leider sind beide Antworte von Claudia und Beatrice falsch.
Etwas meiden heisst nicht direkt sich davon fernhalten im obligatorischen Sinne.
Die Frage ist es hier , ist diese Handlung (alkoholtrinken) Makruh oder Haram?? wenn ich mich davon fernhalte, werde ich blohnt?? wenn nicht, werde ich bestraft??
Ich wollte das Thema ausführlich behandeln, deshalb habe ich letztes Mal einen Beitrag geschrieben über den islamischen Rechtspruch??
Ich wollte es noch detaillierter fortsetzen, aber ....
Die Imperativform im Arabischen kommt lediglich einer
Aufforderung und nicht einer Pflicht gleich, solange es sich um keinen zwingenden Befehl handelt. Dieser
bedarf jedoch einer Verknüpfung (Qarina), die auf seinen zwingenden Charakter hinweist.
(falls jemand mehr über die Qarina wissen will,dann werde ich einen extra Beitrag darüber schreiben.Das Thema ist interessant).
Also wo gibt es in unserem Fall eine Qarina ,die die Handlung(Trinken vom Alkohol) vom Makruh (unerwünscht), zum Haram(Verbot) wandelt?
Wenn man den Rest der Aya anschaut, sieht man dass Allah das Alkoohl trinken als " Rijson men 3amali shaytan" bezeichnet, sprich eine eine satanische Handlung.Satanische Handlungen sind verboten! Das ist die Qarina , die das Alkoholtrinken (aus der Aya) vom Unerwünschten zum Verbotenen wandelt.
Es ist noch zu erwähnen , dass Alkohol durch die Sunna auch definitiv verboten wurde.
" ma askara kathirouha fa qalilouhou 7rama"
erklärt:
" wenn das Viel-trinken von Etwas betrunken macht, dann ist das Wenig-trinken davon, verboten ".
Gruss