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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48709
05/03/2003 20:02
05/03/2003 20:02
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 1,607 Im berner Berberdorf (Schweize...
Mialania
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Klar, Amina, darfst Du mich etwas fragen Ich bin immer noch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens. Früher dachte ich, es sei mein Freund, seit ich solo bin, bin ich wieder auf der Suche. Mein Leitspruch war eine ganze Weile: Fressen und gefressen werden. Ich weiss nicht, was uns nach dem Zerfall unseres Körpers erwartet. Vielleicht eine Inkarnation, das Paradies, die Hölle oder etwas ganz anderes. Wer weiss... Jedenfalls müssen wir alle einmal sterben.
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48712
05/03/2003 20:30
05/03/2003 20:30
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 1,607 Im berner Berberdorf (Schweize...
Mialania
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Im berner Berberdorf (Schweize...
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Ja, ich glaube doch auch ein wenig an alles... Es ist grundsätzlich alles interessant, was man nicht kennt. Meine Mutter ist Buddhistin, mein Vater Katholike, meine Oma auch, mein Opa reformiert, mein Arbeitskollege interessiert sich für die Mayas, mein Ex ist Neuapostolisch, eine Schulkollegin auch, eine andere Schulkollegin ist konfessionslos, eine andere Muslima. Man lernt nie aus und es gibt überall etwas, das gut ist.
Ich habe alle gleich lieb. Was interessiert mich ihre Religion? Hauptsache, man respektiert sich gegenseitig. Ich fühle mich mittlerweile diskriminiert, wenn man mir sagt, dass man aufgrund einer Religion mit mir etwas nicht mehr machen oder haben kann. Tut ein "wahrer" Gott so etwas? Ich dachte, er sei allmächtig und allverzeihend und gütig...
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48713
06/03/2003 00:39
06/03/2003 00:39
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Joined: Dec 2002
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jambo
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Schweiz
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Hoi Mialania! Ich weiss nicht, ich finde die ganze Sache etwas komisch!!!Du sagst, Du blickst nicht mehr so durch mit seiner Aufenthaltsbewilligung. Ich an Deiner Stelle würde das mal genau abklären!!!Wenn er zuerst ein Visa bekommen hat als Student, kann er und DARF er gar nicht arbeiten. Sogar mit einer Bewilligung B musst Du bei jedem Stellenwechsel zuerst die Erlaubnis der Fremdenpolizei bekommen!!! Irgendwie glaube ich ihm die Sache nicht. Sorry, verstehe das nicht falsch, aber ich würde ihm nicht so trauen. Ich kenne einige Fälle, die so begonnen haben und dann ging es schliesslich nur darum einen Aufenthalt zu bekommen. Und wie Du Dir vorstellen kannst, endete die ¨Beziehung¨meistens mit Scheidung! Verlange seinen Pass, schau nach mit welcher Bewilligung er gekommen ist. Hat er ein Visa, für wie lange und für welchen Zweck? Wenn er Dir keine genaue Auskunft geben will oder kann,......ja dann....
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48714
06/03/2003 07:55
06/03/2003 07:55
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Fremdenpolizei gibt es so nicht in Deutschland, denn mir kam dieses Wort so fremd vor das ich mich mal erkundigt habe. Fremdenpolizei (schweizerisches Recht) http://vpb.admin.ch/deutsch/sach_deutsch/51-60/1/227.htmlhttp://www.biel-bienne.ch/de/pub/behoerdenwegweiser/sicherheit/einwohneramt/fremdenpolizei2.htmStadt Biel - Ville de Bienne Drucken Fenster schliessen Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der EU/EFTA sind 1. Personen, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen können: Personen oder Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EG/EFTA-Staates sind. 2. Wichtigste Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Hochqualifizierte Spezialisten Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EF/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt. Familienangehörige Für nicht hochqualifizierte Arbeitskräfte besteht nur dann die Möglichkeit eine Aufenthalts-bewilligung in der Schweiz zu erhalten, wenn sie im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gelangen. Familiennachzug ist lediglich möglich für den Ehegatten oder die Ehe-gattin und die gemeinsamen Kinder, sofern diese das 18. Altersjahr noch nicht überschrit-ten haben. 