@CLAUDIA,
nichts gegen Dich!
Falls Du meinen letzten Beitrag gelesen hast, dann hättest Du sicher gemerkt dass ich eigentlich viel geschrieben , aber wenig gesagt habe (was das Thema Alkoohl angeht).
Ich wollte absichtlich das Thema gründlich behandeln.
Nicht jeder darf einen islamischen Rechtspruch aus seinen Quellen (Quran, Sunna, ..) ableiten. Das kann nur einen Mojtahed (~Rechtspruchwissenschftler), der bestimmt Voraussetzungen erfüllen muss, um diesen Titel zu bekommen.
Ist er ein Mojtahed, so darf er einen Urteil( Verboten, erwünscht, ....) über die Handlung geben .
Es ist zu beachten , dass der Rechtsprich nicht von Ihm kommt, sondern von Allah.
Daher kann ich und Du und die anderen keinen eigenen Urteil geben.Wie sind nämlich nicht in der Lage das zu tun.
Ausserdem ist das Wort meiden eine reine übersetzung/Erklärung , die nicht die absolute Bedeutung des arabischen Wortes spiegelt.
Meidet ist eine impertaivform, die durch die qarina zu eine