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Stellung der Frau im Islam
#47212
19/09/2002 18:58
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Lina
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Die Stellung der Frau im Islam
Es ist bislang - weder in der Geschichte noch in der Gegenwart - keiner Kultur gelungen, die Stellung von Mann und Frau ich ihrem aufeinander angewiesenen privaten und gesellschaftlichen Zusammenleben in jeder Hinsicht zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten und ohne nachhaltige Folgen für sie als Partner und für die die Familie und die Gesellschaft als ihre Umwelt zu bestimmen. Daher gibt es auch kein idealen Maßstab, nach dem die hier gestellte Frage behandelt werden kann.
Dazu kommt eine weitere Schwierigkeit, nämlich die Darstellung von Emotion- und mentalitätsgebundenen Werten und Verhältnissen aus einem Kulturkreis (hieraus dem islamischen) in einem anderen ihm fernstehenden Kulturbereich (hier dem westlichen). Um so schwieriger wird dies schließlich deshalb sein, weil die islamische Welt bei ihrer Entstehung und ihrer geschichtlichen Entwicklung in keinem anderen Falle so viele Strukturen, Sitten und Gewohnheiten derjenigen Völker und Gesellschaften angenommen hat, in denen sich der Islam entwickelte, wie im Falle der Stellung von Frau und Mann zueinander im privaten und gesellschaftlichen Leben.
In keinem Falle ist daher die Kluft zwischen der qur‘anischer Lehre und der historischen und gesellschaftlichen Realität so groß wie in diesem Falle. Die von den Kritikern betonte niedrige Einstufung, Diskriminierung und Benachteiligung der Frauen in den islamischen Ländern haben nachweislich ihre Wurzeln mehr in den ethnisch bedingten Sitten, Gewohnheiten und Gesellschaftsstrukturen derjenigen Völker, die den Islam angenommen haben, und weniger im Islam selbst. Das gilt auch zum größten Teil für die vorislamischen arabischen Bräuche und Verhältnisse, die der Islam bei seiner Entstehung bekämpfte, welche sich aber kurz darauf in einer islamisierten Form innerhalb der islamischen Gemeinschaft nicht etablieren konnten.
Zu diesem Sachverhalt liefert uns auch die Forschung Belege. Der deutsche Islamkundler und Historiker Professor Berthild Spuler faßt seine Forschungsergebnisse zu diesem Thema wie folgt zusammen: ”Bei aller Achtung, die die persische Frau innerhalb ihres Hauses, besonders als Mutter, genoß, trat sie in der Öffentlichkeit wenig hervor. Im sassanidischen Rechtssystem wurde sie weitgehend nicht als Subjekt, sondern als Objekt des Rechts behandelt.... Doch waren die über ganz Vorderasien (einschließlich das christliche Reich Byzanz) verbreiteten strengen Anschauungen über die Stellung der frau in der Öffentlichkeit Grund dafür, daß die ursprünglich wesentlich freieren Auffassungen der Araber allmählich verschwanden und der Verschleierung der Frauen und ihrer Einschließung in den Harem Platz machten. In den abgelegeneren Gegenden Irans war die ältere sassanidische Überlieferung ohnehin lebendig und somit die Frau in ihrer Bewegungsfreiheit sehr beschränkt. In Deylam durften die Frauen Ende des 10. Jahrhunderts nur nachts in schwarzen Kleidern ausgehen, und aus Tabbas in der Salzwüste berichtete man noch 1052, daß jede Frau, die mit einem ihr nicht verwandten Manne sprach, mit dem Tode bestraft wurde... In Gilan lag - wie so häufig in primitiven Kulturen - die schwere Arbeit der Landbestellung auf den Schultern der Frauen. Diese gedrückte und rechtlose Stellung der Frau brachte es mit sich, daß auch die Araber glaubten, dem Qur’an entsprechend die Frauen lediglich als Objekt betrachten und sich an weiblichen Gefangenen vergreifen dürfen... Einen Umschwung zu noch größerer Freiheit, teilweise schon zur Emanzipation, hat der Einbruch der türkischen Völker im Iran und überhaupt in Vorderasien mit sich gebracht. Die Türken hatten bisher, vor allem vor ihrer Berührung mit dem Islam, den Frauen weniger Beschränkungen auferlegt, und wenn sie sich auch der vorderasiatischen Zivilisation schon bald anglichen, so ist allgemein einem öffentlichen Auftreten der Frauen doch ein größerer Spielraum gewährt worden.”
Soweit zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der frühislamischen Zeit zwischen dem 7. Und 11. Jahrhundert unter den drei Völkern, die die Geschichte als die drei Hauptträger des islamischen Gebäudes anerkennt. Das Gleiche gilt für die anderen, später zum Islam bekehrten asiatischen und afrikanischen Völker.
Zu diesem allgemein volkstümlichen, das sich sehr rasch, abweichend von der quranischen Lehre, als “islamisch” durchgesetzt hatte, kommt der männliche Egoismus hinzu, der seine Herrschaft über die Frauen unter Verletzung ihrer vom Islam hervorgehobenen Rechte beibehalten und weiter pflegen wollte und will. Ein prototypisches Beispiel selbst aus den früheren Jahrhunderten, in denen von der Emanzipation der Frauen auch im Westen noch keine Rede gewesen ist, soll das hier Gemeinte erläutern:
Der ägyptische Gelehrte Asch-Scha’rani (1492-1565) berichtete: Als der islamische Herrscher Muhyaddin ibn Abi Asbagh einen hohen ägyptischen Staatsmann besuchte, traf er bei ihm einen Gelehrten, der den Frauen des Hauses Muhammads (Y) Überlieferungen über die Rechte der Frauen gegenüber den Männern aus der Traditionssammlung Al-Bukharyy vorlas. Daraufhin, böse spottend, aber typisch reagierend, beschimpfte der Emir den Gelehrten und verlangte von ihm Folgendes: ”Erkläre ihnen (den Frauen) doch erst das Recht, das der Mann - islamisch gesehen - ihnen gegenüber besitzt. Denn wir (Männer) können schon jetzt - d.h. trotz ihrer Unwissenheit, welche rechte sie (Frauen) uns gegenüber haben - nicht einmal mit ihnen fertig werden. Wie können wir dann überhaupt mit ihnen zurechtkommen, wenn sie einmal erfahren, welche Rechte ihnen der Islam uns (Männern) gegenüber zugesprochen hat?”
Es ist nicht möglich, alles dieses durcheinander und gegeneinander laufenden Strömungen und Motivationen volkstümlicher, gesellschaftlicher und persönlicher Strömungen und Motivationen zu trennen und die diesbezügliche Lehre des Islam in ihrer reinsten Form darzubieten. Hier sei nur auf einige grundsätzliche islamische Einstellungen zu diesem Problem hingewiesen: Einstellungen und Gedanken, die vom Qur’an aus gesehen als Kampfansage gegen die Verletzung der Menschenwürde der Frauen und als Wiederbelebung der von der Schöpfung her geprägten absoluten Wertgleichheit der beiden Geschlechter im Sinne einer absoluten Gleichheit aller Menschen Gott gegenüber zu verstehen sind. Um so beachtlicher ist diese quranische Einstellung dazu, als sie sich mit einer Gesellschaftsform - wie die damalige arabische und allgemein vorderasiatische, einschließlich der christlich-byzantinischen auseinandersetzt, die die absolute Herrschaft der Männer, vor allem durch ihre wirtschaftliche Dominanz und die wirtschaftliche Abhängigkeit der Frauen als selbstverständliche Gegebenheit voraussetzt. Der Qur’an hat weder jene Verhältnisse geprägt noch gutgeheißen, sondern sie zugunsten der Frauen zu ändern und mindestens zu regulieren versucht. Das bedeutet, daß im falle einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstrukturierung jener festgefahrenen Gesellschaftsformen zugunsten des weiblichen Geschlechts die islamische Lehre sich viel leichter verwirklichen läßt, als man bis jetzt angenommen und geglaubt hatte.
Gott gegenüber und ihrem Wesen nach steht die Frau als Mensch dem Mann gleich. So wird bei der Wiedergabe der Schöpfungsgeschichte nicht - wie bei den anderen semitischen Religionen - Eva als Frau zur Las gelegt, beeinflußt vom Teufel (der Schlange) ihren Mann Adam verführt zu haben. Das Vergehen kommt (Qur’an Sure 2, Vers 36) beiden gleichzeitig und gleichgewichtig zu:
Da veranlaßte sie (d.h. Adam und Eva) der Satan, einen Fehltritt zu tun, wodurch sie des Paradieses verlustig gingen...”
