Zitat:
Eigentlisch die Beschneidung von Frauen Im Islam unterscheidet sich überhaupt nicht von der Männerbeschneidung. Es ist das Gleiche. Es ist wie bei Männer. Bei Männer schneidet man den Vorhaut des Penis und bei Frauen schneidet man den Vorhaut(teil der Prepuce) über den clitoris. Es wird nicht den clitoris oder ein Teil davon geschnitten, wie viele es so denken, nein umgekehrt es wird nur den Vorhaut wie bei dem Penis.

wenn man ein teil der Clitoris bei der Frau Schneidet, ist das selber, wenn er bei dem Mann den Kopf des Penis schneidet. Und stellt euch vor ein Mann mit einem Penis ohne Kopf. Das ist das gleiche, wenn man zu der frau den Clitoris oder teil davon schneidet.

Was hat das von Vorteile: Durch die Beschneidung kriegt die Frau mehr gefühle bei der ***cualität, da der Clitoris frei ist und die Reibung mehr und einfacher wird.
Zweitens: Es gibt viele Frauen, die grössere Vorhaut haben und somit fast selten Orgasmus bekommen. Oder umgekehrt klein und enger Vorhaut und somit viele *** haben wollen.
Drittens und nicht letztens :Unter dieser Haut versammelt sich immer Bakterien und Mikroben wie bei Dem Mann, wodurch starker Geruch entsteht, deswegen wird es immer empfohlen, sich öfter zu waschen(Bei Mann und Frau).
Was aber Maennerbeschneidung werde ich nicht viele sagen, da es heute zu Tage nicht mehr eine Diskutionthema im Medien ist, nachdem der Medizine die Vorteile dafuer bewiesen hat.
Und es reicht schon wenn ich nur die prozentzahlen der Beschnittenen auf der welt schreibe: Moslem ist 100%, Juden 100%, Usa 80%, deutschland 15%.
Wenn man noch nicht davon Ueberzeugt ist, kann man hier auf dem link kliken und weiter darueber lesen
http://www.medizin.de/gesundheit/deutsch/2420.htm#tb_17149
Es stimmt es, dass wir unbeschnitten Geboren. Aber das Heisst nicht , dass man so bleiben soll. Wenn es der Fall ist, warum schneidet man seine Haare und Naegel und viele Sachen. Man wird sagen. Es ist wegen Hygienischen Grueden. Das gleiche auch fuer beschneidung.

Sehr wohl unterscheidet sich die Mädchenbeschneidung von der Männerbeschneidung.

Beschnittene Mädchen und Frauen leiden häufig ihr Leben lang an körperlichen und seelischen Problemen. Der Eingriff selbst verursacht große Schmerzen, Schockzustände und starke Blutungen. Immer wieder sterben Mädchen an den Folgen. Häufig kommt es zu Infektionen, die chronische Becken- und Harnwegsentzündungen nach sich ziehen. Wucherungen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und Komplikationen bei der Geburt eines Kindes kommen hinzu. Beschneidungen sind eine der Hauptursachen für die hohe Sterblichkeitsrate von Frauen bei der Geburt in den betroffenen Ländern. Viele beschnittene Frauen leiden an Depressionen, Angstzuständen oder sogar Psychosen.

Die Eingriffe erfolgen meist im Alter zwischen vier Jahren und dem Beginn der Pubertät. Manchmal werden sogar Babys beschnitten. In der Regel wird die Prozedur von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt - ohne Betäubung und unter unhygienischen Bedingungen. Als Instrumente dienen häufig Rasierklingen, Messer oder Scherben. Aber auch in Krankenhäusern werden Mädchen beschnitten: Untersuchungen in Ägypten ergaben, dass dort 60 Prozent der Beschneidungen mittlerweile von Ärzten durchgeführt werden – obwohl die Mädchenbeschneidung in Ägypten verboten ist und der Eingriff eindeutig dem ärztlichen Ethos widerspricht.


Mädchenbeschneidung: Ritual oder Verstümmelung?
Von Gast Alle 15 Sekunden wird ein Mädchen beschnitten

Jedes Jahr erleiden 2 Millionen Mädchen im Alter von wenigen Tagen bis zur Pubertät diese Grausamkeit. Mehr als 130 Millionen Frauen sind weltweit betroffen. Die Folgen sind dramatisch. Denn ohne jede

Betäubung und unter unhygienischen Bedingungen ausgeführt, zieht die Beschneidung Infektionen nach sich, die für viele Mädchen tödlich enden. Selbst wenn die Mädchen ihre Beschneidung überleben, sind sie gezeichnet fürs Leben.

