@mialania,
ich bin ziemlich sicher, daß ein Muslim nach der Schari'a eine Christin, Jüdin oder auch Zoroastrierin heiraten darf. Ich hab das in einer Vorlesung über islamisches Recht gehört; der Professor ist übrigens Gastdozent an der al-Azhar in Kairo; es dürfte daher ziemlich wasserdicht sein. (in dieser Hinsicht könntest Du Deinem Kais vielleicht ja den Wind aus den Segeln nehmen, wenn Du ihm sagst, daß sogar die al-Azhar das so sieht)
Was eine konfessionslose Frau angeht, würde ich diese als eine "Ungläubige" im Sinne des Koran einstufen und damit wäre einem Muslim eine Ehe mit einer Konfessionslosen wohl verboten.