Und noch eins dazu.
Ich finde es Klasse das Jens auf dieses Thema und den Vortrag hingewiesen hat, ich weiß nicht warum gleich wieder Streß begint, aber zum Glück sind es ja wie immer die gleichen.
Erst gestern habe ich eine Mail an einen Rechtsanwalt mit folgenden Fragen beantwortet:
Sehr geehrter Herr xxx,
Beschneidung
Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt.
Die Mädchenbeschneidung, die meist zwischen vier und acht Jahren stattfindet, ist zwar in den meisten islamischen Ländern staatlich untersagt, wird jedoch in etlichen Ländern wie Ägypten, Somalia, Sudan, Schwarzafrika, sowie bei den Beduinen der arabischen Halbinsel weithin praktiziert. Der Koran liefert keinen Anhaltspunkt für diese Sitte, einige Überlieferungen empfehlen sie jedoch.
In Ägypten war die Beschneidung seit 1959 verboten, wurde jedoch 1986 wieder offiziell gestattet. Dort wurde die Mädchenbeschneidung schon zur Zeit der Pharaonen durchgeführt. Diese Praxis darf daher nicht als etwas eigentlich Islamisches betrachtet werden. Sie ist vorislamischen Ursprungs, obwohl sie heute in zahlreichen islamischen Ländern des Vorderen Orients und besonders Schwarzafrikas im Namen des Islam praktiziert wird.
Es gibt drei Arten der Beschneidung. Worauf ich hier jetzt nicht eingehe da dies von ihnen nicht gefragt wurde, gern hänge ich ihnen aber ein Referant von mir der Mail an, wo dies alles erklärt ist.
Bei der eigentlichen Beschneidung wird die Klitoriseichel oder sogar die ganze Klitoris entfernt. Diese Form wird vor allem in Ägypten praktiziert. Manchmal kommt noch die Entfernung der an die kleinen Schamlippen angrenzenden Teile, wenn nicht deren gänzliche Ablösung, hinzu.
Eine radikale Typus der Klitorisdektomie, umfaßt die vollständige Entfernung der Klitoris und des Großteils der inneren und äußeren Schamlippen. Dann wird die Scheide mit Schafdarm vernäht, was besonders im Sudan, im tropischen Afrika, in Äthiopien und Somalia praktiziert wird. Man nennt diese Form der Beschneidung die «pharaonische Beschneidung». Es bleibt nur eine kleine Öffnung, damit der Urin und das Menstruationsblut abfließen können. Ein Holzstöckchen verhindert das Zusammenwachsen. In der Hochzeitsnacht wird diese Öffnung erneut erweitert wie auch bei jeder Niederkunft. Danach wird die Öffnung erneut vernäht, ebenso wie bei einer Verwitwung.
Ich werde auf ihre Fragen antworten in dem ich die Antworten unter diese Fragen schreibe.
1. Stimmt die Information, daß der islamische Glaube die Beschneidung von Mädchen verbietet?
Die Verstümmelung von Mädchen wird von keiner Weltreligion vorgeschrieben.
2. Stimmt die Information, daß die Beschneidung von Mädchen in Ägypten von staatlicher Seite verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird? Seit wann ist dies gegebenenfalls der Fall?
In einigen Ländern wie z. B. Ägypten ist sie sogar verboten, wird aber dennoch praktiziert. Die Gründe für diese Praxis beruhen auf vorchristlichen und vorislamischen Traditionen.
In Ägypten war die Beschneidung seit 1959 verboten, wurde jedoch 1986 wieder offiziell gestattet. Im Januar 1998 wurde die Genitalverstümmelung in Ägypten endlich wieder offiziell verboten.
Am 24. Juni 1997 erklärte der Oberste Gerichtshof in Kairo in erster Instanz dieses Verbot wieder für nichtig. Worauf sich der ägyptische Gesundheitsminister Ismail Salam für die Frauen stark machte und Berufung ankündigte.
Obwohl zahlreiche islamische Gelehrte die Verstümmelung der Geschlechtsteile als unislamisch bewerten, versuchen islamistische Gruppen immer wieder die Beschneidung gerichtlich durchzusetzen. Bei den Beschneidungen gibt es immer wieder Todesfälle. Die Verstümmelung soll die sexuelle Lust von Frauen mindern und deren eheliche Treue stärken.