Das Eingehen der Ehe wird im Islam ausnahmslos dem Mann wie auch der Frau mit besonderem Nachdruck empfohlen. Zwei Gründe werden häufig dafür genannt; das Bewahren der gesellschaftlichen Sittlichkeit bzw. der Schutz der Individuen vor Ausschweifungen und das Beleben des wirtschaftlichen Lebens dadurch, daß der verheiratete Mann verpflichtet wird, für den Unterhalt der Familie aufzukommen, wofür ein handwerklicher Beruf oder eine geschäftliche Tätigkeit als unabdingbare Voraussetzung erforderlich ist. Wenn aber innerhalb der Ehe dem Manne die wirtschaftliche Belastung auferlegt wird, so wird der Frau die Rolle eines ruhenden Pols zugesprochen (Qur’an Sure 7, Vers 189)
“...damit er (der Mann) bei ihr (der Gattin) ruhe.”
Die Ehe geht ausschließlich von der Frau aus, die ihre Bereitschaft dazu ausspricht, wonach erst der Mann seine Bereitschaft zum Ausdruck bringen soll. Während in der Familie die Frau als Mutter eine viel größere Achtung genießt als der Vater, so stehen entsprechend den wirtschaftlichen Belastungen des Mannes, dem Manne in der Gesellschaft größere Rollen und zugleich mehr Verpflichtungen zu. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Gepflogenheiten soll jedoch bei der Eheschließung die sogenannte Morgengabe (Sadagh) nur als Geschenk (Nihla) vorgeschlagen werden (Qur’an Sure 4, Vers 4):
“und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk”
Das heißt: die Morgengabe darf nicht als Gegenleistung die frau zu einem Tauschobjekt entwürdigen.
Die wirtschaftliche Belastung, die dem Manne zukommt, bedeutet, daß die Frau das Recht auf einen standesgemäßen Lebensunterhalt, auf Wohnung und Kleidung hat, selbst wenn sie an sich vermögend und wirtschaftlich völlig unabhängig ist. Sie hat sogar darüber hinaus das Recht, für die von ihr erbrachten Leistungen im Hause und sogar für das Stillen der Kinder vom Manne Geld zu verlangen. Der Mann hat kein Recht, der Frau über ihre Verpflichtungen hinaus die geringsten Befehle zu erteilen. Ihre Verpflichtungen erschöpfen sich darin, sein Eigentum, seinen Lebensbereich und ihre Treue zu schützen. Die gegenseitige Schutzverpflichtung kommt in einer Überlieferung Muhammads (Y) u.a. wie folgt zum Ausdruck: “Der Mann ist der Beschützer seiner Familie und verantwortlich dafür. Die Frau ist die Beschützerin des Lebensbereiches des Mannes und verantwortlich dafür.” Diese gegenseitige Schutzverpflichtung und diese gegenseitige Verantwortung wurde nicht selten zum Nachteil der Frauen mißverstanden und von den Männern mißbraucht. Die Schutzpflicht des Mannes seiner Frau gegenüber wird im Qur’an (Sure 4, Vers 34) wie folgt zum Ausdruck gebracht: Ar-Ridjal Qawammun ‘ala ‘n-Nisa, was nur “die Männer sind die Verantwortlichen für die Frauen” bedeuten kann und nichts mit einer Einstufung der Männer über die Frauen zu tun hat. (vgl. Wehr, Arabisch-Deutsches Wörterbuch Qawwam’ala). Der darauffolgende Satzteile “weil Gott einigen über die anderen Vorrang gegeben hatte” ist - wie der o.g. ägyptische Gelehrte des 15./16. Jahrhunderts ohne Beeinflussung von den viel später entstanden Emanzipationsbewegungen sagte - lediglich ein Hinweis auf die wirtschaftliche Belastung und eine Aufforderung zur wirtschaftlichen Betätigung und Verantwortung des Mannes. Dazu sagt er: “Der Vorzug der Männer besteht im Beruf, durch den er für die Familie auf legale Weise Geld verdient. Wer unter den Männern keinen Beruf hat, ist dem Range der Frau gleichgestellt.” Die hier und an einer anderen Quran’stelle (Sure2, Vers 228) angesprochene Höherstufung des Mannes bezieht sich im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtungen und Verantwortungen lediglich auf die Vorrangigkeit derjenigen Personen, welche dies auf sich nehmen, und hat weder mit Ungleichheit im recht noch im Wert etwas zu tun.
Die Schutzpflicht des Mannes gegenüber der Frau erschöpft sich aber nicht in der wirtschaftlichen Belastung. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sie vor der Belästigung seitens fremder Männer zu schützen, wozu auch die Bewahrung der Treue seitens der Frau gehört. Damit aber seitens der Männer nicht zum Mißbrauch ihrer körperlichen Überlegenheit führt, wird diese sehr empfindliche Situation (Notwendigkeit des Schutzes der Frau vor fremden Männern, Notwendigkeit der Einhaltung der Treue seitens der Frau und Mißbrauchverbot der körperlichen Stärke des Mannes) wie folgt erklärt und den beiden Partnern eine äußerst brisante psychologische Lösung, und zwar unter Ausschluß jeder körperlichen Ausschreitung empfohlen: Im Anschluß an die Aussage, daß die Männer verantwortlich für die Frauen sind, heißt es sinngemäß weiter: “Im Falle einer ständigen, nicht nur einmaligen Verletzung ihrer religiösen Pflichten (Nuschuz d.h. sich gegen den Mann auflehnen indem sie - öffentliche Unkeuschheit begeht/Fahischa Mubaiyina)- nur in diesem Falle, wen das Zusammenleben dadurch unerträglich wird, wird dem Manne, um einer Scheidung vorzubeugen, die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zu ergreifen, die von Ratschlägen bis zur Trennung im Bett reichen; und wenn dies alles nichts nützt, bis zu einem “nicht-schmerzenden” (ghair-mubarrih) Schlag (vgl. Qur’an-Kommentar von Tabari).
Hier meinen die Gelehrten einstimmig, daß die Beschimpfung, jegliche Mißhandlung und sogar “nicht schmerzende” Schläge gegenüber der Frau wegen jeder Art weltlicher und alltäglicher Streitfragen verboten (haram) sind, und bemühen sich, das Auftreten selbst des ersten Falles weitgehend auszuschließen. Die Charakterisierung “nicht-schmerzender Schlag” soll grundsätzlich jede Art von Schlägen aufheben. Ebenso obliegt es der Frau, im Rahmen der allgemeinen Verpflichtungen jedes Muslims, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten (Qur’an Sure 3, Vers 110), erzieherisch darauf zu wirken und den Mann von der Verletzung seiner Pflichten abzuhalten. Der Frau wird darüber hinaus eingeräumt, ihre rechte zuerst durch einen Schiedsrichter und dann durch das Gericht geltend zu machen. Die Scheidung, die als solche zwar als verpönteste Erlaubnis deklariert wird (abghad al-halal’inda’llah at-talaq) geht in der Formulierung khul’ (Freinahme) von der Frau aus.
Durch die wirtschaftliche Dominanz der Männer bedingt und im Rahmen ihrer Versorgungsverpflichtung, läßt der Qur’an die Möglichkeit zur Vielehe offen. Im gleichen Vers unterbindet er diese Möglichkeit, wenn der Mann auch nur fürchtet, im Falle einer Vielehe die Frauen nicht gerecht behandeln zu können (Qur’an Sure 4, Vers 3 “Wenn ihr aber fürchtet, (sie) nicht gerecht zu (be)handlen, dann (nur) eine.”)
Dazu kommt die Möglichkeit, der Frau bei der Eheschließung das Scheidungsrecht einzuräumen, falls der Mann ohne ihr Einverständnis eine zweite Frau nehmen würde. Davon haben bereits einige Statten (Tunesien, Ägypten usw.) offiziell Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Erbschaft steht der Frau ein geringeres Erbteil zu als ihren Brüdern, wenn sie einen oder mehrere hat. Dies wird als Ausgleich zur höheren wirtschaftlichen Belastung des Mannes, die der Frau gänzlich fehlt, und als Ausgleich zu den harten Verteidigungspflichten, die nur den Männern und nicht den Frauen obliegen, verstanden.
Was die Ausbildung der Frauen betrifft, so war Muhammad (Y) selbst der erste, der mit Beginn der Offenbarung Kreise von Männern und Frauen zum Zwecke größerer Bildung gründete.
