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Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47440
27/10/2002 12:15
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
Problemhintergrund
Die Schule ist bereits als Institution Gegenstand gesellÂschaftlicher „Dauerreflexion“, und die Kontroverse zwischen gesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Verbände, religiöse Gruppen) über die faktische und ideale Erfüllung ihres ErzieÂhungsauftrags dauert an. Manche ihrer Fachgebiete heben sich als besonders problembeladen hervor, vor allem solche, mit denen politische, ethische oder religiöse Werturteile verÂbunden sind.
Die Thematisierung der Sexualität im Unterricht hebt vor alÂlem unter muslimischen Einwanderern eine ganz besonÂdere Rolle hervor. Muslime betrachten SexualerzieÂhung als eine einzig und allein der Eltern vorbehaltene Aufgabe und sie betrachten diese Art des Unterrichts an den öffentlichen Schulen als unmoralisches Handeln gegenüber ihrer Religion.[1] Kriterien und Wertmaßstäbe der schulischen Sexualerziehung entsprechen nicht der islamischen Wertorientierung.
Die Richtlinien der Länder zur Sexualerziehung beruhen auf einer Empfehlung der KMK (Kultursministerkonferenz) von 1968, in der es heißt:
„Die Sexualerziehung gehört zur Gesamterziehung. Sie ist das natürliche Recht der Eltern; daneben steht die Schule mit ihrem eigenständigen Auftrag zu erziehen und zu unterrichten. Die Schule unterstützt und ergänzt das Elternhaus in seinem erzieherischen Bemühen.“[2]
Die Länderrichtlinien, die dieser Empfehlung folgen, betonen das Recht der Eltern auf wertorientierte Sexualerziehung ausdrücklich:
„Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört die Familien- und Geschlechtserziehung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.“[3]
Das BVerfGE, das mit seinem Urteil vom 21.12.77 grundsätzlich zur Frage der Sexualerziehung an öffentlichen Schulen Stellung nimmt, erklärt die individuelle Sexualerziehung zum natürlichen Elternrecht.[4]
Daneben hat die Schule einen durch Grundgesetz, Landesverfassungen und Schulgesetze der Länder begründeten Erziehungs- und Bildungsauftrag, der auch die Sexualerziehung enthält.[5]
Die rechtliche Lage zur Sexualerziehung an öffentlichen Schulen macht eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus unausweichlich. Deshalb verpflichten die Länderrichtlinien die Schulen, sich mit den Erziehungsberechtigten soweit wie möglich abzustimmen.[6]
Außerdem lassen verschiedene Gerichtsurteile keinen Zweifel daran, daß der Sexualunterricht für verschiedene Wertauffassungen offen sein und auf die Verschiedenartigkeit der religiösen und weltanschaulichen Einstellungen Rücksicht nehmen soll.[7]
Dabei stellt die Wertauffassung muslimischer Eltern für die Schulen eine besondere Herausforderung dar, welche mit den westlichen Werten im Widerspruch steht.
Die Sexualerziehung steht auf einem doppeltem Fundament. Sie soll auf der christlich-abendländisch aufgeklärten Orientierungsbasis beruhen und sich der Toleranz gegenüber unterschiedlichen Auffassungen verpflichten.
Durch diese Grundlage traten im Falle muslimischer Kinder besonders sexualpädagogische Probleme auf, so z.B., wenn es darum ging, gemeinsam zum Schwimmen zu gehen, sich zum Turnen umzuziehen, koedukativer Aufklärungsunterricht etc..
Die Schulen stehen in einem Spannungsfeld zwischen ihrem Bildungsauftrag und dem natürlichen Erziehungsrecht muslimischer Eltern. Deshalb berühren sich Familienrecht und Schulrecht in der Sexualerziehung an einem sensiblen Punkt.
Fragestellungen
Vor diesem Problemhintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, wie Sexualerziehung in öffentlichen Schulen so gestaltet werden kann, daß muslimische Eltern sich in ihrem Elternrecht nicht verletzt fühlen, und welche Wege zwischen den Polen islamischer Wertorientierung und westlichen Wertmaßstäben begehbar sind.
Um solche Wege aufzeigen zu können, wird im ersten Teil dieser Arbeit die Stellung der Sexualerziehung im Islam erörtert.
Der zweite Teil stellt diese Werte den Richtlinien der Länder gegenüber.
In einem abschließenden Teil werden die Ergebnisse diskutiert, inwieweit der Bildungsauftrag Wünsche und Anregungen muslimischer Eltern berücksichtigten kann.
1. Sexualerziehung im Islam
Der Sexualinstinkt oder Geschlechtstrieb ist nach Ansicht der gläubigen Muslime dem Menschen von Gott geschenkt. Dieser Auffassung nach ist er etwas überaus positives und dient demnach diesen als „Ansporn, Gott anzubeten und nach seinen Gesetzen zu leben.“
Dieser Denkanspruch wird aus Qur’an und Hadithen abgeleitet.[8]
Unser Prophet Muhammad (s.a.w.) sagte: „Es ist nicht zulässig, sich der Sexualität zu entziehen.“
Damit räumt der Islam der Sexualität einen wichtigen Platz in der Lebensphilosophie und im Alltag ein. Das sexuelle Verlangen wird als ein Grundbedürfnis des Menschen angesehen, wenn es innerhalb der ehelichen Beziehungen geschieht: „Wenn Mann und Frau sich in Liebe betrachten und lieben, dann betrachtet auch Gott sie barmherzig. Wenn ein solches liebendes Paar sich die Hände hält und durch Liebe aneinander findet, dann zerfließen die Sünden zwischen ihren Fingern.“ So hat der Prophet des Islam die Sexualität bezeichnet.[9]
Al-Ghazali (1058-1111), einer der bekanntesten Philosophen des Islams, läßt in seinem Buch Gläubige so sprechen:
„Wie ich das Bedürfnis habe, meinen Hunger zu stillen, habe ich das Bedürfnis zu sexuellem Verkehr.“[10]
In weiteren Texten zu Qur’an und Hadithen können wir ähnliche Erklärungen finden, in denen der Sexualität eine gewisse Heiligkeit zugesprochen wird: „Es gibt keine höhere Liebe als die Liebe für die (eigene) Frau. Die Augen verlangen nach der Frau, die Lust bewegt sich auf sie zu, die Seele findet Frieden bei ihr... manche Leute sind durch Liebe vom Elenden zum Heiligen aufgestiegen.“[11]
Im Gegensatz zum frommen Christentum herrscht im Islam eine ausgesprochene Offenheit in Sachen „Sexualität“. Nicht nur der Qur’an nimmt in zahlreichen Versen Stellung dazu, auch der Prophet Muhammad (s.a.w.) äußerte sich zu den kleinsten Details und klärte die gläubigen Männer und Frauen auf. In einem Hadith sagte er: „Gott schämt sich keinesfalls, die Wahrheit zu offenbaren.“[12] In zahlreichen Stellen im Qur’an wird über die Sexualität der Menschen ganz offen gesprochen: „Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind; und wenn sie rein sind, dann geht zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen.“ [Qur’an, 2:222]
Der Sexualität wird neben der Befriedigung des menschlichen Instinktes und der Fortpflanzung noch eine wichtige Funktion beigefügt, sie ist nämlich Vorgeschmack dessen, was dem gläubigen Menschen im Paradies versichert ist.[13]
In vielen Qur’anstellen und Hadithen ist festzustellen, daß sexuell frustrierte Menschen der Gesellschaft Schaden zufügen können. Deshalb ist eine Regelung der menschlichen Sexualität unerläßlich:
„Theologen und Philosophen hatten zwei widersprüchliche und einander logisch ausschließende Auffassungen zu verarbeiten:
1. Daß die Sexualität zu den Freuden des Alltags gehört, und
2. daß es zum Sieg der ‘Fitna’ also zu Aufstand, Krise und Anarchie in der Gesellschaft führt, wenn man den Verlockungen der Sexualität nachgeht. Um sich aus diesem Dilemma zu befreien und die beiden widerstrebenden Auffassungen in Einklang zu bringen, mußte also ein System, eine Regelung der Sexualität gefunden werden, die einerseits alle ‘Fitna-Gefahren’ bannte und andererseits, im Rahmen der von Allah gegebenen Gesetze, der Lust keine allzu großen Beschränkungen auferlegte.“[14]
Die Grenzen der Sexualität bestimmen die Erziehungsprinzipien des Islam. Die Sexualität, die in diesem Rahmen stattfindet, ist eine Ibada (Gottesdienst): „Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf daß ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.“ [Qur’an, 30:21]
1.1. Sexualerziehung als Aufgabe der Vorbereitung auf die Ehe
Ziel der Sexualerziehung im Islam ist die Hinführung auf eine ganzheitlich harmonische Ehe. Außer dem normalen, dem natürlichen Geschlechtsverkehr in der Ehe wird keine andere Geschlechtsbeziehung von der islamischen Lehre legitimiert. Deshalb sollen Kinder die islamischen Werte erkennen und sie in ihrem Leben verwirklichen.
