfen. Mal beruft man sich auf christliche Werte, mal auf säkulare Rechtsnormen. Und die Bürger dürfen jeweils gespannt sein, ob sie es nun mit einer laizistisch orientierten Gerichtsbarkeit zu tun haben, oder ob sie von einem Richter begutachtet werden, der von "geschichtlicher und kultureller Prägung" oder "erzieherischer Vorbildfunktion" munkelt und mit solchen Argumenten Kreuze gebietet oder Kopftücher verbietet.
Zur Erinnerung: Die baden-württembergische Kultusministerin, die Christdemokratin Annette Schavan, hatte im Rechtsstreit um Fereshta Ludin vor zwei Jahren die Unbedecktheit des baden-württembergischen Lehrkörpers verlangt. Barhäuptig habe eine Lehrerin vor ihre Schüler zu treten; nur so könne sie als erzieherisches Vorbild und Repräsentantin des Staates wirken. Frau Schavan berief sich dabei auf das für alle Beamte geltende "Neutralitätsgebot". Als ob sie Angst hätte, dass dieses Argument als rechtliche Begründung für ein Verbot noch nicht reiche, verwies sie zudem auf die "innerislamische Diskussion", in welcher das Kopftuch "auch als Symbol der Ausgrenzung und Unterdrückung gewertet würde". Beeindruckend, dass eine baden-württembergische Katholikin darüber bestimmt, was den wahren Islam ausmacht. Schön auch von ihr, dass sie sich Zeit nimmt, um für die Emanzipation der Frauen in der islamischen Gesellschaft zu kämpfen. [...]
Fereshta Ludin hielt in ihrem Prozess am Tragen des Kopftuchs nur um ihrer individuellen Identität willen fest. Sie berief sich auf das westliche Verständnis von Menschenwürde mit dem Anspruch auf das Grundrecht des Individuums. In dem Zusammenhang musste sie sich die Frage gefallen lassen, inwieweit sie ein Stück Tuch als notwendigen Bestandteil ihrer Persönlichkeit definieren könne: Schließlich werde kein Mensch durch ein Kleidungsstück fromm oder gerecht. Doch betonte die Muslimin stets, dass sie sich ohne Tuch in Gegenwart von Männern "entblößt" fühle. Als Kulturinvasorin hingegen kann sie nicht sonderlich gefährlich geworden sein:
"Wenn Schüler mich fragen, warum ich ein Kopftuch trage, dann sage ich:
'Weil es mir gefällt'." Für Ludins Schüler war die Kopfbedeckung, wenn überhaupt, nur in ästhetischer Hinsicht problematisch: "Sieht Kacke aus, aber sonst kein Problem", meinte einer ihrer Schüler. Aus dem argumentativen Reigen der baden-württembergischen Kultusministerin konnte man sich zuletzt noch den Hinweis auf das "Recht der Schüler und ihrer Eltern auf Schutz vor religiöser Beeinflussung" herauspflücken. Fragt sich nur, wann ein Kleidungsstück als aufdringliche religiöse Aussage und wann nur als Kleidungsstück zu bewerten ist. "Das Tragen eines Kopftuches auf Grund der religiösen Zugehörigkeit steht der Eignung der Klägerin als Lehrerin im Probebeamtenverhältnis nicht entgegen." Wie einfach liest sich doch gegen Schavans argumentatives Geschwurbel dieser Satz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg begründete damit seine Entscheidung, die deutsche Pädagogin Ijman Alzayed, die 1990 zum Islam übergetreten ist, für den Schuldienst zuzulassen. Der Lüneburger Richter unterschied einzig zwischen fachlicher Kompetenz und religiöser Anschauung der Lehramtskandidatin: Anziehen kann sie, was sie will, wenn sie nur gut unterrichtet. Egal, was man von Kopftüchern hält: Wenn für Iyman Alzayed die Art ihrer Kleidung zur Bedingung für die Anerkennung ihrer Person wird, dann ist das anzuerkennen. An all dem argumentativen Wirrwarr im Fall Ludin sieht man freilich, wie viele grundlegende Fragen sich an der "Kopftuchdebatte" neu entzündeten. Man redete über die Gefahren der Religiösität für den säkularen Staat und diskutierte [...] auch um den Begriff des "Neutralitätsgebots". Hat man in unserem säkularen Staat dabei die Neutralität des Ungläubigen im Auge? Oder nicht doch die des überzeugten Katholiken? Zu Recht wurde in dem Zusammenhang die Frage gestellt, wie indoktrinierend erst flächendeckende Kruzifixe seien, wenn schon ein einzelnes Kopftuch sich schlimm auf die Psyche der Schüler auswirken könnte: Dass vielen Lehrern auf deutschen Schulfluren kleine Holzkreuze um den Hals baumeln, führte bislang noch nie zu einem Prozess. Und dass große Kruzifixe in allen Klassenzimmern hängen, gilt hierzulande nicht als indoktrinierend sondern als identitätsstiftend.
(aus: Süddeutsche Zeitung, 18.10.00, verändert und gekürzt)