Bei der Besetzung gesellschaftlicher Positionen steht einer völligen Gleichberechtigung der Frau nichts im Wege, vorausgesetzt, daß die moralischen Regeln, zu denen sowohl Männer als auch Frauen verpflichtet sind, eingehalten werden, so daß die Frau als eine gleichwertige Partnerin des Mannes fungieren kann, ohne als Objekt des Konsums und des Interesses der Männer mißbraucht und von diesen “belästigt” zu werden (Qur’an Sure 33, Vers 59)
Die Beteiligung der Frauen an den gesellschaftlichen Belangen -wie es zur Zeit Muhammads (Y) üblich war - war nach qur‘anischen Vorschriften begleitet von einer dementsprechenden Zurückhaltung bzw. dem Untersagen einer gegenseitigen Provokation; eine Tatsache, die aber infolge der Volkstümlichkeit bis zur Zurückdrängung der Frauen aus diesen Lebensbereichen mißbraucht wurde. Die Zurückgewinnung der vom Islam gewährten Rechte und Freiheiten - und weniger die noch nicht abgeschlossene und sogar oft zum Nachteil der Frauenwürde mißbrauchte westliche Emanzipationswelle - bestimmt eine neue Bewegung der Frauen in der islamischen Welt.
Diese Haltung - und speziell diese - hat parallel zu den neuen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den islamischen Ländern vielen Frauen ein sehr hochzuschätzendes Selbstbewußtsein verschafft und zum ersten Mal in der Geschichte des Islam einen neuen muslimischen Frauentyp hervorgebracht, dem die gesellschaftlichen Bewegungen in den islamischen Ländern viel zu verdanken haben und ohne den die Bewegungen keinen Erfolg hätten erzielen können.
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47214
19/09/2002 21:44
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47215
19/09/2002 21:49
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Fragen an die IRH Offene Aussprache zur Klärung von religiösen Grundsatzfragen Aus Anlaß wiederholter Anfragen von CIBEDO - Christlich-Islamische Begegnungs- und Dokumentationsstelle der katholischen Kirche (gegründet von ehemaligen Afrikamissionaren) sowie vom Islam-Arbeitskreis der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an die Gelehrten der IRH sollen an dieser Stelle nochmals die mehrfach veröffentlichten Positionen der IRH zu religiösen Grundsatzfragen behandelt werden. Da wir davon ausgehen, daß die Richtigstellung der offensichtlich immer noch vorhandenen Unklarheiten und Fehlinformationen selbst bei Islamexperten für ein breiteres Publikum von Interesse ist, haben wir uns zur Beantwortung der Anfragen in dieser Form entschlossen. Weiterhin möchten wir damit ein neues Kapitel im interreligiösen Dialog anregen. Die Beantwortung religiöser Grundsatzfragen durch die christlichen Kirchen - Wer ist Christ? Wer darf sich als Christ bezeichnen? Alleinvertretungsanspruch? usw. - und der öffentliche Diskurs darüber könnte für Muslime und Nicht-Muslime von großem Interesse sein. Gleichberechtigung von Mann und Frau im Islam Frage: In Deutschland gibt es Gleichberechtigung von Mann und Frau. Frauen legen Wert darauf, gleiche Rechte zu haben wie die Männer und diese auch leben zu können. Die IRH möge Stellung beziehen zum „gleichberechtigtes Zusammenleben von muslimischen Männern und Frauen in Deutschland“. Gilt die Gleichberechtigung auch für muslimische Frauen? „Gleichberechtigung in der Demokratie heißt auch Anerkennung von Verschiedenheit“ Hans Eichel, Ex-Ministerpräsident, 1995 zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz „Es ist ein grundlegender Irrtum bei der Gleichberechtigung von der Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt. Mann und Frau sind nicht gleich.“ Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, zur Formulierung der Gleichberechtigung im Grundgesetz 1949 Stellung der Frau im Islam Der Islam geht bei der Stellung der Frau ebenfalls nicht von der Gleichheit, sondern von der Gleichwertigkeit der Geschlechter aus. Eine Erkenntnis, die historisch betrachtet in der Menschheitsgeschichte erstmals durch den Islam thematisiert wurde. Die Gleichwertigkeit von Mann und Frau ist per se wesentliches Prinzip des Islam. Der Quran verankert die absolute Gleichheit von Frau und Mann in ihrer Stellung vor Allah (ta'ala) und in ihrer Würde als Menschen und spricht Frau und Mann immer in der gleichen Art an: als Kinder Adams, als Menschen, als Muslime, als Mumin. Der Islam macht keinerlei Unterschiede bezüglich der religiösen Praxis, Rechten und Pflichten, Geboten und Verboten, allenthalben gesteht er den Frauen Privilegien zu aufgrund des Frauseins. Nach islamischem Selbstverständnis wurde der Mensch aus einem einzigen Wesen erschaffen und aus diesem viele Männer und Frauen. Der Stellenwert der Menschen vor Allah (ta'ala) bezieht sich einzig und allein auf Taqwa (die Frömmigkeit und Ehrfurcht vor Allah) und nicht auf das Geschlecht. Grundlage des Zusammenlebens der Geschlechter ist nach islamischem Verständnis, Liebe, Rücksichtnahme, Barmherzigkeit und partnerschaftliches Ergänzen zu einem Ganzen. Kein Kampf der Geschlechter, sondern ein Miteinander. Nach den Erfahrungen der IRH beruhen die meisten Vorurteile über die Stellung der Frau im Islam auf der Projektion eigener (christlicher) Ängste auf den Islam. Die Mehrheitsgesellschaft projiziert ihre negativen historischen Erfahrungen mit Religion im allgemeinen und christlicher Kirche im besonderen pauschal auf den Islam. Besonders fatal wirkt sich dies aus, wenn das abendländische Frauenbild, das historisch betrachtet extrem negativ behaftet ist, unreflektiert übertragen wird auf die muslimische Frau. Für eine objektive Beurteilung der Stellung der Frau im Islam ist es unabdingbar, sich zu vergegenwärtigen, daß das Frauenbild im Islam mit nichts identisch ist, mit dem Frauenbild der abendländisch-christlichen Kultur. Der Islam kennt keine Erbsünde und die Frau ist nicht der Ursprung der Sünde, sondern beide, Mann und Frau tragen jeder für sich selbst die Verantwortung für das Fehlgehen. Im Islam gab es nie eine theologische Diskussion darüber, ob die Frau eine Seele hat. In der islamischen Geschichte gab es niemals von Seiten der Religion geduldete frauenfeindliche Auswüchse wie Inquisition und Hexenverbrennung. Der Islam kennt keine Leibfeindlichkeit. Freiwillige Askese wird als widernatürlich bewertet und ist unerwünscht. Sexualität ist positiv besetzt. Frauen werden nicht von religiösen Ämtern ausgeschlossen. Weibliche Imame und Islamologinnen sind die Norm. Der Islam kennt keinen Ausschluß von Frauen von der Bildung, denn der Erwerb von Bildung ist eine religiöse Pflicht für Frauen und Männer. Weil der Islam das alles nicht kennt und weil der Islam eine ganz andere Geschichte durchlaufen hat, darf auch keine pauschale Übertragung historisch gewachsener Ressentiments gegenüber Religion in Bezug auf ihren Umgang mit Frauen auf den Islam erfolgen. Ein Blick in die islamische Geschichte zeigt, daß der Islam eine ganz andere, eine sehr positive Geschichte in Bezug auf Menschenrechte und Frauenrechte hat. Im islamischen Wertesystem ist die Frau gleichwertige Partnerin des Mannes mit Pflichten und Rechten, wie z.B. Stimm- und Wahlrecht, Erbrecht, Namensrecht, Recht auf ökonomische Unabhängigkeit, standesgemäßen Unterhalt, Bildung und Ausbildung, freie Wahl des Ehepartners, Empfängnisverhütung, Scheidung, Still, geld, sexuelle Erfüllung in der Ehe und sie besitzt den Status eines Rechtssubjektes. Diese und weitere Rechte wurden den Frauen von Allah (ta’ala) verliehen und sind nicht das Ergebnis einer historischen Entwicklung. Muslimische Frauen mußten für diese Rechte weder kämpfen, noch eine Frauenbewegung initiieren. Deshalb können diese Rechte den Frauen auch nicht entzogen werden, weder per Dekret noch per Mehrheitsbeschluß, von keinem Mann und keinem Machthaber, es sind Rechte, die der Islam ihnen seit 1400 Jahren zugesteht. Für die Muslime und besonders für die muslimischen Frauen ist dieses islamische Wertesystem das denkbar beste