Schmerzen beim Harnlassen und bei der Menstruation, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und wiederkehrende Infektionen sind übliche Komplikationen. Besonders gefährlich jedoch sind die Geburten. Man schätzt, dass die Hälfte aller geburtsbedingten Todesfälle darauf zurückzuführen sind, dass die Gebärende beschnitten ist.

Beschneidung und Beschneidung sind nicht dasselbe.
Das Wort "Beschneidung" klingt harmlos. Es erinnert an den relativ kleinen operativen Eingriff, der bei Jungen im Kleinkindalter oder in der Pubertät vorgenommen wird.

Die Mädchenbeschneidung hat damit nicht das Geringste zu tun. Sie bedeutet in 80 % der Fälle die vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Schamlippen. Beides sind hochempfindliche, stark durchblutete Organe der Frau. Es gibt wohl keine empfindlichere Stelle am weiblichen Körper. Dieser Eingriff hat nichts gemein mit der Beschneidung der Knaben. Es handelt sich vielmehr um eine schlimme Verstümmelung der weiblichen Genitalien.

"Das anatomische Äquivalent dieses Eingriffs bei einem Mann wäre die Amputation des Gliedes, und dies ohne jede Betäubung mit einer schmutzigen Glasscherbe", meint die sudanesische Chirurgin Nahid Toubia.

Doch damit nicht genug. In bestimmten Gegenden werden zusätzlich die großen Schamlippen mit Darmsaiten oder Fäden bis auf eine winzige Öffnung, durch die Harn und Menstruationsblut abfließen sollen, zugenäht (sog. pharaonische Beschneidung). Bei jeder Geburt und vor dem Geschlechtsverkehr, muss die Frau erneut aufgeschnitten werden.

Gründe für die Beschneidung

Die Gründe liegen nicht in der Religion. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Beschneidung der Mädchen in der islamischen Religion verankert sei. Sie ist vom Islam nicht vorgeschrieben und wurde schon in vorislamischer und in vorchristlicher Zeit praktiziert, worauf auch die Bezeichnung "pharaonische Beschneidung" hindeutet.

Sie ist also eine im Bewusstsein der Menschen tief verwurzelte Tradition, die vor allem in den afrikanischen Ländern von der islamischen Religion übernommen wurde, aber auch in christlichen Familien praktiziert wird.

Die Beschneidung beruht auf in der gesellschaftlichen Stellung der Frau, auf jahrtausendealten Ritualen und auf gesellschaftlichen Tabus. Durch die Beschneidung wird ein Mädchen zur Frau. Um den Preis unglaublicher Schmerzen, ein Gefühl von Verrat und der Demütigung,

Beschneidung ist Folter

Weibliche Beschneidung bedeutet Folter. Denn die Geschlechtsorgane der Mädchen und Frauen werden auf schlimmste Art verstümmelt. Und sie bleiben es ein Leben lang, denn der Eingriff ist natürlich nicht rückgängig zu machen.

Man unterscheidet 3 Formen der weiblichen Beschneidung:

Bei der sunnitischen Beschneidung wird ?nur? die Klitorisspitze oder die Vorhaut der Klitoris abgetrennt. Diese Form ist selten.
Am weitesten verbreitet ist die Klitorisdektomie, bei der die Klitoris und die kleinen Schamlippen teilweise oder vollständig amputiert werden.
Die schwerwiegendste Form der Beschneidung ist die pharaonische Beschneidung. Die Klitoris und die kleinen Schamlippen werden vollständig und die großen Schamlippen teilweise abgetrennt. Die Wunde wird zugenäht oder mit Dornen zusammengeheftet. Es wird nur ein circa streichholzkopfgroßes Loch zum Abfließen des Urins und des Monatsblutes gelassen.
Die Operationen werden nur in seltenen Ausnahmefällen in medizinischen Einrichtungen von geschultem Personal durchgeführt. Meist finden sie in einfachen Hütten unter katastrophalen hygienischen Bedingungen statt. Die Operateure sind traditionelle Heilerinnen und Barbiere. Der Eingriff, der oft eine halbe Stunde dauert, wird ohne Narkose durchgeführt. Mehrere Frauen halten das Mädchen während der Operation mit Gewalt fest.
Die Instrumente reichen von Rasierklingen über Messer, stumpfe Scheren, Glasscherben bis zu Deckeln von Konservendosen oder scharfen Steinen.


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Beschneidung + Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Karlsruhe, den 27. Januar 2005:

Beschneidung + Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts - bei drohender Beschneidung eines Mädchens

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden kann, wenn die Gefahr besteht, daß sie ihre minderjährige Tochter in ein Land zurückbringen läßt, in dem dieser die an Mädchen praktizierte Beschneidung droht.