Da Gott nach Ansicht der Muslime den Menschen in seiner Ganzheit geschaffen hat, als Mann und Frau, und ihn mit den jeweiligen alltagsgemäßen Funktionen, Aufgaben und Trieben ausgestattet hat, empfing er damit eine Verpflichtung, sich selbst zu bejahen, gerade auch in seiner Geschlechtlichkeit. Damit ist die Sexualität Grundelement der Ehe.
Gott verpflichtete die Gläubigen zur Ehe:
„Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.“ [Qur’an, 2:221]
„Und zu Seinen Zeichen gehört es, daß Er aus euch selbst Gattinnen geschaffen hat, damit ihr Frieden finden möget. Und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt.“ [Qur’an, 30:21]
„Und Allah gab euch Gattinnen aus euch selbst, und aus euren Gattinnen machte Er euch Söhne und Enkelkinder, und Er hat euch mit Gutem versorgt. Wollen sie da an Nichtiges glauben und Allahs Huld verleugnen?“ [Qur’an, 16:72]
In weiteren Qur’anstellen wird die Bedeutung der Ehe bzw. Liebe für die Gläubigen und die islamische Gemeinde hervorgehoben. Einen dieser Verse interpretierte Al-Ghazali für die Muslime: „Allah, der Allmächtige, erschuf die Gatten, er erschuf den Mann mit seinem Glied, seinen Hoden und seinen Samen in den Nieren. Er schuf in den Hoden, Venen und Kanäle. Er gab der Frau die Gebärmutter als Empfänger und Bewahrer des Samens. Er bürdete Männern und Frauen sexuelle Leidenschaft auf.“[15]
In diesem Sinne dient die Ehe nicht nur dem Zweck der Fortpflanzung, sondern auch der Liebe und Befriedigung gegenseitiger Triebe.
Al-Ghazali listet die Vorteile der Ehe auf: „Es gibt fünf Vorteile der Ehe: Man kann Kinder großziehen; die übermäßigen Lustgefühle werden besänftigt; man hat einen Haushalt zu führen; man kann die eigene Sippe erweitern; man lernt das Gefühl der Sorgepflicht gegenüber anderen kennen.“[16]
Außereheliche Beziehungen werden als „Zina“[17] bezeichnet. Dabei ist nicht bestimmend, ob die Betroffenen verheiratet oder ledig sind. Es ist in der islamischen Lehre ein strafbarer Akt. Im Qur’an heißt es: „Bleibt unbedingt fern von Zina!“
Damit hat die Sexualität das Ziel, u.a. die Jugendlichen davon zu überzeugen, daß Sexualität der sittlichen Bewertung unterworfen ist, und daß der Islam dafür Maßstäbe anbietet, die ihnen Orientierung und Hilfe sein muß.
Dabei dürfen weder ein muslimischer Mann noch eine Frau zur Ehe gezwungen werden. Die Traditionen der verschiedenen islamischen Länder können nicht dem Islam zugeschrieben werden: „Ein Mann namens Hizam verheiratete seine Tochter mit einem Mann, den das Mädchen nicht mochte. Sie beschwerte sich beim Propheten, der die Ehe annullierte. Das Mädchen war dann frei, nach eigener Wahl zu heiraten“[18]
„Der Prophet sagte: ‘Eine Witwe darf nicht verheiratet werden, ohne daß sie selbst den Wunsch äußert, zu heiraten. Und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, ohne daß sie ausdrücklich ihre Zustimmung gibt.’ Man fragte ihn, wie man die Zustimmung einer Jungfrau erfahren kann, weil sich Jungfrauen genieren würden, auf solche Fragen zu antworten. Der Prophet antwortete: ‘Die Zustimmung einer Jungfrau ist ihr Schweigen.’“[19]
Eine Eheschließung gegen den Willen der Frau oder des Mannes ist nicht islamisch zu begründen.
Im Rahmen des islamischen Eherechts wird auch Polygamie gestattet. Der Islam bietet jedoch keine absolute Rechtfertigung für die Polygamie: „Und wenn ihr fürchtet (so viele Frauen) nicht gerecht zu behandeln, dann nur eine, oder was ihr an Sklavinnen besitzt, so könnt ihr am ehesten vermeiden, Unrecht zu tun.“ [Qur’an, 4:3]
Polygamie wird heute unter Muslimen gerechtfertigt, wenn nach Ansicht der Beteiligten schwerwiegende Gründe vorliegen, z.B. wenn die erste Frau kein Kind zur Welt bringen kann oder an einer schweren Krankheit leidet und ihren Pflichten als Ehefrau gegenüber ihrem Mann, der Familie und dem Haushalt nicht nachkommen kann.
1.2. Geschlechtlichkeit des Menschen
Die islamische Lehre betont die Geschlechtlichkeit des Menschen: „Oh ihr Menschen wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernen möget.“ [Qur’an, 49:14]
„Verschönt ist den Menschen die Liebe zu den Begehrten, Frauen und Kindern und aufgespeicherten Haufen von Gold und Silber...“ [Qur’an, 3:14]
In diesem Rahmen verbietet die islamische Tradition nicht, über die Geschlechtlichkeit des Menschen zu sprechen. Aus diesem Grunde findet man im Qur’an und in der Sunna auch zahlreiche Stellen, die die Geschlechtlichkeit der Menschen ansprechen und dafür Regelungen vorschreiben, von den ehelichen Praktiken bis hin zur Reinigung und Waschung. Die Erziehung die Geschlechtlichkeit betreffend ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine islamische Lebensweise.
Muhammad (s.a.w.) selbst sprach sehr offen über die Geschlechtlichkeit des Menschen. Ein Beispiel aus seinem Leben sollte ausreichen, seinen großzügigen und offenen Umgang mit der Sexualität darzustellen:
„Als einmal Muhammad (s.a.w.) mit seiner Frau Aischa zusammensaß, bekamen sie Besuch von einer Frau namens Umm Sulaim. Sie fragte ihn: ‘Oh Prophet! Wenn eine Frau nachts von dem träumt wovon ein Mann im Schlafe träumt, wird sie dann auch naß?’ Aischa erwiderte: ‘Schäme dich! Du bist eine Schande für die Frauen.’ Muhammad aber wies sie zurecht: ‘Du bist es, wenn du solche Fragen verbietest.’ Und er beantwortete Umm Sulaims Frage folgendermaßen: ‘Die Frau muß sich ebenfalls waschen, wenn sie davon träumt und naß wird.’“
Sogar bis zu den Eigenschaften der Samenflüssigkeit nahm der Prophet Stellung: „Die Flüssigkeit des Mannes ist zäh und weiß, die der Frau dünn und gelb.“[20] Man kann noch mit vielen anderen Beispielen begründen, warum die islamische Lehre darauf Wert legt, die Menschen über ihre Geschlechtlichkeit aufzuklären und Aufklärung diesbezüglich gefördert wird. Dabei muß die Intimität der Sexualität zwischen den Ehepaaren geschützt bleiben. „Was bei Allah als großer Verrat gilt, ist, daß der Mann die Geheimnisse der Frau verbreitet, nachdem die beiden zusammen im Bett gewesen sind“[21], sagte Prophet Muhammad (s.a.w.) in einem Hadith.
Die islamische Literatur entwickelte eine gewisse Sprache über Geschlechtsmerkmale und Organe des Menschen, um darüber in der Öffentlichkeit zu sprechen. Es gehört auch zum Inhalt einer Sexualerziehung diese Sprache zu beherrschen.
Neben der Sprache wird das Verhalten der Geschlechtern zueinander geregelt:
„Sprich zu den gläubigen Männern, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist dessen, was sie tun, recht wohl kundig. Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, daß bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, oh ihr Gläubigen, auf daß ihr erfolgreich sein möget.“ [Qur’an, 24:30-31]
Sich vom sexuellen Leben zurückzuziehen widerspricht den islamischen Prinzipien. Sa‘d ibn Abi Waqqas berichtete in einem Hadith: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.) lehnte es ab, daß Uthman ibn Mad‘un im Zölibat lebt. Hätte der Prophet dies erlaubt, hätten wir uns kastrieren lassen!“ Der Qur’an [57:26] beschreibt das Mönchstum als eine Erfindung der Menschen und erwähnt ausdrücklich, daß Allah es nicht vorschreibt. Es hat - historisch gesehen - heidnischen Ursprung, der von einer falschen Vorstellung über den geschlechtlichen Trieb ausging. Dort heißt es, daß dieser ein tierisch niedriger Trieb sei, der den Menschen beflecke und mit seiner Würde nicht vereinbar sei. Aufgrund dessen wurden kultische Entmannungen, z.B. im alten Babylonien, im Osiriskult der alten Ägypter und in anderen Teilen des Abendlandes, vorgenommen. Mit der Übernahme des Zölibats durch die katholische Kirche aufgrund der Geringschätzung und Verachtung der Frau, entfernt sich das Christentum weit weg von seinem Ursprung im Alten Testament. Es ist bekannt, daß Jesus, Allahs Friede auf ihm, vom Zölibat überhaupt nicht sprach, und daß Kephas (Petrus) selbst verheiratet war.[22]
Die sexuellen Pflichten der Gläubigen werden als ein Teil der Religion betrachtet. Ein Spruch von Muhammad (s.a.w.) macht dies sehr deutlich: „Wer Sexualverkehr hat, ohne vorher den Namen Gottes ausgesprochen zu haben, lädt den Teufel zu sich ein.“[23]
Nur im äußersten Fall ist es erlaubt sich dieser Pflicht zu entziehen oder einem das Recht zu entsagen.