3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen: Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und Wohnsitz in der Schweiz von weniger als einem Jahr (L-Bewilligung) oder von mehr als einem Jahr (B-Bewilligung): Arbeitsvertrag, mit der Angabe ob L-Bewilligung oder B-Bewilligung 2 Passfotos Lebenslauf (Ausbildung und bisherige Berufsausbildung und Berufserfahrung), Diplom(e) und Zeugnis(se) Kopie eines gültigen Reisepasses Nachweis der vergeblichen Suchbemühungen um eine hochqualifizierte Arbeitskraft im Inland (Stelle muss dem RAV gemeldet sein) und in den EG/EFTA-Staaten Begründung durch den Arbeitgeber für den Bedarf der ausländischen Arbeitskraft. Bei Einreise im Familiennachzug und beabsichtigter Ausübung einer Erwerbstätigkeit: Arbeitsvertrag Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und Wohnsitz in der Schweiz für ausländische Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit Sitz in einem EG/EFTA-Staat in die Schweiz entsandt werden (L-Bewilligung): Arbeitsvertrag Angaben über Ort, Art und Dauer des Einsatzes, Angaben zum Lohn des ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz 2 Passfotos Kopie eines gültigen Reisepasses Bestätigung einer bisherigen mindestens einjährigen Tätigkeit in einem EG-Staat in Form einer Wohnsitz- und Arbeitgeberbestätigung über die letzten 12 Monate Strafregisterauszug aus EG/EFTA-Staat 4. Abgabeort von Gesuch und Beilagen Arbeitskräfte, welche in die Schweiz entsandt werden sollen, dürfen erst nach Erhalt der entsprechenden Genehmigung zu Erwerbszwecken in die Schweiz einreisen (Auslandgesuch). Sofern die betroffene Person visumpflichtig ist, muss sie vor der Einreise bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Schweizervertretung das entsprechende Visum einholen. Die entsprechende Ermächtigung dazu wird durch die Fremdenpolizei ausgestellt. Sämtliche Gesuche sind bei der zuständigen Fremdenpolizei einzureichen. Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind. Fremdenpolizei Erwerbstätige, EU/EFTA-Staaten Angehörige von Staaten, die Mitglied der EU/EFTA sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien 1. Personen, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen: Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates, die in der Schweiz eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen, sowie in der Regel auch deren Familienangehörige. 2. Wichtigste Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Arbeitsvertrag Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit ist in jedem Fall ein Arbeitsvertrag beizulegen. Stellensuche Zur Stellensuche benötigen die unter Ziffer 1 aufgeführten Personen bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten keine Bewilligung. Im Anschluss an den bewilligungsfreien Aufenthalt kann die Fremdenpolizei die Stellensuche bis zu einer Gesamtdauer von maximal sechs Monaten ab Einreise bewilligen. 3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen: Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und Wohnsitz in der Schweiz von weniger als einem Jahr (L-EG/EFTA-Bewilligung) oder von mehr als einem Jahr (B-EG/EFTA-Bewilligung) Arbeitsvertrag, mit der Angabe ob L-EG/EFTA-Bewilligung oder B-EG/EFTA Bewilligung (bei Musikern Ascom-Vertrag) 2 Passfotos Kopie eines gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte Nachweis der vergeblichen Suchbemühungen um eine inländische Arbeitskraft durch den Arbeitgeber (Stelle muss dem RAV gemeldet sein). 4. Abgabeort des Gesuchs mit Beilagen Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält (Auslandgesuche) oder bereits in die Schweiz eingereist ist (Inlandgesuche). Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind. usw. geht mal auf den Link dort findet ihr alle Infos dazu aber nur Schweiz betreffend. http://www.biel-bienne.ch/de/pub/behoerdenwegweiser/sicherheit/einwohneramt/fremdenpolizei2.htmIn Deutschland ist es die ganz normale Ausländerbehörde. Aufenthaltsangelegenheiten, auch EU und EWR-Staaten, ausgenommen Asylbewerber)http://www.berlin.de/LEA/dienstst/d_ausl.html#Aufenthalt Anschrift: Landeseinwohneramt Berlin Abteilung Ausländerangelegenheiten (Abt. IV) Friedrich-Krause-Ufer 24 13353 Berlin Telefon: (030) 90158 - 0 FAX: (030) 90158-462 mailto:auslbln@lea.verwalt-berlin.de Claudia
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48720
07/03/2003 08:48
07/03/2003 08:48
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Joined: Jul 2002
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Martha
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Löwengrube