Am 18. Juli 1996 wurde in Ägypten ein Gesetz erlassen, daß die Genitalverstümmelung an Mädchen unter Strafandrohung verbietet. Trotz dieses Gesetzes werden den ägyptischen Mädchen die Klitoris ganz oder teilweise amputiert, zumeist durch Friseure oder Hebammen mittels Rasierklingen.
Das oberste Verwaltungsgericht Ägyptens hat am Sonntag, den 28.12.97 das von der Regierung erlassene Verbot von Beschneidungen von Frauen wieder eingesetzt. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht mehr anfechtbar.
3. Stimmt die Information, daß gleichwohl noch heute ca. 97 Prozent aller Mädchen In Ägypten beschnitten werden?
Die Spitzenreiter der 28 afrikanischen Länder sind Gambia (bis zu 100 Prozent der Mädchen und Frauen sind Opfer der FGM), Somalia (98 Prozent), Djibuti (bis zu 98 Prozent), Ägypten (97 Prozent) und Mauretanien (bis zu 95 Prozent). In acht Staaten ist sie gesetzlich verboten, wird aber trotzdem praktiziert.
Wie sie sicher wissen kann man nie von genauen Zahlen ausgehen. 1995 wurde in Ägypten eine Umfrage dazu gemacht und da ging hervor das rund 97 % der Frauen im reproduktiven Alter davon betroffen sind.
In meiner Anlage Mädchenbeschneidung5 sehen sie eine Tabelle von 1996 dort ging UNICEF von 80 % Frauen die betroffen sind in Ägypten aus, bei 24,2 Mio. Frauen.
4. Stimmt die weitere Information, daß auf dem Hintergrund der Strafbarkeit der Beschneidung von Mädchen in Ägypten die konkrete Verfolgung dieser Tat, die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, staatsanwaltlicher Anklagen und Verurteilungen durch die Behörden und Gerichte aktuell rapide zunimmt?
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu dem § 53 Abs. 4 und 6 Ausländergesetz (AuslG), in denen drohende Genitalverstümmelung als Abschiebungshindernis ausdrücklich genannt ist. In Deutschland wird Genitalverstümmelung aber nicht als Asylgrund bzw. als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft anerkannt, da diese Form der sexuellen Gewalt dem privaten Bereich zugeordnet und damit als nicht asylrelevant eingestuft wird.
Zu ihrer Frage selbst kann ich Ihnen nur diese Internetseite empfehlen:
http://www.ak-kipro.de/fgm_bundestag200107.htmlAllgemeines:
Maßnahmen der Bundesregierung gegen die weibliche Genitalverstümmelung
Seit 1998 fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein UNICEF-Vorhaben zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung in Ägypten. Hierfür wurden bisher Treuhandmittel in Höhe von rund 1,5 Mio. EUR (2,9 Mio. DM) bereitgestellt. Für ein überregionales Vorhaben zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung knapp 3 Mio. EUR (5,8 Mio. DM, 1999-2002) zur Verfügung gestellt. Dabei werden einheimische Organisationen in verschiedenen Staaten Ost- und Westafrikas bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung unterstützt und die Öffentlichkeit in den Partnerländern durch Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen sowie überregionaler Netzwerke umfassend über die Folgen weiblicher Genitalverstümmelung informiert. Zielgruppen sind betroffene Mädchen und Frauen, aber auch Eltern, junge Männer, Frauengruppen, religiöse und administrative Autoritäten, Lehrer und Lehrerinnen, Familienverbände und Personen, die den Eingriff vornehmen, sowie Gesundheitspersonal. Auch in allgemeinen Gesundheitsprojekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika werden Maßnahmen zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung intensiviert. Dazu gehören Aufklärungskampagnen mit lokalen und traditionellen Autoritäten und Frauengruppen, Sensibilisierungsmaßnahmen für Gesundheitspersonal sowie alternative Ausbildungen für Beschneiderinnen und die medizinische Betreuung betroffener Frauen. - Das Auswärtige Amt fördert seit 1999 ein Projekt einer Nicht-Regierungs-Organisation in Tansania; es hat die Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung im Rahmen seiner menschenrechtlichen Projektarbeit ( B 2.6.2) 2002 zu einem Schwerpunkt gemacht. Zu sog. "Ehrenverbrechen" an Frauen s. C 3, zu sog. schädlichen traditionellen Praktiken und Bräuchen C 4.
Ich denke dies interessiert hier auch sehr viele deshlab diese Infos auch hier.
Claudia