1.3. Problematik der nichtehelichen Sexualerziehung
Eine Sexualerziehung, die im islamischen Kontext stattfindet, kann als Vorbereitung für die Ehe verstanden werden, und in der Zeit davor sollten die Jugendlichen überhaupt keine sexuellen Kontakte pflegen. Diese Art von Geschlechtsakt ist verboten und in der islamischen Lehre ein strafbarer Akt; im Gegensatz zum abendländischen Zivilrecht hat es im Islam keine aufhebende oder mildernde Wirkung, wenn zwischen den Beteiligten beiderseitiges Einvernehmen bestand oder nicht. Deshalb sind schwere Strafen für die Beteiligten vorgesehen.
Einem Auspruch Muhammads (s.a.w.) zufolge, in dem er bevorzugt Jungfrauen zur Ehe empfiehlt, betont der Islam hier die Unvorbelastetheit bezüglich sexueller und psychischer Erfahrung zum anderen Geschlecht. Damit ist gemeint, daß es weniger Komplikationen gäbe mit einer solchen Frau eine Ehe einzugehen, als mit einer, die bezüglich der Männer aufgrund ihrer Erfahrungen eine vorgefaßte Meinung hat. Er predigte über den Wert der Jungfräulichkeit, doch war seine Einstellung nicht auf den Aspekt des „ausschließlichen Besitzes“ bezogen. Er ging von einem interaktiven Aspekt aus.
Eine Sexualerziehung im Jugendalter wird im Islam nur als Aufgabe zur Vorbereitung auf die Ehe verstanden. Sie darf auf keinen Fall als Legitimation zu vorehelichen Beziehungen dienen.
Ehevorbereitung bedeutet für ein junges Mädchen vorwiegend: Frühzeitig die Reinigungsvorschriften des Islam zu lernen, Hingabe an hohe Ideale, Haushaltsführung, die Gebote während der Schwangerschaft und der Menstruation zu lernen, ihre Rechte und Pflichten dem Ehemann gegenüber zu erfahren.
Für männliche Jugendliche besteht die Hauptaufgabe in der Ehevorbereitung darin, neben den Reinigungs- und Gebetsvorschriften, vor und nach dem Geschlechtsverkehr Einsicht und Rücksicht zu lernen, angefangen von Zärtichkeits- und Verantwortungsbewußtsein für die Erziehung und Versorgung der eigenen Familie.
Die Problematik der vorehelichen Sexualerziehung wird nur mit dem Ziel angesprochen ihre negativen Folgen zu zeigen, um die Wahrhaftigkeit der islamischen Gesetze zu bestätigen.
Die Frage der Empfängnisverhütung während der Ehe findet unter islamischen Theologen keine einheitliche Zustimmung. Trotzdem wird Empfängnisverhütung mehrheitlich bejaht. Demgegenüber gilt Abtreibung als Mord und wird von allen Rechtsgelehrten als unislamisches Verhalten abgelehnt.
Mit Kindern und Jugendlichen wird auch unter diesem Aspekt das Thema AIDS und Geschlechtskrankheiten angesprochen. Also gilt auch hier die Bestätigung der islamischen Wahrhaftigkeit im Gegensatz zu negativen Beispielen.
2. Die Sexualerziehung an den öffentlichen Schulen und der
Konflikt mit den muslimischen Kindern
Das Jahr 1968 war die Geburtsstunde der kontinuierlichen Sexualerziehung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. „Sexualerziehung als Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten ist ein Teil der Gesamterziehung“ - lautete der erste Satz der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Sie war nach diesen Empfehlungen notwendig, um die individual- und sozialethischen Aufgaben der Erziehung zu erfüllen. Im Weiterem soll Sexualerziehung dazu beitragen, „daß die jungen Menschen ihre Aufgabe als Mann oder Frau erkennen, ihr Werteempfinden und Gewissen entwickeln und die Notwendigkeit der sittlichen Entscheidungen einsehen.“[24]
Denn trotz einiger Unterschiedlichkeit der Auffassungen über Ziele, Inhalte und Methoden war sich die Mehrheit darüber einig, daß die Einführung planmäßiger Sexualerziehung ein pädagogisch wichtiger Schritt gewesen sei.
Dabei hat man in kurzer Zeit feststellen können, daß die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) unter dem Zwang der „68er Bewegung“ zustande kam, die eine radikale Befreiung von sexuellen Zwängen zur zentralen Bedingung für die Revolutionierung der Gesamtgesellschaft forderte. Unter ihren Forderungen hatte das Thema Sexualität sehr hohe gesellschaftliche Brisanz. Das spiegelt sich auch in dem sexualpädagogischen Literatur- und Medienboom dieser Jahre. In den Jahren zwischen 1968 und 1974 erschienen sexualpädagogische Hauptschriften, Dutzende von Filmen, Diareihen, Bildtafel usw..[25] Vor allem nutzten die Medien die Gunst der Stunde und feierten mit großem Interesse den Siegeszug der schulischen Sexualerziehung. Der Mythos war schon enthüllt. Wenn man aber einen Blick in Illustrierte von vor zwanzig, dreißig Jahren wirft und sie mit dem gegenwärtigen Angebot vergleicht, stellt man fest, daß die Enthüllung nur am Bild des Fleisches vollzogen worden ist. Der Mißerfolg der Schulen, auf die wir im nächsten Kapitel eingehen werden, liegt daran, daß sexuelle Befreiung als Befreiung von Bekleidung verstanden wurde. Die seelischen und psysiologischen Vorgänge, die von der menschlichen Sexualität untrennbar sind, wurden zu einem überflüssigen Problem reduziert. Es wurde eine künstliche Unsicherheit unter den Eltern produziert, daß sie sich zwischen ihren Werten und dem Zwang der Moderne entscheiden konnten. Die Eltern wurden unfähig gemacht, ihre Kinder aufzuklären. Obwohl die Umfragen ganz das Gegenteil bewiesen, denn die Mehrheit der Befragten war dafür, daß die Kinder nur von ihren Eltern aufgeklärt werden wollten. Die sogenannte Moderne aber schwenkte wie eine Keule über die Köpfe der Familie.
Durch die Folgen der miserablen Sexualerziehung in den Schulen ermutigten sich die Eltern erst Anfang der 70er Jahre zum Gegenangriff überzugehen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1974 brachte ihnen einen Etappensieg. Die Eltern betrachteten den Zwangssexualunterricht in den Schulen als eine Verschwörung gegen ihre Werte und Religion. Die Menschen beteten auf den Straßen um die Abschaffung der Sexualerziehung in den Schulen.[26]
Am 21.12.1977 brachte das 47-seitige Urteil eine gewisse Beruhigung zwischen den Fronten, aber keine erwartete Klärung der Rechtsverhältnisse. In der Tat war dieses Urteil nichts anderes als ein Pendel zwischen dem Art. 6 Abs. 2 GG und dem Art. 7 Abs. 1 GG und löste viele Fehldeutungen und Mißverständnisse unter Lehrern und Eltern aus.[27] Diesem Urteil folgten die Länderrichtlinien, die vom Konzept der KMK-Empfehlungen von 1968 definitiv und radikal Abschied nahmen.
Nun können wir uns mit diesen Richtlinien und deren Folgen unter den Schülern beschäftigen.
2.1. Schwerpunkte der Sexualerziehung in den Richtlinien der Länder
Nach den KMK-Empfehlungen von 1968 sind in den Bundesländern verstärkte Aktivitäten zu verzeichnen, Grundlagen für die Sexualerziehung an öffentlichen Schulen zu schaffen.
Nach den Gerichtsurteilen aus den Jahren 1977 und 1979 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Sexualerziehung an öffentlichen Schulen in den achtziger Jahren erweitert.
Diese Richtlinien enthalten Angaben über die Aufgaben der schulischen Sexualerziehung und den Zusammenhang zwischen elterlicher und familiärer Sexualerziehung und sie benennen die globalen Lernziele und Lerninhalte. Die Texte stimmen weitgehend darin überein, Sexualerziehung als ein Teil der Gesamterziehung zu verstehen, die damit notwendigerweise einen wertebezogenen Vorgang darstelle: „Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört die Familien- und Geschlechtererziehung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.“[28] Ein großer Teil der Richtlinien benennt zunächst formale Lernziele und entwickelt parallel dazu eine Hierarchie von Wertebezügen, die mit den Zielen verbunden werden sollen. Es besteht keine bedeutende Differenz zwischen den Richtlinien der Länder.
Die Auffassung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg stellt die schulische Sexualerziehung unter das Ziel, ein verantwortungs- und wertebewußtes Verhalten anzuleiten.