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Bin (abstammungsmäßig)zum Teil Jüdin, katholisch getauft, aus der Kirche ausgetreten, moslemisch stark beeinflußt, und über die Naturwissenschaften letztendlich zum Glauben gekommen. Gemixter gehts wohl kaum. @ Mialania: war lange Deiner Meinung, eschäftige Dich doch mal ein bißchen mit Quantenphysik, Einstein usw. Falls Du denkst, das ist nichts für Dich hier ein Buchtip: Gary Zuckow, Die tanzenden Wu-Li-Meister, Quantenphysik (Atomphysik) für jedermann verständlich, ohne Formeln. Deine Einstellung zu Gott (die ich nicht angreifen möchte) wird es Dir mit jedem Gläubigen schwer machen, eine Verbindung einzugehen, da dem Gläubigen Dein Wohl am Herzen liegt. Er wird sicher akzeptieren, wenn Du keiner Gruppe eitrittst, nicht aber, daß Du Dich in seinen Augen ins Unglück stürzt. Das führt unweigerlich zu Konflikten. Zu Kais möchte ich nichts sage, ich kenne ihn nicht, und es wird bei jedem Gläubigen das gleiche Problem sein. Und Kinder würden das sicher nicht vereinfachen. Viele WEge führen nach Rom ![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif) , ich will Dich nicht überzeugen, nichts liegt mir ferner, aer wenn Dir an Deinem Freund was liegt, solltest Du etwas offener für "Gott" sein, sonst ist meiner Meinung nach die Beziehung zum Scheitern verurteilt. Man kann jeder Zeit etwas dazulernen, nicht aber so tun, als wüßte man das nicht, was man einmal verstanden hat, insofern KANN er nicht toleranter werden. LG Martha
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48722
07/03/2003 09:05
07/03/2003 09:05
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 1,607 Im berner Berberdorf (Schweize...
Mialania
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Im berner Berberdorf (Schweize...
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@ Martha Wieso soll ich mich jetzt mit Quantenphysik beschäftigen? Das versteh' ich jetzt irgendwie nicht... Wir haben in der Familie sehr gläubige Mitglieder, die auch wegen dem Papst auf Verhütung verzichten und dann halt einfach Kinder produzieren, die sie sich nicht mehr leisten können... Ich verstehe das nicht... Es sind liebe Menschen und wir akzeptieren uns so, wie wir sind. Beide Parteien verstehen einander zwar nicht, warum der eine gläubig ist und der andere nicht. Wir kommen miteinander zurecht, weil wir einander entgegenkommen. Dasselbe bei meiner Arbeit in der Heilsarmee. Zwischendurch ging ich mal in die Andacht, betete vielleicht mal mit und wenn ich nicht täglich, sondern monatlich ging, war es auch nicht schlimm. Es wurde mir oft gesagt, dass man mich in ihre Gebete einschliesse, das finde ich auch schön, aber ich würde nie von mir aus beten. Ich habe in der Heilsarmee liebe Freunde gefunden, mit denen ich noch heute Kontakt habe und es stört sie nicht und wir hatten nie einen Konflikt deswegen, dass ich nicht gläubig bin. Warum soll eigentlich ich "offener" für Gott sein? Ich habe nichts dagegen, mich ihm anzupassen, bis zu einem gewissen Grad. Kann Gebote des Islams befolgen und so weiter. Aber ich werde nicht zum Islam konvertieren. Ich lerne zur Zeit sehr viel Neues. Lese in der Bibel, im Koran, lerne neues über die Juden, interessiere mich für die Mayas... Und den Satz versteh' ich irgendwie auch nicht... Zitat: Man kann jeder Zeit etwas dazulernen, nicht aber so tun, als wüßte man das nicht, was man einmal verstanden hat, insofern KANN er nicht toleranter werden.
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Re: Welcher Religion gehört Ihr an?
#48723
07/03/2003 09:14
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Joined: Jul 2002
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Martha
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Löwengrube
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Ich hab doch geschrieben, ich will Dich nicht angreifen. Es war ein TIPP. Ich dachte, es interessiert Dich vielleicht. Oder jemand, der mitliest. Und den Satz würdest Du sichedr nach dem Buch verstehen. Ich meine damit, wenn man gewisse Zusammenhänge einmal verstanden hat, kann man nie wieder so tun, als hätte man nichts davon gehört. @ Safia: Du liest Murphy, dann weist Du im Ansatz, was ich damit meine. Entschuldige Mialania, wenn ich Dir auf die Füße getreten bin (muß zugeben, hatte irgendwie ein paar Postings übersehen), anscheinend hast Du Dich getrennt, und das Ursprungsprolem ist nicht mehr so interessant. Sollte halt nur ne Antwort auf Deine Frage sein.
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