System, weil es vom Schöpfer, von Allah (ta'ala) für unsere Bedürfnisse konzipiert wurde. Dieses Wertesystem ist weder reformbedürftig noch inkomplett. Ein Wandel dieses islamischen Wertesystems durch Übernahme systemfremder Elemente wirkt sich immer zum Nachteil der Frauen aus, wie uns die islamische Geschichte und leider auch die aktuelle Situation in den Ländern des islamischen Kulturkreises anschaulich beweist, wo Frauen unter Defiziten bei der Gewährung ihrer islam-immanenten Rechte leiden. Das gleichberechtigte Zusammenleben von muslimischen Männern und Frauen in Deutschland bedarf deshalb eigentlich keines Statements und keines Beweises. Es ist eine unter den bekennenden Muslimen gelebte Realität. Vereinzelte Vollzugsdefizite dürfen wie bei christlichen Frauen auch, nicht monokausal der Religion angelastet werden, sondern müssen fairerweise als Fehlverhalten Einzelner gewertet werden. Deshalb sollte die Frage, ob die Gleichberechtigung auch für muslimische Frauen in Deutschland gilt, besser an die Mehrheitsgesellschaft gestellt werden, denn die Hürden zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation muslimischer Frauen werden nicht vom Islam oder der IRH aufgestellt, sondern durch Kultusministerinnen, Politiker, Arbeitgeber und andere Demokraten. Quelle: www.irh-info.de/islam/select_gleichberechtigung.htm
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47219
11/05/2003 22:09
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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FRAUEN IN DER ISLAMISCHEN WELT Dem Koran nach ist der Mann prinzipiell der Frau überlegen. Allerdings ist dies nichts Neues, denn auch schon in der Antike, im Alten Orient und ebenso im Christentum war diese Auffassung schon gang und gäbe! Der Mann steht laut Sura 4,34 über der Frau, weil Gott ihn ausgezeichnet hat. somit wird die Vorangstellung des Mannes als gottgegeben und damit unabänderlich angesehen. Daneben spielt auch die wirtschaftliche Dominanz des Mannes über die Frau eine Rolle bei dieser Auffassung. Allerdings - auch wenn dies gerne vergessen wird - ist gerade der letzte Faktor nicht islamspezifisch und gilt für viele Länder der Erde. Frühe Hadithe enthalten widersprüchliche Aussagen über die Bedeutung der Frauen, die von "Die ganze Welt ist etwas Genußvolles, das Genußvollste in ihr aber ist eine Frau" über " Ihr Frauen seid mir die liebsten Menschen" bis hin zu dem frauenfeindlichen Ausspruch: "Ich habe keine Versuchung hinterlassen, die schädlicher wäre für meine Gemeinde als die, die die Frauen für die Männer darstellen" reichen. Islamische Frauenfeinde bescheinigten den Frauen schon bald, dass sie dem Mann nicht gleichwertig seien. Parallel zu der Schöpfungsgeschichte der Genesis mit Adam als erstem Menschen, enthält der Koran in der zweiten Sure die Aussage, daß Eva, im Koran Hawwa genannt, aus einer Rippe des Mannes erschaffen worden ist. In etlichen Versen wendet sich der Koran gleichzeitig an Frauen und Männer und zeigt mit genau diesen ethischen Weisungen, daß zwischen beiden kein Unterschied ist: Was muslimische Frauen und Männer sind, Männer und Frauen, die Gott demütig ergeben, die wahrhaftig, die geduldig, die bescheiden sind die Almosen geben, die fasten die darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist und die Gottes ohne Unterlaß gedenken - für sie alle hat Gott Vergebung und gewaltigen Lohn bereit (Sura 33, 35) Die religiösen Vorschriften gelten für Frauen ebenso wie für Männer. Allerdings gibt es für die Frauen Ausnahmen: Frauen sollen während ihrer Menstruation im Ramadan nicht fasten, sie darf den Koran nicht berühren, sie darf die Moschee nicht. Aber - im Gegensatz zum jüdischen Glauben - führt der Kontakt mit einer menstruierenden Frau nicht zur Unreinheit. Die gleichen Bestimmungen gelten für Wöchnerinnen. "Rein" wird sie erst wieder durch die Waschung nach der Menses. Den Hadithen zufolge kam es sehr früh schon zu Auseinandersetzungen darüber, ob Frauen das Haus verlassen dürfen, um in der Moschee zu beten. Theoretisch kann man das rituelle Gebet, mit Ausnahme des obligatorischen Freitagsgebets, ebenso gut zuhause verrichten wie auch in der Moschee. In einigen Hadithen ist die Rede davon, daß die Frauen zu Lebzeiten Mohammeds auch während der Nacht zum Gebet gingen. Die muslimischen Gelehrten empfehlen sehr bald, sie sollten die Moschee nach dem Ende des Gottesdienstes so schnell verlassen, "daß sie von den männlichen Gläubigen nicht mehr zu einem Gespräch eingeholt werden könnten." Das Paradies wird Männern wie Frauen im Koran verheißen. Dem Koran zufolge ist Eva nicht die Schuldige am Sündenfall, da sie Adam verführt hat, sondern der Satan verführt beide (Sura 2.35) Aber die jüdisch-christliche Vorstellung von der Urschuld der Frau drang schon bald in den Islam ein und spätere islamische Gelehrte verbreiteten die Vorstellung von der Urschuld der Frau und fügten sie in den islamischen Glauben ein. http://www.ex-oriente-lux.de/frauen2.htm
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47220
11/05/2003 22:10
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Familienrecht dem Aufkommen des Islam wurden viele bestehende Bräuche im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht reformiert, so dass den Frauen dadurch in vielerlei Hinsicht eine Verbesserung ihrer Lebensumstände zuteil wurde. Anders als Christentum ist die Ehe kein Sakrament, sondern beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag. Vertragspartner sind der Ehemann sowie der Vormund der zukünftigen Ehefrau, meist ihr Vater oder ein männlicher Verwandter. Nach den Empfehlungen der Sunna sollte die Frau für ihre Zustimmung zur Eheschließung gefragt werden. Im vorislamischen Arabien war die ganz und gar nicht üblich! Bei einer noch nicht verheirateten Frau genügt Schweigen als Zeichen der Zustimmung, da man sie für zu schüchtern hält, ihre Zustimmung zu äussern! Bei der Unterzeichnung des Ehevertrages müssen zwei oder gegebenenfalls drei Zeugen anwesend sein, zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen. Minderjährige Jungen und Mädchen konnten von ihrem Vormund gegen ihren Willen zur Ehe gezwungen werden. Eine Reformierung der juristischen Bestimmungen in vielen islamischen Ländern lässt dies heute nicht mehr zu. Mit Erreichen der Volljährigkeit konnten die Beteiligten einen Richter um die Auflösung des Ehevertrages ersuchen. Jedoch hatten die Mädchen dann schon in vielen Fällen ihre Jungfräulichkeit verloren. Sure 4.3 enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Ehe. Die Braut kommt nach der Hochzeit in das Haus ihres Schwiegervaters und wird in die Grossfamilie aufgenommen. Damit ist nach dem Tod des Mannes die wirtschaftliche Versorgung der Frau und gegebenenfalls ihrer Kinder gesichert. Auch wenn im Islam die Polygamie erlaubt ist, so wendet sich der Koran mit einem Vers ganz entschieden gegen die Vielehe. In Sure 4.129 heisst es ganz deutlich: "Und ihr werdet die Frauen, die ihr zur gleichen Zeit als Ehefrauen habt, nicht wirklich gerecht behandeln können, ihr mögt noch so sehr darauf aus sein." Islamische Reformanhänger zogen daraus den Schluss, dass der Koran im Grunde doch die Monogamie bevorzugt. Eheliche Beziehungen zwischen Muslimen und "ungläubigen" Männern und Frauen sind verboten (Sura 4.22) Christen und Juden gelten nicht als "ungläubig". Ein Mann darf also eine Christin oder Jüdin heiraten, wobei dies im umgekehrten Fall verboten ist. Nach den Bestimmungen des Koran muss der Mann der Frau eine Brautgabe - über deren Höhe der Koran keine Angaben macht - zahlen, die "mahr". In den meisten Fällen erhielten jedoch männliche Verwandte der Braut diese Brautgabe. Ohne 'mahr' ist eine eine Ehe nicht rechtsgültig. Trat ein Mann von der Ehe vor Vollzug zurück, so hat die Frau das Recht, die Hälfte des Brautgeldes zu fordern. Verhält sich eine Frau in der Ehe den islamischen Regeln