Es fällt auf, daß der Unterricht nicht nur zum Erwerb von Wissen führen soll, sondern daß er auch auf ein bestimmtes Verhalten bzw. Handeln ausgerichtet wird: „Familien- und Geschlechtserziehung soll das Bewußtsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein verantwortungsvolles partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen und insbesondere in Ehe und Familie entwickeln und fördern.“[29]
Die Herbeiführung verantwortlichen Handelns wird in den Richtlinien Baden-Württembergs materialistisch vor allem an Ehe und Familie geknüpft.
In Bayern wird auch, wie in Baden-Württemberg, eine Zuordnung von Sexualität und Familie vorgenommen: „Die schulische Familien-Sexualerziehung sucht Einstellungen anzubahnen und zu festigen, die zur Entwicklung einer verantwortlichen Partnerschaft in Ehe und Familie erforderlich sind.“[30]
Die bayrischen Richtlinien ordnen den Inhaltsstoff dem Biologieunterricht zu, insoweit es sich um die Behandlung humanbiologischer Sachverhalte handelt. Damit sollen Grundbegriffe behandelt werden. Hierbei wird die Bedeutung des Religionsunterrichtes bei der Vermittlung der wertebezogenen Unterrichtsziele besonders hervorgehoben: „Dem Religionsunterricht kommt die grundlegende Aufgabe zu, die theologische Auffassung von der Geschlechtlichkeit des Menschen und die daraus abzuleitenden Forderungen an den Menschen zu erklären.“[31]
In den Richtlinien des Landes Niedersachsen wird die Sexualität als eine dem Menschen wesensmäßige Kraft beschrieben, die auf drei Dimensionen Liebe, Fortpflanzung und Lustbefriedigung ausgerichtet sei.[32] Sexualität finde in der verantwortungsbewußten Partnerschaft (Ehe und Familie werden nicht ausdrücklich genannt) ihre Erfüllung und trage dadurch zur Selbstverwirklichung bei. Als Lernziel der Sexualerziehung wird aufgeführt: „Die Sexualerziehung soll den jungen Menschen dazu verhelfen, die eigene Geschlechtlichkeit zu erkennen und zu bejahen. Sie befähigt ihn zunächst, die geschlechtlichen Triebkräfte in den Gesamtbereich seiner Person einzuordnen, und erleichtert ihm weiterhin verantwortliches Handeln gegenüber sich selbst, dem Partner und anderen Menschen.“
Darin wird weniger auf die Ausrichtung des Verhaltens Bezug genommen als auf die Vorbereitung verantwortlichen Handelns, wie es die Verben „erkennen“, „befähigen“ und „erleichtern“ andeuten. In den bayrischen Texten ist hingegen von „anbahnen“ und „befestigen“ die Rede.
Auch in Schleswig-Holstein[33] bestehen weiterhin ältere Richtlinien. Sie nennen die folgenden Ziele: „In der Schule sollen Schülerinnen und Schüler über die menschliche Sexualität ein sachlich begründetes Wissen erwerben. Dieses Wissen soll es ihnen ermöglichen, Zusammenhänge zu verstehen, sich angemessen sprachlich auszudrücken und sich ein Urteil auch über schwierige und ungewöhnliche Erscheinungen zu bilden...“[34]
Die gebrauchten Verben beinhalten autonom orientierte Elemente: Wissen erwerben, Zusammenhänge verstehen, sich zu artikulieren, lernen und urteilsfähig zu werden. Diese Verben beinhalten keine Zielvorstellungen, durch die die Heranwachsenden auf ein bestimmtes Handeln festgelegt werden.
In Hamburg wird die Sexualerziehung als fachübergreifender schulischer Unterricht geregelt. Die Aufgabenbereiche stehen in zentraler Stelle:
1. Wie für die gesamte Erziehung, gilt auch für die Sexualerziehung das Ziel, den freien, mündigen und selbstverantwortlichen Menschen zu bilden, wobei die Bedeutung von Ehe und Familie hervorgehoben werden soll,
2. Als Wertebezug ist neben der Fortpflanzungsfunktion Sexualität als Quelle der Lebensfreude und Lust positiv zu erschließen,
3. individuelle Möglichkeiten und Gemeinwohl müssen in Einklang miteinander gebracht werden, d.h. es ist auf die Grenzen zu verweisen.
Die Hamburger Richtlinien unterstreichen deutlich den Anspruch der Heranwachsenden auf einen persönlichen Entscheidungsfreiraum.[35]Dies sei weit mehr als bloße Sexualaufklärung, sondern selbst erzieherisch, nämlich „rationale Klärung von Vorstellungen und gedanklichen Positionen, die auf künftige Realsituationen bezogen sind.“ Auf eine materielle Füllung dieser Ziele wird verzichtet. Diesen Unterricht hat vor allem das Fach Biologie zu erteilen.
In den „Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes“[36] wird angesichts der zum Teil widerstreitenden Auffassungen in einer pluralistischen Gesellschaft zu besonderen Zielen des Unterrichts gemacht, Jugendlichen zu bestätigen, sich mit den unterschiedlichsten sexualethischen Positionen auseinandersetzten zu lernen, in ihrer persönlichen Normfindung voranzuschreiten und die Basis für eine verantwortungsbewußte Lebensweise zu erweitern. Ziel sei die Ermöglichung einer „sexuellen Identität“. In den Richtlinien wird auch auf die Entwicklung der Liebesfähigkeit hingewiesen womit die Bindungen für eine menschliche und soziale Partnerschaft verbessert werden könnten. Der Schutz von Ehe und Familie wird wie folgt auf den Bereich der Sexualerziehung angewendet: „Dabei wünschen sich junge Menschen in aller Regel für ihre Zukunft eine dauerhafte Partnerschaft in Form von Ehe und Familie, oft auch in Form einer eheähnlichen Partnerschaft. Deshalb müssen sie Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme kennenlernen, die mit einer Partnerschaft verbunden sind.“[37]
Auf diese Weise entbindet man sich von einer normativen Zuordnung der Sexualität auf Ehe und Familie.
Die „Richtlinien für die Sexualerziehung in den hessischen Schulen von 1983“ beschreiben die Sexualität als wesentlichen Teil der persönlichen Entwicklung, sie vermittle Bestätigung und Selbstbestätigung, sie ermögliche Fortpflanzung und lasse Liebe und Lust erfahren.
Sexualkunde und Sexualerziehung werden voneinander unterschieden, und für den schulischen Unterricht reicht es nicht, nur biologische Fakten zu vermitteln, vielmehr dürfen Wertefragen nicht ausgeklammert werden: „Eine Institution in unserem Kulturbereich, die auch der emotionalen Sicherheit dienen soll, ist die Ehe. Die christlichen Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sehen in dieser auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft die Form, in der die menschliche Sexualität ihren vollen Sinn und ihre letzte Erfüllung findet.“
Als materielle Wertbasis scheint somit in den hessischen Richtlinien ein multidimensionaler Ansatz durch, in dem der familiären Orientierung ein besonders Gewicht zugewiesen wird.
Ähnliches trifft für die Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Sexualerziehung - gemeinsame Aufgabe von Familie und Schule“[38] zu. Als Aufgabe der schulischen Sexualerziehung wird die Ermöglichung sittlicher Entscheidung und sittlich bestimmter Verhaltensweisen genannt. Angesichts der großen Bedeutung von Ehe und Familie für den einzelnen, für Staat und Gesellschaft, soll die Schule von diesem Wertrahmen ihren Ausgangspunkt nehmen. Diese Richtlinien zeigen eine deutliche Werteentscheidung für Ehe und Familie, auf die hin die Sexualerziehung ausgerichtet sein soll: „Hier sei nur darauf hingewiesen, daß sich die Verfassung für Ehe und Familie als Wert entschieden hat, der im Rang über anderen Formen der Sexualpartnerschaft steht.“[39] Zugleich wird ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber Abweichungen eingefordert, wenn diese nicht die Gesellschaft als Ganzes in Frage stellen.