Das 1998 geborene Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern sind Gambier muslimischen Glaubens.

Mutter und Kind lebten in Gambia in der Familie der Großmutter, bis die Mutter dort einen Deutschen heiratete und ihm mit ihrer Tochter nach Deutschland folgte. Da sie sich hier zur Altenpflegerin ausbilden lassen will, beabsichtigte sie, das Kind zu ihrer Familie nach Gambia zurückbringen zu lassen.

Das Amtsgericht hat der Mutter das Recht der Aufenthaltsbestimmung entzogen und insoweit die Pflegschaft des Jugendamtes angeordnet. Dieses hat das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht. Auf die Beschwerde der Mutter hat das Oberlandesgericht ihr das Kind zurückgegeben und ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht nur dahin eingeschränkt, daß sie es nicht nach Gambia verbringen dürfe.

Es hat dies damit begründet, daß dem Mädchen ? altersunabhängig ? in Gambia die Beschneidung drohe, da die Tradition dort in fast allen ethnischen Gruppen verwurzelt sei und 80 bis 90 % der weiblichen Bevölkerung beschnitten seien. Auch die Mutter habe sich unter dem Einfluß ihrer Familie mit 13 Jahren dieser Behandlung unterzogen. Es sei nicht gewährleistet, daß sie diese Gefahr für ihr Kind effektiv abwenden könne, wenn es nach Gambia verbracht werde. Andererseits erfordere aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinen vollständigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Verbringung in eine Pflegefamilie.

Die Mutter bekämpft die Entscheidung mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde. Die Gefahr einer Beschneidung bestehe nicht, da die Großmutter, zu der das Kind gebracht werden solle, selbst nicht beschnitten sei, diesen Brauch ablehne und ihr jetziger Ehemann einem Stamm angehöre, in dem Beschneidungen nicht mehr vorgenommen würden.

Auch das Jugendamt hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt, mit der es die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Beschlusses begehrt. Durch den nur teilweisen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bleibe das Kindeswohl weiterhin in erheblichem Maße gefährdet, da nicht auszuschließen sei, daß das Kind durch Dritte über einen Mitgliedsstaat der EU mittels eines Ersatzpasses nach Gambia verbracht werde.

Der Senat folgt der Beurteilung des Oberlandesgerichts, daß die Beschneidung eines Mädchens eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Mißhandlung darstellt, die mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Diese Gefahr droht dem Kind auch nach Auffassung des Senats mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn es zu der Familie der Mutter nach Gambia gebracht wird. Die Großmutter hat ihre eigene Tochter nicht vor dieser Verstümmelung bewahren können, weshalb zu befürchten ist, daß sie unter dem Einfluß der Großfamilie einen+ solchen Eingriff auch bei ihrer Enkelin nicht verhindert. Eine Verbringung des Kindes nach Gambia muß befürchtet werden, wenn die Mutter unter dem Druck der abzulegenden Prüfungen steht und mit der Betreuung der Tochter überfordert ist, zumal sie nicht in der Lage ist, die Gefahr, die der Tochter in Gambia droht, realistisch einzuschätzen. Die angeordnete teilweise Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist deshalb ein gebotener, aber auch verhältnismäßiger Eingriff in das Elternrecht, um das Kind vor einem irreparablen physischen und psychischen Schaden zu bewahren.

Da auch nicht auszuschließen ist, daß die Mutter das Kind über einen anderen EU-Staat mittels eines Ersatzpasses nach Gambia verbringen läßt, wird einerseits zu prüfen sein, ob weitere Maßnahmen zum effektiven Schutz des Kindes erforderlich sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist andererseits aber auch zu prüfen, ob weniger belastende Maßnahmen als die vollständige Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Unterbringung in einer Pflegefamilie ausreichen. Der Senat hat die Sache deshalb an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit es die erforderliche Abwägung vornehmen und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auch die Möglichkeit öffentlicher Hilfen, etwa im Sinne einer beaufsichtigenden Pflegschaft, prüfen kann.

Beschluß vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03
AG Dresden - 306 F 10/03 ./. OLG Dresden - 20 UF 401/03
Karlsruhe, den 27. Januar 2005
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Pressestelle des Bundesgerichtshofs Karlsruhe
http://www.gesund-infos.de/modules.php?name=News&file=article&sid=156

Ich bekomme Wut wenn ich soetwas lese wie von dir mouwahid, erst wenn man die bei vollem Bewußtsein den Penis abschneidet und das mit einem alten Messer dann weißt du wie Frauen leiden und erst dann weißt du wie toll S E X danach ist.

Denn es gibt keinen mehr.

Claudia