entsprechend, so hat sie Anspruch auf Wohnung, Nahrung und Kleidung, unabhängig von ihrem eigenen Vermögen. Ist der Ehemann schuld am Scheitern der Ehe, weil er beispielsweise die Brautgabe nicht gezahlt hat oder weil er grausam zu ihr ist, so muss er für den Unterhalt seiner Frau sorgen, sie hat sogar das Recht, dies von ihm zu fordern! Das islamische Recht kennt keine Gütertrennung. Jede Frau kann über ihr Vermögen selbst bestimmen. Bei Ehestreit bestimmt nach Sura 4.35 ein Richter je einen Schiedsrichter aus der Familie des Mannes und der Frau, die versuchen sollen, eine Versöhnung herbeizuführen. Falls dies nicht gelingt, muss geklärt werden, wer schuld ist. Ist dies die Frau, so kann der Ehemann notwendige "Disziplinierungsmassnahmen" ergreifen. Wird der Mann für schuldig befunden, wird die Ehe geschieden. Die häufigste Form der Scheidung ist der Talaq, der einem verstossenwerden gleichkommt! In vorislamischer Zeit war der talaq selbstverständliches und oft geübtes Recht der Mannes. Erst Mohammed änderte diese Bestimmungen, gegen massiven Widerstand. Zudem bestimmte Mohammed, dass nach dem Aussprechen des Talaq noch drei Monate gewartet werden müsse, um sicherzustellen, dass die Frau im Falle einer Schwangerschaft versorgt sei! Ein erwachsener Mann kann - und daran ändern auch Reformen im islamischen Recht nicht sehr viel - kann seine Frau jederzeit ohne die Angabe von näheren Gründen verstossen! http://www.ex-oriente-lux.de/frauen3a.htm
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47221
11/05/2003 22:10
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Soziale Rolle Koran und Sunna sind ausgesprochen familienfreundlich. Dem Mann wird empfohlen, seine weiblichen Familienangehörigen seine Fürsorge zuteil werden zu lassen. Gleichzeitig billigt der Koran in hohem Masse die Männer, die bei der Geburt einer Tochter laute Klagen anstimmen. Besondere Bedeutung kommt der Mutter zu: 'Das Paradies liegt zu Füssen der Mütter!' Töchter dagegen waren weniger gern gesehen. 'Wer eine Tochter hat, den schütz Allah vor dem Höllenfeuer, wer zwei Schwestern hat, den lässt er durch sie das Paradies betreten, wer drei Schwestern oder Töchter hat, der ist vom Dschihad und der Sadaqa entbunden.' Hierfür sind praktische Gründe verantwortlich. Der Mann ist für die Ehre und den Unterhalt seiner weiblichen Familienangehörigen zuständig bis zu ihrer Heirat. Kehrten sie nach einer Scheidung ins Elternhaus zurück, war er wiederum für ihr Wohl verantwortlich! Jungen und Mädchen wurden unterschiedlich erzogen: 'Der Sohn hat seinem Vater gegenüber das Recht darauf, schreiben, schwimmen und Speerwerfen zu lernen. ... Lehrt sie, die Frauen, nicht schreiben, lehrt sie spinnen!' Ein Hadith beschreibt, wie eine gute Ehefrau sein soll: 'Die ihn erfreut, wenn er sie ansieht, ihm gehorcht, wenn er befiehlt, und sich ihm nicht widersetzt... Die beste Frau ist die, die ihre Scham in Keuschheit hütet, die aber ihrem Mann in Sinnenlust zugetan ist!' Der Mann ist allein für seine Frau verantwortlich und - da die Frau als Verkörperung der 'bösen Natur' des Menschen angesehen wird - hat er auf den Auftrag, sie vor der Hölle zu bewahren. Gleichzeitig soll er ihr aber auch in zärtlicher Liebe zugetan sein, ihr sexuelle Erfüllung zukommen lassen, so oft wie sie sie braucht. Verweigert sich eine Frau ihrem Mann, so 'verfluchen sie die Engel bis zum Morgen, sie darf es nicht, selbst wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt!' http://www.ex-oriente-lux.de/frauen4.htm
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47222
11/05/2003 22:11
11/05/2003 22:11
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Mitglied***
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Gera
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Frauen heute Seit dem 19. Jahrhundert bemühen sich islamische Reformer um eine Verbesserung der Position der Frauen in Familie und Gesellschaft. Viele von ihnen forderten, die Koran- und Hadithverse, die sich auf die Frauen beziehen, in ihrem historischen Kontext zu verstehen und sie den heutigen, veränderten Verhältnissen entsprechend, neu zu interpretieren. Der Koran spricht zwar von der Überlegenheit des Mannes, wobei Reformer diese Überlegenheit nur im körperlichen Bereich ansehen. In den progressiveren islamischen Staaten, Jordanien beispielsweise, fordert man für die Mädchen bessere Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Bedingungen dafür immer besser, allerdings ist dies abhängig vom jeweiligen Land. In Saudi-Arabien sieht die Situation für die Mädchen wesentlich schlechter aus als beispielsweise in Tunesien oder Marokko. Noch immer besuchen weit weniger Mädchen als Jungen die Schulen. Somit liegt die Analphabetenrate bei den Frauen - nach Schätzungen der UNESCO 1990 - zwischen 27% im Libanon und 73% im Jemen. Mittlerweile gibt es vielen arabisch-islamischen Staaten auch Frauenorganisationen, die sich für das fundamentale Recht auf Bildung der Frauen einsetzen. Zwar sind heute wesentlich mehr Frauen ins Berufsleben integriert als noch vor fünfzig Jahren, aber dennoch gilt dies hauptsächlich für die typischen "Frauenberufe" wie Lehrerinnen und Krankenschwestern. In Jordanien, Ägypten, und den Golfstaaten werden Frauen auch in Berufen ausgebildet, die nicht der traditionellen Rolle entsprechen, als Richterinnen, Polizistinnen und Diplomatinnen. Dagegen sind in den konservativen islamisch-arabischen Staaten Fernsehansagerinnen umstritten! Nur noch in Saudi-Arabien, in modifizierter Form im Libyen und im Sudan gilt heute noch unverändert das Gesetz der Scharia. Unter Ayatollah Khomeini wurden im Iran die Verbesserungen für die Frauen, die der Schah erlassen hatte, nach dessen Flucht 1979 wieder ausser Kraft gesetzt. Nach dem Sieg des Reformers Chatami scheint sich die Situation für die Frauen dort wieder spürbar zu verbessern! Die Türkei hat - als bisher einziges Land mit einem hohen Anteil an Muslimen - die Scharia abgeschafft. Alle übrigen arabisch-islamischen Staaten - mit Ausnahme der drei oben genannten - bekennen sich zwar zum Geist der Scharia, bemühen sich jedoch kontinuierlich, sie durch Modifikationen abzumildern. Tunesien hat die Polygamie verboten, im Jemen ist sie nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Talaq wurde zwar nirgendwo völlig beseitigt, allerdings haben die Frauen nun mehr juristischen Schutz. So sind ihnen nun mehr Möglichkeiten gegeben, die Scheidung selbst zu einzureichen und zu fordern! Um auch der Bevölkerungsexplosion - vor allem in Ägypten - Herr zu werden, wurde das Mindestalter für Heirat hinauf gesetzt. Zur Mitte des letzten Jahrhunderts begannen die Frauen in den islamischen Ländern, den Schleier und das Kopftuch demonstrativ abzulegen. Vor allem bei den Frauen aus den Oberschichten und in den Metropolen war dies der Fall. Seit einigen Jahren ist jedoch wieder ein Rückwärtstrend zu beobachten. Viele muslimische Frauen bekleiden sich nach islamischen Regeln und begründen dies nicht selten mit der Aussage, sie wollten nicht wie ihre westlichen Geschlechtsgenossinnen nur als Sexualobjekte wahrgenommen werden. http://www.ex-oriente-lux.de/frauen5.htm
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47224
14/05/2003 23:34
14/05/2003 23:34
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Joined: Apr 2003
Beiträge: 41 Düsseldorf
loulou
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Joined: Apr 2003
Beiträge: 41
Düsseldorf
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Erheben wir erneut unsere fiktive Stimme, um das Fehlen der eignen Gedanken und das Annehmen von oberflächlichen, falschen Aussagen bezüglich der Lehren des Islam entgegenzuwirken! Damit dieses Statement nicht zur “Never ending Story“ mutiert, werde ich nicht die gefakten Aussagen zitieren, greife jedoch hart aber herzlich die User in diesem Thread an, mit der Rechtfertigung der fehlenden Auflehnung!