Zu den Aufgaben und Zielen der Sexualerziehung erklären die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen[40]: „Die Sexualerziehung als Teil der Gesamterziehung soll den Schüler befähigen, sein Leben bewußt und in freier Entscheidung selbst zu gestalten“[41] Es soll „Verständnis für die Komplexität des menschlichen Sexualverhaltens geweckt werden.“
Zur Werteorientierung heißt es: „...aus diesem Grunde muß die Sexualerziehung das Verständnis für die menschliche und soziale Bedeutung von Partnerschaft in Ehe und Familie vermitteln und stärken... Dem Schüler muß dabei bewußt werden, daß der Wandlungsprozeß, dem jede Gesellschaft unterliegt, nicht an den Normen und Tabus der Sexualität vorbeigeht; daß aber ethische und soziale Normen für jede Gesellschaft unverzichtbar sind.“[42]
Die Richtlinien des Landes Bremen betonen sehr knapp die Freiheit zur sittlichen Entscheidung, sie fordern eine Bejahung der Sexualität und die Einübung von Verantwortung gegenüber sich und anderen.[43]
An den Bremer Richtlinien ist bemerkenswert, daß in ihnen keine Ehe- und Familienzentrierung zu finden ist. Vielmehr heißt es: „Der Unterricht orientiert sich an den konkreten sexuellen Bedürfnissen, Interessen, Erfahrungen, Wünschen, Problemen und Konflikten unserer Schüler.“[44]
Mit dieser deutlichen Option für eine individuelle - bedürfnisorientierte Sexualerziehung setzen sich die Bremer Richtlinien deutlich von denen anderer Ländern ab.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß in beinahe allen Richtlinien Mündigkeit als Lernziel angegeben wird. Baden-Württemberg nennt hingegen als Lernziel das „verantwortungs- und wertebewußte Verhalten“, und Bayern will „eheförderliche Einstellungen anbahnen“. Das Lernziel Mündigkeit wird in einigen Lehrplänen in die Schritte „Wissen erwerben“, „Zusammenhänge verstehen“, „darüber kommunizieren lernen“, sowie „Urteilsfähigkeit ausbilden“ operationalisiert.
Weiter fällt auf, daß Niedersachsen, Hamburg und Hessen ausdrücklich auf Liebe und Lust als Dimensionen von Sexualität eingehen, die neben dem Fortpflanzungsaspekt als wertvoll vorgestellt werden. Eine an der Lebensgeschichte der Jugendlichen orientierte Sexualerziehung, in der auch über ihre Wünsche und Probleme mit Sexualität gesprochen werden soll, entwickeln saarländische und Bremer Richtlinien.
In den Ländern Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen finden sich keine besonderen Hervorhebungen des Wertezusammenhangs, daß Sexualität ihren vornehmlichen Ort in Ehe und Familie finde. In den übrigen Ländern mißt man diesen Problemen unterschiedliche Bedeutung zu. So spricht das Saarland von ehe- und eheähnlichen Partnerschaften, ohne eine deutliche Option erkennen zu lassen, andere verweisen hinsichtlich der institutionellen Einbindung der Sexualität „vor allem“ auf die Ehe,[45] und wieder andere wollen ausdrücklich von der Ehe her argumentieren und auf sie hin erziehen.[46]
Die Richtlinien der Länder beziehen sich offensichtlich auf bestimmte Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1977 und des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1979.[47] Deshalb ist es hilfreich kurz auf diese einzugehen.
Das BVerfGE nahm in seinem Urteil grundsätzlich zur Frage der Sexualerziehung an öffentlichen Schulen Stellung. Es erklärte die individuelle Sexualerziehung zum natürlichen Elternrecht: „...daß der Sexualerziehung grundsätzlich eine größere Affinität zum elterlichen Bereich als zum schulischen Sektor zukommt“, weil „die Unterweisung in sexuellen Fragen am natürlichsten in der geschützten und geborgenen Atmosphäre der Familie erfolgen (kann), das Elternhaus als ‘natürliche Lernstätte’“ anzusehen sei, aber den Staat berechtigt, in der Schule Sexualerziehung durchzuführen, und allgemeine Ziele zur Sexualerziehung herausstellt: „die Schule soll sachlich begründetes Wissen vermitteln, Jugendliche sollen Zusammenhänge verstehen, sich angemessen sprachlich ausdrücken und ein eigenes Urteil bilden können.“ Die weiteren Ziele, nämlich die Aufgaben als Mann und Frau zu erkennen, das Werteempfinden und Gewissen zu entwickeln und die Notwendigkeit zu einer sittlichen Entscheidung zu erkennen, werden als Ziel der eigentlichen Sexualerziehung aufgefaßt. Darüber hinaus soll diese offen sein für unterschiedliche Wertevorstellungen und auf das natürliche Elternrecht Rücksicht nehmen (Indoktrinationsverbot).
Nach der eingehenden Untersuchung der Ziel- und Werteinhaltsbestimmungen der Sexualerziehung an öffentlichen Schulen, kann auf die Konflikte muslimischer Schüler mit diesen Zielen eingegangen werden.
2.2. Sexualerziehung an den öffentlichen Schulen und die muslimischen Eltern
„Ob der Hauptzweck der Sexualerziehung in der Bekämpfung der Masturbation, der Geschlechtskrankheiten, des allgemeinen Sittenverfalls oder wie neuerdings der Immunschwächekrankheit AIDS gesehen wurde, oder ob Sexualerziehung zur Warnung vor dem ‘bösen Onkel’, zur Überwindung der spätkapitalistischen Herrschaftsstrukturen, zur Humanisierung der Menschheit, zu individuellem Lustgewinn, zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften oder zur Stabilisierung von Ehe und Familie beigetragen sollte, immer beklagte man ihre mangelnde Effizienz.“[48] Selbst bei Aktivitäten mit relativ gut operationalisierbaren Lernzielen, wie z.B. „Safer Sex“ oder Schwangerschaftsverhütung, konnten kaum nachweisbare Erfolge erzielt werden. Georg Neubauer faßt die neueren empirischen Forschungsbefunde so zusammen: „Das wichtigste Ergebnis der letzten 20 Jahre ist, daß die sexualkundlichen Informationen im großen und ganzen zugenommen haben. Nur: diese Kenntnisse helfen dem Jugendlichen nicht bei seiner Bewältigung von Problemen im Alltag. Die fertigen Antworten der Erwachsenen kann er für sich nicht nachvollziehen und fruchtbar machen.“[49] Linus J. Dietz hat jüngst dazu bemerkt: „Leider zeigen trotzdem noch alle wissenschaftlichen Erhebungen ausnahmslos nicht einmal ‘ausreichende Ergebnisse’ in Sinne der biologischen Aufklärung, geschweige denn der umfassenden Sexualerziehung“[50] Durchgängig läßt sich zeigen, daß etwa die Peer-groups oder Medien, wie z.B. die Jugendzeitschrift Bravo, weit größeren Einfluß auf die sexuellen Leitbilder und Verhaltensmuster der Jugendlichen ausüben, als die sexualerzieherischen Bemühungen der Schule.[51] Bei den Jugendlichen selbst rangiert die Schule als Quelle, in der sie mehr über Partnerschaft und Sexualität lernen möchten, an letzter Stelle, weit hinter den Gleichaltrigen, Eltern, Medien und den Geschwistern.[52] Bei Umfragen, in denen Jugendliche gefragt wurden, von wem sie denn gern aufgeklärt worden wären, ergab sich: 90% wünschten, daß es die Eltern getan hätten, die restlichen 10% wünschten, daß sie durch Ärzte, Pfarrer oder Psychologen aufgeklärt worden wären; an letzter Stelle wurden die eigenen Lehrer genannt.[53] Zu vermuten ist sogar, daß schulische Sexualerziehung oft das Gegenteil dessen bewirkt, was durch sie bezweckt werden soll.[54]
Wenn die Schule bei solchen einfachen, konkreten Zielen derartige Mißerfolge erzielt, wie vergeblich müssen dann erst die sexualerzieherischen Anstrengungen bei so hoch gesteckten Zielen wie „Erziehung zur Toleranz, Verantwortlichkeit, Ehefähigkeit, Mündigkeit“ erscheinen? Weder Drogensucht und Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen, die Zahl ungewollter Teenagerschwangerschaften und der sexuelle Mißbrauch von Kinder und Jugendlichen sind bekanntlich zurückgegangen, noch hat eine „Entschulung der Schule“ stattgefunden.
Die muslimischen Eltern haben jedoch noch andere Bedenken der schulischen Sexualerziehung gegenüber, und nach der Mehrheit der muslimischen Familien wäre es viel besser, wenn die Sexualerziehung individuelles Elternrecht bleibt und nicht einer Mehrheitsmeinung unterworfen wird.[55]
Die Haltung hängt entschieden davon ab, daß die Kriterien und Wertmaßstäbe einer solchen Erziehungsaufgabe den muslimisch-fundamentalen Werten widersprechen.
Die islamische Sexualerziehung muß das Ziel haben, die Kinder zu einem islamisch verantworteten Sexualverhalten zu befähigen. Wenn die Schule nicht in der Lage ist, in ihrer Sexualerziehung die Geschlechts- und Ehemoral des Islam zu berücksichtigen und positiv darzustellen, dann entstehen zwischen Erziehungsauftrag der Schule und dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern gravierende Unterschiede bei der Durchführung der Sexualerziehung. Daher wird der schulische Ansatz sehr kritisch betrachtet: „Eine deskriptiv-kenntnisorientierte und normativ-handlungsleitende Sexualerziehung ist in der Praxis kaum durchzuhalten, ohne Bezug zu einer religiös-ethischen Grundeinstellung zu erklären.“[56] Ohne inneren Anschluß an die Seele des Menschen, also ohne richtige Werteauffassung, bedeutet eine solche Erziehung nichts anderes als eine realistische Leichenschau.
