salam
hallo
ach @ mia du hast den einen wichtigen hadith vergessen wegen dem hund....
ein hund darf als wachhund gehalten werden aber nicht im hause als arbeitshund gehalten werden aber nicht im hause....weil er unrien ist.. besonders geht es dabei um seine nase und den speichel.. als haustier ist der hund nicht erlaubt weil dann keine negel das haus betreten.. ich werde gelich mal noch den hadith suchenund am ende heir posten... hoffe i ch konnte helfen.. finde die ganze diskusion sehr toll hier in diesem thema...  
Zitat:
 Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: 
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Engel betreten keine Wohnung, in der ein Hund oder ein Bild (eines Menschen oder eines Tieres) befindet. 
Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 3929