Ist den meisten Menschen gar nicht bewusst, was sie eigentlich fordern, wenn Sie Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau quaken, phonetisch beinhaltet dieses Wort die simple Anpassung der Rechte zwischen beiden Geschlechtern! Wer also Gleichberechtigung fordert, schließt eine Forderung für IDENTISCHE Rechte aus! Betrachten wir jedoch die Entwicklung seit dem 20. Jahrhundert, wird klar, dass im Westen nie der Versuch der Gleichberechtigung, sondern durchweg der Kampf für die Durchsetzung identischer Rechte geführt wurde und wird! Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Gebe ich zwei Menschen mit völlig unterschiedlichen Interessen und Eigenschaften, die selbe Tätigkeit, habe ich identische Rechte, aber erreiche nie zwischen beiden eine Gleichberechtigung! Filter ich jedoch Ihre natürliche Veranlagung raus und setze dies als einzige Prämisse für die Vergabe von Rechten, erhalte ich GLEICHBERECHTIGUNG! Dieser Unterschied ist deswegen von tiefer Bedeutung, weil die Missachtung der natürlichen Veranlagungen, dabei ist das Geschlecht irrelevant, gleichzeitig deren Tod bedeutet.
Die hier geposteten Berichte, benötigen nicht einmal eine Tiefergehende Analyse, um festzustellen, dass es sich um eine typische Interpretation ohne Beachtung und Würdigung von Terminologie, Feinheit (arabische Sprache), Flexibilität und Zusammenhang handelt. Die Stellung der Frau im Islam, also nicht in pseudo-islamischen Staaten, sieht vollkommen anders aus und stellt die einzige reale Forderung von Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann da! Rechte und Pflichten werden unter Berücksichtigung der natürlichen Veranlagung zugeteilt, insbesondere psychisch, biologische unterschiede zwischen Frau und Mann werden dabei beachtet und erhalten im Gegensatz zu identischen Rechten, den nötigen Freiraum der Entfaltung.
Vor Allah (s) gibt es keinen Geschlechtspezifischen Vorteil, einzig die Stärke im Glauben wird als Maßstab für spätere Beurteilung angesetzt. Im Koran werden bewusst Frauen erwähnt, die einen höheren Rang besitzen als Männer, dies untermalt die o. g. These und unterstreicht das gleiche Recht im Jenseits! Der Koran nennt neben jedem großen und heiligen Mann eine große und heilige Frau; z. B. werden die Frauen Adams und Abrahams sowie die Mütter Moses und Jesu gepriesen. Gleichzeitig ist von den unwürdigen Frauen Noahs und Lots die rede, aber auch von der guten Frau des Pharao, die, die Gefährtin eines schlechten Mannes war. Zudem wird z. B. in folgender Aya eine Frau und ein Mann als Zeichen für die Welt gesetzt:
[21.91] Und der, die ihre Keuschheit wahrte, hauchten Wir von Unserem Geist ein und machten sie und ihren Sohn zu einem Zeichen für die Welten.
Der Koran bewahrt das Gleichgewicht und vermeidet, dass nur Männer die Hauptfiguren der Offenbarung sind! Über Maria, die Mutter Jesu, heißt es, sie habe eine solche Stellung erreicht, dass sie an Ihrem Andachtsort immer Speisen vorfand und von den Engeln angesprochen wurde. Sie hatte eine so hohe religiöse Stufe erreicht, dass sie Zacharias, den Propheten ihrer Zeit hinter sich ließ und ihn in Erstaunen versetzte.
Wir haben also die Rechtfertigung warum es nicht die selben, sondern die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann geben muss, zudem wissen wir, dass niemand aufgrund seines Geschlechts Nach- oder Vorteile zu erwarten hat, jetzt sollte man sich den unterschieden widmen, da dieser Bereich jedoch sehr umfangreich und zudem Komplex ist, werde ich bewusst auf wenige Beispiele eingehen, ich denke, dass die nun folgenden Bereiche, ohnehin den brisanten Teil ausmachen.
Polygamie
„Durch die wirtschaftliche Dominanz der Männer bedingt und im Rahmen ihrer Versorgungsverpflichtung, lässt der Qur’an die Möglichkeit zur Vielehe offen.“
... halte ich für absolut unvollständig, daher ist auch das Verständnis falsch!
[4.2] Und gebt den Waisen ihr Gut, und tauscht nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Guten ein, und zehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; seht, das ist ein großes Verbrechen. Dieser Vers mahnt die Männer, die mit der Obhut des Vermögens der „Waisen“ anvertraut sind, er mahnt jene die hauptsächlich wegen dem Vermögen der „Waisen“ zu heiraten beabsichtigen. So und im Zuge dieser Ermahnung und auf Grund der mit einer solchen Zweckehe verbundenen Versuchung warnt der Koran diese Männer davor und legt ihnen die Möglichkeit nahe nur unter einer Voraussetzung mehrere Frauen zu heiraten, die nicht unter diese Kategorie fallen:
[4.3] Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.
Die Ehefrauen gleich zu behandeln ist eine weitere Voraussetzung für die Mehrehe!
[4.129] Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so daß ihr die andere gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.
Diese Aya macht die Polygamie im Islam zu einer absoluten NOTFALLLÖSUNG !
Die Polygamie ist gestattet, wenn die sichere Ausübung einer absoluten Gerechtigkeit gewährleistet ist. Die Ausübung einer solchen Gerechtigkeit ist de facto (vor allem unter uns bekannten Verhältnissen) nicht möglich, so ist sie (die Polygamie) also unstatthaft. Die Polygamie sieht nach einer Handlung aus, die wegen ihrer Unrealisierbarkeit in der Praxis verboten aber juristisch gestattet ist. Der Sinn eines solchen Verbot—Gebotes kann, lt. Imam ‘Abduh in der Zulässigkeit der Vielehe nur in den äußersten Notfällen begründet sein.
Pauschal kann man dazu folgendes sagen:
Ein Moslem hat das Recht auf Polygamie, wenn dies der einzige Weg ist um Leid zu lindern, keinesfalls darf leid durch Polygamie hervorgerufen werden. Wenn also das lindern von Leid die einzige Rechtfertigung ist, benötigt man eine Analyse, wann genau Leid durch eine Mehrehe gelindert wird. Um eine objektive Darstellung zu erhalten, benötigt man geschichtliche Kenntnis, dann würde man feststellen, dass die Polygamie aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Dominanz der Männer, vielen Frauen das Leben gerettet hat! Die Polygamie ist keine Pflicht, sie dient und diente als Notfalllösung für ein zeitenloses Gesetz! Ich stelle die arrogante Behauptung auf, dass zur heutigen Zeit, jede Mehrehe der Offenbarung widerspricht! Warum es Frauen nicht erlaubt ist, kann man jetzt selbst beantworten!
Gewalt gegenüber der eignen Frau?!?! und wenn dies alles nichts nützt, bis zu einem “nicht-schmerzenden” (ghair-mubarrih) Schlag
... als wäre die primäre Auswirkung von Schlägen der körperliche und nicht der seelische Schaden!!
Es verwundert niemanden, dass bei den dümmlichen Übersetzungen der Offenbarung solche Kurzschlüsse gezogen werden, mich schmerzt jedoch, dass die einzigen Vorreiter der Wissenschaft und der Philosophie sich mit so einer billigen Rechtfertigung zufrieden geben!