Deshalb muß die Sexualerziehung ethisch und religiös fundiert werden, und zwar in dem Sinn, daß Jugendlichen Werte und Normen erschlossen werden, daß sie deren implizierte Handlungsaufforderung erkennen und sich nach ihnen verhalten.[57]
Ohne religiös fundiertes Wissen können die Jugendlichen weder den Sinn der Sexualität verstehen, noch ihr eigenes Urteil über sexualethische Sachverhalte fällen. Die muslimischen Eltern vermissen an den Schulen diese Anleitung für ihre Kinder:
„Die Kinder und Erwachsenen sind berechtigt, angeleitet zu werden, um die sittlichen Werte mit richtigem Gewissen zu schätzen und sie in personaler Bindung zu erfassen, und Gott immer als vollkommen zu erkennen und zu lieben.“[58]
Wenn nun heute die Sexualerziehung zum schulischen Lehrfach geworden ist, dann mag das im Hinblick auf die elterliche Unzugänglichkeit ein berechtigter Ausweg sein, der aber zur inneren Einstellung und Haltung der Kinder durchaus im Widerspruch steht. Es ist sowohl naturgemäß und wird auch von Kindern erwartet, daß ihre eigenen Eltern sie aufklären.[59]
Nach dieser Einführung soll die muslimische Haltung mit den konkreten Zielen der Sexualerziehung an den Schulen verglichen werden.
2.2.1. Bejahung der Geschlechtlichkeit
Gemäß der islamischen Lehre steht am Anfang die Erkenntnis, daß die Sexualität als ein von Gott kommendes Geschenk anzunehmen und sich daran zu erfreuen ist. Damit übereinstimmend bezeichnet Demircan die Sexualität als „gottgewollten Segen“.[60]
„Oh ihr Menschen, wir haben euch von einem Mann und von einer Frau erschaffen.“ [Qur’an, 4:124]
„...und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf daß ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt.“ [Qur’an 30:21]
Der Jugendliche oder das Kind sollte die Fragen über seine Geschlechtlichkeit in einer angemessenen Sprache erhalten, indem er diese Fragen stellt. Die systematische Sexualerziehung sollte nach dieser Lehre ab dem siebten Lebensjahr beginnen.[61]
Der Hauptkonflikt zwischen den Schülern und Eltern muslimischer Kinder beruht eigentlich nicht auf dem Inhalt des Unterrichtsstoffes, sondern vielmehr auf der Sprache und dem Sinn der Aufklärung. Um diese These zu konkretisieren soll eine Lehrplaneinheit der baden-württembergischen Grundschulen hinzugezogen werden:
Zugänge zur Leiblichkeit:
„...sie sollen lernen, Fragen zur Geschlechtlichkeit mit ihren Eltern und in der Schule anzusprechen, Zärtlichkeitsformen zu verstehen, und sich vor deren Mißbrauch zu schützen.“[62]
In dieser Lehrplaneinheit wird u.a. auch über Zärtlichkeit, Streicheln, Schmusen und Küssen gesprochen. Der Inhalt dieser Begriffe wird in der islamischen Lehre anders verstanden als an den öffentlichen Schulen.
Küssen kann nur z.B. zwischen den Freundinnen oder Freunden geschehen. Das Küssen zwischen Jungen und Mädchen ab dem Schulalter ist allerdings verbotenes und unsittliches Verhalten.
Das heißt, daß die Begriffe selbst zu der islamischen Sexualerziehung nicht im Widerspruch stehen müssen, sondern daß ihr Inhalt auf einen eher lockeren Sittenkodex berufen wird. Es ist auch wichtig, in welchem Alter die Kinder eine solche Erziehung erhalten. Denn mit dem Vorgang der Aufklärung wird ein Seelen- oder Gefühlsgebiet im Kind berührt, das der Intimität bedarf, wie die des vertrauensvollen Schutzes. Was die Kinder lernen, löst etwas aus, dem der Träger des Gewußten innerlich auch gewachsen sein muß. Wissen ist auch stets eine Frage der Reife und seelischen Stärke. Darum ist auch bei Erwachsenen zu beobachten, daß sie in der Mitteilung an andere oft einen Ausweg suchen, um sich von lastendem (unverarbeitetem) Wissen zu befreien. „Tun sie es nicht, so ‘frißt’ das bloße Wissen in der Seele, ‘es zehrt’“, sagen die islamischen Sufis.
Ein Mädchen der fünften Gymnasialklasse berichtete ihren Eltern, daß die Lehrerin während des Sexualkundeunterrichts Präservative zeigte und anschließend den Schülern überließ. Diese füllten sie mit Wasser und schmissen sich die Dinger, lauthals ihren Ekel bekundend, hinterher. Dann ließen sie die Dinger im Flur der Schule prallvoll mit Wasser gefüllt platzen. Als einige Mädchen sahen, welches Volumen ein gefülltes Präservativ einnehmen kann, zogen sie Rückschlüsse daraus und bekundeten gemeinsam ihre Angst und ihren Ekel vor einem so großen Penis.
Diese Art der Sexualerziehung bewirkt eigentlich das Gegenteil von dem, was durch sie bezweckt werden soll. Deshalb möchte die Mehrheit der Schüler am liebsten nicht in der Schule aufgeklärt werden. In einer Befragung von Schülern in Schleswig-Holstein gaben 21% an, von sexuellen Belästigungen an der Schule (durch andere Schüler oder Erwachsene) gehört zu haben. 8,5% der befragten Mädchen und 4% der Jungen gaben an, daß sie selbst sexuell belästigt worden seien.[63]
Daher fordern die muslimischen Familien eine wertorientierte Sexualerziehung. Diese Haltung darf auf keinen Fall als eine Abschottung vor der Moderne, sondern als Widerstand gegen die orientierungslose Erziehung verstanden werden.
Diese Haltung der islamischen Lehre gilt auch für die verschiedenen sozialrelevanten Inhalte, wie z.B. Normen, Ehe, Familie, Freundschaft, Verzicht, Empfängnisverhütung, Selbstbefriedigung, u.ä..
Die schulische Sexualerziehung sollte eigentlich diese Werteauffassung der muslimischen Eltern in ihrem Unterricht berücksichtigen, um solche Konflikte zwischen Elternhaus und Schule zu verhindern.
Die muslimischen Jugendlichen müßten hierzu ein der islamischen Botschaft dauerhaft überlegenes Angebot sehen können.
2.2.2. Koedukative Sexualerziehung
Der Islam berücksichtigt die biologischen Unterschiede zwischen beiden Geschlechtern und will die Kinder auch in ihrer Geschlechtlichkeit zu einer bestimmten Rolle erziehen. Vor allem die Altersunterschiede in der Pubertät macht, nach der islamischen Lehre, eine koedukative Sexualerziehung nicht möglich. Die islamische Erziehung, die auch durch die Verhaltensweise des Propheten Muhammad (s.a.w.) begründet wird[64], schreibt den Geschlechtern bestimmte Aufgaben zu, und die Kinder müssen sich dementsprechend verhalten. Jungen dürfen sich beispielsweise nicht wie Mädchen und Mädchen nicht wie Jungen kleiden.[65]
Nach islamischen Wissenschaftlern, führen die Konsequenzen einer derartigen Erziehung die Kinder zu bestimmten Randerscheinungen der Sexualität.[66]
Durch die physischen und psychischen Unterschiede zwischen Mann und Frau wird auch der Inhalt des zu vermittelnden Wissens unterschiedlich betrachtet. Vor allem spielt die Mutterrolle der Frau in ihrer Sexualerziehung eine bedeutende Rolle. Demgegenüber sollte der Mann zur Verantwortung für seine Familie und andere gesellschaftliche Aufgaben erzogen werden.
Diese Auffassung sollte aber nicht zu dem Rückschluß führen, daß die Frau ganz aus dem öffentlichen Leben und von der Mitgestaltung der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Prof. Hamidullah weist darauf hin, daß in jeder Epoche islamischer Geschichte Frauen Berufe ausgeübt hätten, z.B. als Krankenschwester, Lehrerin, Dichterin. Ohne Unterscheidung zwischen Mann und Frau befürwortet der Islam Bildung und Ausbildung der Frau.[67]
Mädchen und Jungen müssen lernen, mit diesen unterschiedlichen Rollen verständnisvoll umzugehen und sich gegenseitig zu akzeptieren.
Die Lehrplaneinheiten in den Ländern nehmen zwar Bezug auf diese Unterschiede[68], bei der Erfüllung der Rollenverständnisse entstehen aber unüberbrückbare Differenzen.
Mit einem Schreiben an den Verfasser dieser Arbeit sieht das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg eine zeitweilige Geschlechtertrennung, wenn es um die Klärung intimer, geschlechtspezifischer Fragen geht, für möglich.[69] An diesem Punkt könnte man vielleicht zwischen dem Elternrecht bezüglich muslimischer Kinder und dem schulischen Auftrag einen Kompromiß finden. Viele Schulen zeigen leider in der Praxis eine sture Haltung und schenken den Bedenken und der Werteauffassung muslimischer Eltern kaum Gehör. Muslimische Eltern sind leider in diesem Stadium ihrer Einwanderung oft nicht in der Lage, ihre Haltung zu erläutern, um mit den Schuladministrationen Gespräche führen zu können. Diese ablehnende Haltung der Schule führt die Eltern zu einer unbegründeten Konfrontation. Den Wunsch einer Geschlechtertrennung während der Geschlechtererziehung dürfte nicht nur als Forderung der Muslime verstanden werden. Die Mehrheit der Eltern würden Geschlechtertrennung während der Geschlechtererziehung begrüßen. Aus diesem Grund wird zumindest in vielen Schulen Baden-Württembergs auch ohne muslimische Kinder auf koedukativen Unterricht verzichtet, wenn es um die Klärung intimer, geschlechtspezifischer Fragen geht.