RADJUL - dieses Wort wurde damals nicht in unserem heutigen Sinne für "Mann" gebraucht, sondern viel allgemeiner für Menschen, die auf eigenen Füßen stehen können, also Erwachsene. Es heißt direkt - auf eigenen Füßen stehend. Der Vers spricht generell Frauen und Männer der Ummah (Gemeinschaft) an, er spricht über sie und wie sie sich gegenüber dem jeweils anderen verhalten sollen. Also nicht eine Beschreibung eines Eheverhältnisses. QAAMA - bedeutet aufrecht stehen; jemanden helfen, aufrecht zu stehen. Schwächere unterstützen und für ihre Rechte einstehen. FADDALA - Dies ist der Ausdruck für göttliche Gaben. Jeder Mensch hat verschiedene Gaben von Gott erhalten, und zwar reichlich, so dass er abgeben kann. Es gibt materielle, emotionale und spirituelle Gaben. ANFAQA - bedeutet ausgeben, in Umlauf bringen der gaben. Es wird eine Situation angesprochen von Überfluss und darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, um der Ökonomie willen, keine Gaben zu horten, damit niemand durch Reichtümer Macht auf sich vereinigen kann. Jeder, der auf eigenen Füßen steht, muss in verantwortlicher Weise seine Gaben in Umlauf bringen. ßALAHA - bedeutet tugendhaft, gehorsam, integer, zuverlässig, ehrenhaft sein, bzw. ßAALIH QANATA - bedeutet andächtig stehen, willkommen heißen, ganz offen sein gegenüber der göttlichen Energie, gegenwärtig sein, sich leer machen für Gott HAFAZA - bedeutet auswendig kennen, vom Herzen her den Qur'an auswendig kennen, Hafiz nennt man die Qur'ansänger. Jemand, der im Gedächtnis behält, der beschützt. HAFIZ ALLAHU - Das Geheimnis Gottes bewahren GHAIB-UN - bedeute, das den physischen Sinnen Verborgene, das Unsichtbare, Verborgene, das Mysterium, zu tief, um es zu erfassen. Das Abwesende NUSCHUS - Dieses Wort wird eigenartigerweise von den Übersetzern je nachdem, ob es sich um Frauen oder Männer handelt anders übersetzt. Auf Frauen bezogen; ungehorsam, rebellisch, unterwürfig, respektlos, Auf Männer bezogen: Gewalt ausüben, Mißhandlung, Feindseligkeit. Eigentlich bedeutet es überhaupt unsoziales Verhalten. WA'AZA - bedeutet beraten, ermahnen, mit jemanden sprechen, sich einer Sache bewußt sein HADJARA - bedeutet alleine lassen in seinen privaten Räumen (Frauen hatten damals den zentralen Raum eines Hauses ganz für sich.Ein Mann konnte nicht einfach eintreten, ohne eine Erlaubnis der Frau) DARABA - Im Wörterbuch gibt es für dieses Wort mehrere Seiten über seine Bedeutung. Hier war bzw. ist wichtig zu erwähnen, dass dieses Wort nicht im Zusammenhang mit physischer Berührung gebraucht wird. Es kommt noch an anderen Stellen im Qur'an vor. Es kann z.B. bedeuten: Gleichnis prägen, Kleider anziehen, reisen, das Gebet verrichten, nahe legen, das Verhalten zu ändern. Wir hätten also auch übersetzen können:...in ihren privaten Räumen und lasst sie das Gebet verrichten!... Bei Beachtung der o. g. Faktoren, sehe eine Übersetzung wie folgt aus:
Männer stehen in fester Solidarität den Frauen zur Seite. Angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Reichtums, den sie in Umlauf bringen. Integere Frauen, die offen sind für die göttliche Gegenwart, sind Hüterinnen des Verborgenen im dem Sinn, wie Gott bewahrt. Die Frauen aber, deren antisoziales Verhalten ihr befürchtet, gebt ihnen guten Rat, überlasst sie sich selbst in ihren privaten Räumen und legt ihnen mit Nachdruck eine Verhaltensänderung nahe. Wenn sie aber eure Argumente einsehen, dann sucht keinen Vorwand sie zu ärgern. Gott ist erhaben und groß."
Wichtig ist, dass es sich nicht um eine Situation zwischen Ehemann und Ehefrau handelt, sondern allgemein um Menschen, die erwachsen sind, das heißt auf eigenen Füßen stehen. (RADJUL) und untereinander zu tun haben und sich nicht einigen können. Auch ist kein Wort enthalten, was auf Sexualität hinweist bzw. sich in diesem Sinne von den Frauen fernzuhalten, oder das Frauen irgendwelche Güter bzw. die Ehre ihrer Ehegatten schützen etc. Den Frauen wird zugestanden Hüterinnen gottnaher Erkenntnisse zu sein, die sie in sich bewahren sollen, so wie Allah auf Seine Art Seine Geheimnisse bewahrt ( und nur kundtut, dem er sie kundtun will). Es wird eine wichtige Aussage ökonomischer Natur getroffen, dass keine Güter gehortet werden sollen, sondern, dass jeder und jede verpflichtet ist weiter zu geben und Mängel auszugleichen. Es geht also nicht um Vorrang im Sinne einer Machtposition (ob nun Mann oder Frau; wenn z.B. argumentiert wird wie es ist, wenn nun die Frau das Geld verdient). An dieser Stelle ein großes Danke Schön an Hakima!
Scheidung 1. Die Lösung der Ehe ohne einen Grund ist im Islam sowohl für die Frau als auch für den Mann verworfen. 2. Die Scheidung gilt als Ausnahme, als Ausweg für einen Notstand, einen Notstand, der das Miteinander unmöglich macht! [30.21] Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf daß ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt. Aus dieser Aya geht besonders hervor, dass eine zeitliche Einschränkung jeden islamischen Ehevertrag ungültig macht.
Es gibt nur vier Arten sich Scheiden zu lassen: 1.Die einseitige Scheidung auf Grund einer einseitigen Willenserklärung des Mannes bzw. der Frau, wenn sie sich eine derartige Scheidungsbefugnis im Ehevertrag vorbehalten hat. 2.Die Lösung der Ehe in gegenseitigem Einverständnis, vorausgesetzt, dass jeder Ehepartner voll geschäftsfähig und imstande ist, vertragliche Abmachung, wie z.B. Abfindung zu zahlen. 3.Die Scheidung durch den Richter, wenn die Streitigkeiten zwischen den beiden Ehepartnern schädliche und menschenunwürdige Auswirkungen erreicht haben. Ferner kann die Scheidung auf Grund einer ansteckenden unheilbaren Krankheit oder auf Grund eines Geschlechtsleidens auf Antrag der Frau gerichtlich geschieden werden. Ebenso kann Verschollenheit bzw. lange unbegründete Abwesenheit des Mannes ein Grund zur Scheidung vor dem Richter sein. 4.Lösung der Ehe kraft gesetzlicher Vorschrift, wenn Ehehindernisse vorliegen.
Der eigentliche Unterschied findet sich in der widerruflichen Scheidung (Talaq rag'I) Der Fiqh in seiner Art ist das einzige Rechtssystem in der Geschichte der Menschheit, das die widerrufliche Scheidung kennt. Talaq rag'i bedeutet, dass der Ehemann bis zu zweimal die Scheidung einseitig aussprechen darf und dann diese innerhalb der Wartezeit ('Idda) als Widerrufsfrist widerrufen kann. Während der 'Idda bleibt die Frau in der Wohnung, und das Leben verläuft im normalen Rhythmus. Dadurch, dass die Ehepartner weiterhin in einer Wohnung zusammenleben, haben sie dazu Gelegenheit, ihre Fehler zu erkennen, sich zu versöhnen und die Ehe ohne jegliche Einmischung von außen fortzusetzen. Die Scheidung ist widerrufen, wenn der Mann während der 'Idda der Frau entweder den Widerruf wörtlich kundgibt oder intime Beziehungen mit ihr unterhält. Also der Mann spricht die Scheidung aus, hat jedoch das Recht diese nach einer Frist von drei Monaten zu widerrufen! Wichtig dabei: DER MANN spricht die Scheidung aus, dass bedeutet, es findet der Wunsch statt auf eine einseitige Vertragsauflösung, die drei Monate dienen zum Nachdenken und zur absoluten Gewissheit! Wieso die Frau diese Überlegungsfrist nicht hat, ist doch ein Vorteil, als würde ich die arabischen Männer nicht kennen, als würde ich nicht wissen, was in diesen drei Monaten mit der Frau passiert...
Ich könnte jetzt wieder Vergleiche ziehen und verdeutlichen, wie die „Declaration of Rights“, „Viginia Bill of Rights“, oder die Menschenrechtsdeklaration der Kommission für Menschenrechte es nicht geschafft haben, eine solide Basis für GLEICHES RECHT zwischen den Geschlechtern zu schaffen und dies über Jahrhunderte hinweg, aber ich mag keine dummen Kommentare von Menschen, die fiktiv mit ausgestreckter rechter Hand brüllen, was ich denn hier suche... als wäre meine Ideologie ein geostrategisches Problem... als wäre eine so dumme Frage , ein Argument und nicht der simple Versuch Mangel an Wissen und nicht vorhandene Empathie zu verdecken!