2.2.3. Liebe
Der Sexualerziehungsauftrag der Schulen fast aller Bundesländer möchte die Kinder neben Ehe und Familie auch für die uneheliche Partnerschaft erziehen und sie mit den damit verbundenen Konsequenzen vertraut machen.[70] Demgegenüber gibt es im Islam keinen Platz für jegliche uneheliche Beziehung.
Außer in der Ehe besteht für den Mann und die Frau keine andere legitime Möglichkeit zur Liebe füreinander.[71] Andere Beziehungen werden als unsozial und unfamiliär degradiert und stehen im Islam unter Strafe: „Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus.“ [Qur’an, 24:2]
Das Verständnis im Abendland für nichteheliche Liebe oder eheähnliche Beziehungen widerspricht den islamischen Grundprinzipien.
Um das deutlicher zu machen, soll hier von einem Aufklärungsbericht in einem Kindergarten in NRW ein Beispiel aufgezeigt werden, in dem die widersprüchlichen Erwartungen an die Sexualerziehung zum Ausdruck kommt:
Ein türkisch-muslimisches Kind erzählt von einem Film, in dem ein Mann einer Frau die Kleider auszog und sie auf die Brust küßte. Mehmet wollte genaueres über die Einstellung der Erzieherin zu diesem Film wissen: „Hat dich dein Freund auch schon mal auf die Brust geküßt? Hat er dir auch die Kleider ausgezogen?“, fragte er eifrig. „Ja“, meinte die Erzieherin, „...weil ich meinen Freund sehr lieb habe.“ Mehmet war daraufhin ruhiger und setzte sich neben H., die nun sagte: „Wenn dich das interessiert, dann können wir uns ja mal bei Gelegenheit ein Bilderbuch darüber anschauen.“ Darauf entgegnete erstaunt Mehmet: „Ein Bilderbuch über Liebe machen?“ „Ja“, antwortete die Erzieherin. „Sobald ich eines habe.“[72]
Nach islamischer Lehre begeht diese nicht-islamische Lehrerin „Zina“ (verbotenen Geschlechtsakt) und eine große Sünde. Sie bleibt nicht dabei, sich selbst zu versündigen, sondern versucht noch ihr unsittliches Verhalten zu verschönern und zu rechtfertigen, indem sie die Kinder dahingehend erzieht. Nach islamischem Recht müßte ein solches Vorgehen bestraft werden.[73]
Diese unislamische Haltung ist ganz eindeutig und es besteht darüber kein Zweifel.
In diesem Fall möchte die Erzieherin nur eigentlich den Gebrauch sogenannter Vulgärausdrücke im Kindergarten reduzieren und sie mit einer angemessenen Sprache ersetzten. Die gegenseitigen Unkenntnisse erschweren leider in den meisten Fällen einen gesunden Dialog zwischen Elternhaus und Schule oder Kindergarten.
Die Überzeugung von der Überlegenheit westlicher Werte ist auch ein wichtiges Hindernis für gegenseitige Verständigung. Der Islam wird immer wieder als eine Gegenkultur betrachtet und deren Vereinbarkeit mit der deutschen Gesellschaft bezweifelt. „Während Muslime als mittelalterlich-rückständig, traditionsverhaftet, irrational, brutal und frauenverachtend charakterisiert werden, sehen wir uns selbst mir tiefer Befriedigung als rational, freiheitsliebend, friedlich, aufgeklärt, tolerant, emanzipiert und sauber.“[74]
Ein anderes Mädchen erzählt ihren Eltern: „Unsere Lehrerin hat gesagt, wenn wir unsere Freunde haben, dürfen wir die Türe unseres Zimmers abschließen, um allein zu bleiben, und die Eltern sollten uns dann auch nicht stören und Rücksicht nehmen.“
Nach den Länderrichtlinien sollte eigentlich diese Lehrerin die Werteauffassung der muslimischen Kinder berücksichtigen, und die Kinder darauf hinweisen, daß die islamische Religion die unehelichen Beziehungen zwischen Männern und Frauen verbiete. Das wäre eine Erziehung zu Toleranz und Verständnis Andersdenkenden gegenüber.
In diesem und unzähligen anderen Fällen werden die religiösen Gefühle und Pflichten muslimischer Kinder mit Füßen getreten. In solchen Fällen wird leider von den Muslimen nur blinde Anpassung an die herrschenden Normen und Sitten erwartet. Für die muslimischen Einwanderer gleiche Bürgerrechte zu fordern übersteigt wahrscheinlich die Toleranzgrenze der Schulen.
Diese gravierende Widersprüchlichkeit zwischen den beiden Lebensweisen erschwert den Dialog zwischen Schulauftrag und natürlichem Erziehungsrecht der Eltern.
Die Lehrer beurteilen das Verhalten solcher Eltern, die für das Interesse an dieser Art der Erziehung kein Verständnis zeigen, als archaisch und unzeitgemäß. Daraus werden auch Rückschlüsse gezogen, die den religiösen Tatsachen der Muslime nicht entsprechen: „Besonders türkische Eltern fühlen sich durch die sexuelle Freizügigkeit in der Bundesrepublik oftmals bedroht, da sie diese vor dem moralischen und religiösen Hintergrund ihres Heimatlandes reflektieren. Diese Angst wird durch die Angst vor einem möglichen Autoritätsverlust noch verstärkt. Daraus erklärt sich auch die Skepsis türkischer Eltern, das Thema ‘auch noch’ in der Schule zu behandeln, wo doch überall in den Medien und auf der Straße ‘Unsittlichkeiten’ demonstriert werden.“[75]
Für die muslimischen Eltern besitzt die islamische Sittenlehre eine Universalität, die Zeit und Raum und auch jeglichen Wandel der jeweiligen Kulturkreise überdauert.[76] Aus diesem Grunde scheint mir ein Ziel der Lehrpläne, nämlich „Die Familien- und Geschlechtererziehung wird unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Werteauffassungen fächerübergreifend durchgeführt.“, nicht zu erreichen zu sein.
3. Das Ergebnis und die Notwendigkeit eines Kompromisses zwischen Schule und muslimischen Eltern
Nach Auffassung der islamischen Familien in Europa sollte die Sexualerziehung in einer nicht-islamischen Gesellschaft lieber Aufgabe der Eltern bleiben, da die islamischen Werteauffassungen dem Wertewandel der Gesellschaft nicht unterzuordnen sind, und sie sollte keinen Auftrag für die Schule ableisten.
Die islamische Sexualerziehung hat keine Gemeinsamkeiten mit anderen Unterrichtsfächern. Sie wendet sich nicht nur an den Kopf, sondern auch an die religiösen Gefühle und an den Körper. Die Schule bietet für solche Aufgaben keine günstigen Voraussetzungen. Nötig ist eine Atmosphäre persönlichen Vertrauens, fernab vom schulischen Leistungsziel.
Nach schulischem Auftrag aber muß sich das Kind in einem früheren Lebensalter mit seiner sexuellen Reifung auseinandersetzen, und die Schule kann unmöglich an den Erschütterungen vorbeisehen, die dieses Geschehen im jungen Menschen bewirkt. Es gibt Pädagogen, die behaupten, das ein solches Vorgehen einen Schmerz bei sexuell unreifen Kindern hinterlasse, und die Schulpädagogik daran vorbeigehe. Eine Schule, die von der Lebenswirklichkeit ihrer Schüler ausgeht und sie auf ihr künftiges Leben vorbereiten will, kann sie der Sexualität nicht einfach ausliefern. In einer modernen Gesellschaft ist es unmöglich geworden, die Sexualität hinter einem „Vorhang“ zu verstecken.
Sexualerziehung nach den Länderrichtlinien durchzuführen und dabei die Werteauffassung des Islam zu berücksichtigen, scheint, nach den vorhandenen Lehrplänen, nicht einfach zu sein.[77]
Dabei zeigt die Schulpraxis, daß bei dem hohen Anteil muslimischer Kinder an öffentlichen Schulen die islamische Ethik nicht einfach völlig unberücksichtigt sein darf. Es ginge an der Realität vorbei, wenn die muslimischen Eltern sich zurückzögen und auf einer ablehnenden Haltung bestünden. Es ist erforderlich, die islamische Haltung auf verschiedenen Ebenen der Schulbehörden und Ministerien deutlich zu machen. Nicht nur muslimische Eltern, auch viele nicht-muslimische Eltern leiden unter der Wertelosigkeit des Erziehungssystems. Es wäre sehr wertvoll, wenn man einen gemeinsamen Weg zur Solidarität mit diesen Menschen finden kann. Elternabende und Gespräche mit den Schulbehörden bieten gute Gelegenheiten für solchen Erfahrungsaustausch und für die Feststellung gemeinsamer Sorgen. Es ist leider nicht von der Hand zu weisen, daß die Mehrheit der muslimischen Eltern auf solche Begegnungen keinen Wert legt und sich mit ihren Sorgen und Vorurteilen zurückzieht, da sie sowieso leider keine Lösung für unsere Probleme bringen. Wir dürfen nicht vergessen, daß wir in diesem Land bleiben und der Islam zum festen Bestandteil der Religionslandschaft Europas gehört. Eine wichtige Voraussetzung für die Lösung unserer Probleme ist, daß wir selbst unsere Einwanderungsrealität wahrnehmen.
Unserer Auffassung nach bieten die Richtlinien der Länder, trotz der erwähnten Schwierigkeiten, doch reichlich Voraussetzungen, diese beiden Argumente zu harmonisieren und sich in einem Kompromiß zu einigen. Wenn beide Seiten sich darum bemühen.
Zur Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus bei der Sexualerziehung in der Schule wird in den Richtlinien Baden-Württembergs folgendes ausgeführt: „Die Erziehungsberechtigten sind in einer Klassenpflegschaftssitzung gemäß §56 des Schulgesetzes rechtzeitig und umfassend über Ziel, Inhalt, Form und Zeitpunkt der Geschlechtererziehung in der Schule sowie über die hierbei verwendeten Lehr- und Lernmittel zu informieren. Die Erziehungsberechtigten erhalten dabei gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen sowie Erfahrungen einzubringen, damit die Familien- und Geschlechtererziehung in Elternhaus und Schule soweit wie möglich abgestimmt werden kann. Zu den Klassenpflegschaften können Fachleute, wie z.B. Ärzte, Pfarrer und Psychologen, mit einbezogen werden.“[78]
Diese Ausführungen können für eine vernünftige Zusammenarbeit eine gute Basis bieten, damit die Werteauffassung der Muslime mit diesem Bildungsauftrag abstimmbar sein kann.
Dabei darf von muslimischen Eltern keine völlige Unterwerfung unter die dominierende Kultur erwartet werden, es sollte vielmehr versucht werden, wieweit der Kern des Glaubensinhaltes unberührt bleiben kann.
Es kann auch den Muslimen nicht darum gehen, einen vollständigen Gebots- und Verbotskatalog aufzustellen. Ziel muß vielmehr sein, das Lehrpersonal darüber zu informieren, daß die Sexualität im Islam der sittlichen Bewertung unterworfen ist, und daß der Islam für die muslimische Jugend Maßstäbe anbietet.
Das Lehrpersonal sollte über Kern und Maßstäbe dieser Religion informiert sein, damit die von den Richtlinien vorgegebene Wahrung der Toleranz anderer Werteauffassungen realisiert werden kann.
Daß muslimische Eltern den Bildungsauftrag der Schule mit von Vorurteilen beladener Skepsis betrachten, ist nicht von der Hand zu weisen. Darüber besteht enormer Dialogbedarf zwischen den Parteien.
Wenn die Schulen bei der Klärung intimer, geschlechtspezifischer Fragen eine schulorganisatorische Regelung für die Geschlechtererziehung finden können, die den Richtlinien der Länder nicht widersprechen würde, könnte man einen wichtigen Kompromiß zwischen Bildungsauftrag der Schule und dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern erreichen. In diesem Rahmen könnte man auch eine bessere Atmosphäre für den Aufklärungsbedarf muslimischer Jugendlicher anbieten, die eigentlich dem Geist des Bildungsauftrages entspräche.
Die unzähligen Klagen muslimischer Eltern bei verschiedenen Gerichten des Landes in bezug auf die Sexualerziehung muslimischer Kinder bestätigen uns, daß man in der Praxis wenig Interesse für die Betroffenen zeigt. Die wachsende Zahl muslimischer Kinder an öffentlichen Schulen drängt in der Praxis auf neue Kompromisse zwischen beiden Werteauffassungen.
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[1] Müller, Eduard: Integration türkisc
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Re: Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47441
27/10/2002 19:09
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taba
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meine güte, claudia, du warst heute aber fleissig!
möchte nur kurz sagen, dass es in den klassen meiner beiden kinder jedesmal diskussionen gab, wenn es um das thema sexualerziehung ging. nicht nur moslemische eltern, auch deutsche mütter oder väter haben ihre probleme damit.
die lehrerin (war zufällig dieselbe, mit einem abstand von 4 jahren) hat jedoch die fragen der kinder aufgeschrieben, sie getippt, den eltern zum lesen mit nach hause gegeben und sie anschliessend im unterricht sachlich und offen beantwortet. besorgte eltern hätten am unterricht teilnehmen dürfen.
ich kann verstehen, dass moslemische eltern die sexualerziehung nach ihren vorstellungen durchführen wollen. für die moslemischen kinder, die in unserer aufgeklärten gesellschaft aufwachsen, finde ich diese diskrepanz aber sehr schwierig. erfahrungsgemäss schmeissen alle kinder, ob christen, moslems oder anders- bzw. nichtgläubig manchmal mit ausdrücken herum, die mir die ohren klingeln lassen ;-) . ich habe immer versucht meinen kindern zu erklären, was sie da gerade sagen (wenn ich es wusste ;-) ), und habe dadurch oft erreicht, dass diese ausdrücke mit mehr "gehirn" benutzt oder bestenfalls nicht benutzt wurden. nochmals danke, claudia, fürs bereitstellen des interessanten themas, liebe grüsse taba
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Re: Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47442
27/10/2002 20:58
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Ich habe in den letzten Tagen, wegen Streß das Forum schon vernachläßigt, da ich heute viele Infos für UNICEF brauchte, bin ich auf diese Beiträge gestoßen, und da habe ich mir gedacht, super Thema, das stelle ich mal ins Forum.
Aufklräung im Unterricht, ist sicher nicht leicht für die Lehrer, da viele Kinder schon sehr früh Worte kennen und benutzen, obwohl sicher oft die Bedeutung unklar ist.
Aufklärung Klasse 8 Biologie, daran kann ich mich noch sehr genau erinnern, aber gelernt habe ich da nicht viel, denn ich finde das Aufklärung in Klasse 8 viel zu spät ist, die Kinder sind doch heute alle schon früh reif und wenn ich vergleiche Klasse 5 das da schon von Freund und Liebe gesprochen wird, naja dann kommt die Lehrerin in Klasse 8 sicher zu spät.
Ich weiß nicht ob es jetzt auch noch in Klasse 8 ist, oder schon früher, wer weiß das denn?
Claudia
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Re: Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47448
27/10/2002 22:17
27/10/2002 22:17
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Claudia Poser-Ben Kahla
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2. Schuljahr, oh das finde ich zu früh, wenn ich ehrlich bin, ich vergleiche es jetzt mit meinem Neffen, er geht in die 2. Klasse.
Ich halte ja recht oft AIDS Vorträge also auch eine Art Aufklärung, wir sprechen zum Thema AIDS und HIV erst ab 15 Jahren, weil wie merkten, das die unteren Klassen noch nichts so richtig damit umgehen können, was aber nichts mit der sexuellen Aufklärung zu tun hat.
Claudia
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Re: Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47453
31/10/2002 11:49
31/10/2002 11:49
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo, ich finde es okay wenn Kinder dazu Fragen haben das sie eine ordentliche und sachliche Antwort bekommen, egal wie alt sie sind, aber im Unterricht denke ich, ist es sinnvoll ab der 5. Klasse dieses zu behandeln, denn es geht doch schon recht ins kleinste rein.
Wie ist der HIV Virus entstanden usw. ich denke das verstehen die ganz kleinen nicht und das sollen sie auch noch nicht wissen, denn oft entstehen dann die Vorurteile, wie z.B. ihhhhh den fasse ich nicht an, der hat AIDS usw. was ja auch bei vielen Erwachsenen so ist, das sie nicht einmal einen HIV Infizierten die hand zur Begrüßung geben, aber dadurch wird doch kein AIDS übertragen.
Denn dieses Thema gehört zur Aufklärung dazu und in der 1. und 2. Klasse denke ich persönlich sind sie zu klein, da haben die Schüler ganz andere Probleme und müssen sich erst einmal in der Klasse in der Schule zurecht finden.
Claudia
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Re: Geschlechtserziehung an den öffentlichen Schulen und die islamische Haltung
#47454
02/11/2002 15:42
02/11/2002 15:42
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Ich hatte am Freitag in einer 7. Klasse Unterricht zum Thema AIDS, und es ist wirklich so, das Aufklärung und dieses Thema, erst in Klasse 8, Unterrichtsstoff ist.
In Thüringen ist es jedenfalls so, ich habe dann auch mit Fachberatern gesprochen, auch die Lehrer finden es viel zu spät, aber es wird sich in nächster Zeit, so wie es aussieht, nichts ändern.
Claudia
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