Die Lage in Tunesien bezüglich Stellung der Frau, ist außerordentlich schwer, zum einen wird ein islamisches Land von einem pseudo-islamischen Diktator regiert, zum anderen ist die falsche Vorstellung von Freiheit sehr verbreitet, Tunesien, oder besser, die tunesische Gesellschaft befindet sich in einer Zwickmühle. Sie müssen sich für eine Möglichkeit entscheiden, leider wird die Freiheit der Entscheidung durch Diktatoren beeinflusst, woran der Westen nicht ganz unschuldig ist, denn Grenzen mit Linien zu ziehen und ethnischen Gruppierungen keine Chance zu lassen, dürfte der Ursprung allen Übels gewesen sein!
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47225
14/05/2003 13:24
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo zusammen und assalamu aleikum. @Claudia, du hast geschrieben Zitat: Wie seht ihr die Stellung der Frau heute im Islam
Allah swt hat den Islam durch den Propheten Mohammed (s) vollendet und somit abgeschlossen. Die Stellung der Frau im Islam ist somit durch Qur'an und Sunna festgelegt und für uns Muslime bis zum Jaum ud Deen (Jüngsten Tag)gültig. Teils gibt es Regeln im Islam, die eindeutig für alle Zeiten für uns so festgelegt sind und an denen es nichts zu ändern gibt (beispielsweise das Erbrecht...), teils gibt es auch Regelungen die durchaus interpratationsbedürftig sind, weil sie weder durch Qur'an noch durch Sunna eindeutig festgelegt sind. (an der "Theorie" ändert sich allgemein jedoch nichts).
In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus. In vielen Ländern stehen den muslimischen Frauen nicht die Rechte zu, die ihnen aus muslimischer Sicht eigentlich zustehen würden. Andererseits, wie Yasmin auch schon geschrieben hat, werden vielerorts islamische Werte mit Füßen getreten und (meist völlig unüberlegt und einfach nur den Westen nachahmend) gegen "falsche" Freiheitsvorstellungen eingetauscht.
Die Muslimin hat letzteres nicht nötig. Sie weiß, dass Allah swt allwissend ist und ihr alle Rechte gegeben hat, die am besten zu ihr und ihrer Natur passen. Sie weiß, dass diese Rechte nicht immer mit denen der Männer identisch sind, ebenso wie sie weiß, dass auch sie gewisse Rechte hat, die nur ihr (und nicht dem Mann) zustehen. Sie sieht ihren Lebensinhalt auch nicht darin, ständig westlichen "Freiheitsvorstellungen" nachzulaufen oder die Männer zu immitieren. Sie weiß, dass Allah swt die Geschlechter als gegenseitigen Ergänzung geschaffen hat, dass sie die selbe Werigkeit wie der Mann hat und für die Ausführung bzw. Unterlassung der ihr vorgeschriebenen Gebote von Allah swt (wie der Mann auch) inschaAllah reichlich belohnt werden wird.
@Yasmin, maschaAllah, das hast du sehr schön geschrieben. (Ich hab leider nicht wie du das Geschenk von Allah swt erhalten, arabisch als Muttersprache zu besitzen um dementsprechend einen viel tieferen Einblick in den Qur'an zu erhalten, sondern muß immer meinen Mann bzw. eine deutsche Übersetzung zu Rate ziehen. . InschaAllah werde ich eines Tages, und sei es nur annähernd, das arabische Original verstehen.)
Wa Salam und liebe Grüße Amina
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47228
15/05/2003 14:43
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Joined: Oct 2002
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47229
16/05/2003 07:56
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Martha
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mit 17 wollte ich (sehr revolutionär) autoschlosser werden. man ließ mich ein praktikum machen, drei wochen recht zufrieden werkeln, und stellte mir dann ein getriebe vor die füße, ich sollte das mal reinheben. seit dem tag weiß ich, daß ich nie ein mann werden kann.
ich glaube nicht, daß sich die moslemischen frauen zurückgesetzt fühlen, weil sie ihre rolle akzeptieren. ich glaube auch nicht, daß die europäerinnen emanzipiert sind, weil sie mit viel krach ihren mann dazu bewegen, den mülleimer runterzutragen.
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47231
17/05/2003 23:18
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Anonym
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Anonym
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@Loulou, deinen Beitrag fand ich sehr interessant und würde dies auch in der Realität so gelebt werden, dann könnte ich mich auch damit anfreunden, da sich einiges mit meinen Vorstellungen deckt. Aber leider sieht die Realität ganz anders aus...der Islam wird von vielen "Durchschnittsmoslems" als Rechtfertigung missbraucht um Frauen eben doch zu unterdrücken, dass finde ich sehr schade! Aber ich habe auch keine Ahnung wie man das ändern könnte! @Amina, Da es scheinbar nicht möglich ist über die Stellung der Frau im Islam zu sprechen ohne dabei die Vergleiche mit der so sehr "verdorbenen und falschen" Einstellung der westlichen Frauenwelt zu ziehen, die die Männer immitieren (da mußte ich herzlich drüber lachen ![[lachen1]](graemlins/lachen1.gif) ), habe ich hier nochmals den Beitrag von dir über Emanzipation (du wolltest ja sowieso noch darauf antworten, da du das ja ganz anders meintest als ich es wohl verstanden habe ![[Winken]](images/icons/wink.gif) ). Zitat: Eine kleine Frage hätte ich dann abschließend noch, vielleicht kann sie mir ja Soly_Z oder Mabrouk beantworten: Was ist eurer Meinug nach denn bitte "Emanzipation" und wie sieht eurer Meinug nach deine gelungene "Emanzipation" der tunesischen Frau aus? Wenn eine Tunesierin sämmtliche religiöse und moralische Werte über Bord wirft, um unüberlegt so zu sein, wie die westliche Frau (und dabei oft noch viel extremer, von einem Extrem ins andere sozusagen) ist sie dann eurer Meinung nach emanzipiert? Ist eine Tunesierin, die streng erzogen wurde, in eine andere Stadt zum studieren geht, damit der Kontrolle des Vaters entwischt (das Türchen des Käfigs wird sozusagen geöffnet....)und es dann dort wie die Europäerinnen treibt (Freund, Disco...) nur alles natürlich streng im Verborgenen eurer Meinung nach emanzipiert? Ist die Tunesierin, die ihre Jungfreulichkeit vor der Ehe verliert, danach sich zunähen läßt oder heimlich der Prostitution nachgeht emanzipiert? Ist eine Tunesierin, die in Cafés geht und in der Öffentlichkeit raucht emanzipiert? Haltet ihr die westliche Frau denn für emanzipiert? Ist meine Schwägerin, die gar nicht berufstätig sein möchte, sondern sich dafür lieber um ihren Mann und die Kinder kümmert nicht emanzipiert?
Liebe Amina, auch wenn du mir bereits versichert hast, das du es ja ganz anders gemeint hast, kann ich bei nochmaligem lesen deines Statements nur erkennen, dass die westliche Frau unüberlegt und extrem handelt, sämtliche religiöse und moralische Werte über Bord geworfen hat und es mit allen möglichen Typen treibt!
Also bleibe ich bei meiner Auffassung von Emanzipation: Zitat: Emanzipation bedeutet, dass ich die Möglichkeit habe ein unabhängiges Leben zu führen, ohne bevormundet zu werden in dem Gleichstellung herrscht (leider fehlt in D auch noch das ein oder andere dazu). D.h. ich habe die Wahl ob ich Hausfrau und Mutter sein will, Karriere oder gar beides. D.h. ich kriege genauso viel Gehalt für meine Arbeit wie ein Mann. D.h. ich kann für mein Leben einen eigenen Plan aufstellen (ob der klappt steht auf einem anderen Blatt). Hier geht es gar nicht um Sex! Es geht auch nicht darum, Frauen dem Manne gleich zu machen... sie sind es nun mal nicht!
@Martha,
ich würde so ein Getriebe wahrscheinlich auch nicht heben können, aber es gibt genügend Frauen die das können und die sollten dann auch die Möglichkeit haben so einen Beruf zu ergreifen, wenn sie es wollen.
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Re: Stellung der Frau im Islam
#47234
19/05/2003 10:48
19/05/2003 10:48
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Joined: May 2001
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Karim
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Stuttgart
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