Personen
Imam
Der Imam (arab.: Muster, Vorbild, Führer) ist an der Moschee als gottesdienstlicher Vorsteher tätig. Er leitet die tägliche salat und wird als der religiöse Führer der Gemeinde angesehen.
Das Amt des Imams, die imama, ist weder ein Beruf noch ein Rang. Jeder Muslim kann diese Funktion übernehmen. Meist wird als Imam das gelehrteste und angesehenste Mitglied einer Gemeinde genommen. Gegen eine gewisse Bezahlung stellt ihn die Gemeinde, die die Moschee benutzt, an.
Khatib
Ein Khatib ist ein Vorbeter und Prediger im Freitags- und Festgottesdienst einer Hauptmoschee. Von der Kanzel (arab.: minbar) herab, hält er die dem Gebet vorausgehende Predigt (arab.: khut-ba). Sein Ehrenattribut ist ein Stab. Gemäß den fikr-Büchern soll er ihn während der Predigt in der Hand halten.
Der Khatib ist oft mit dem Imam identisch. In größeren Moscheen meist mehrere Khatibs.
Muezzin
Von den Minaretts der Moscheen werden die Gebetszeiten von den Mu’adhdhin (arab.: Muezzin) ausgerufen. Die Aufgabe dieses Gebetsrufers ist es, zum Freitagsgottesdienst und zu den täglichen fünf Gebetszeiten aufzurufen.
Der Ruf des Mu’adhdhin wird adhan (arab.: Ankündigung) genannt. Für die adhan ist keine bestimmte Melodie vorgeschrieben. Die Funktion des Gebetsrufers kann jeder gläubige Muslim ausüben.
Kalif
Als Nachfolger und sachgemäßer Verwalter des Erbes von Muhammad sollte der Kalif die Leitung der Gemeinde übernehmen. Er mußte der Frömmste sein und die islamische Gemeinde im Sinne Allahs führen.
Bestätigung für die Ausübung seines Amtes erhielt der Kalif durch den Zuspruch seiner Gemeinde bei der Abstimmung in einem zuvor bestimmten Wahlgremium (arab.: shura). Am Anfang war das Amt des Kalifen durch die Zugehörigkeit zum weiten Geschlecht der Khuraishiten, dem Stamm Muhammads, bestimmt. Diese Bedingung konnte allerdings nur von beiden ersten Kalifen erfüllt werden.
Sultan
Der Sultan hat die gleichen Aufgaben wie ein Kalif, allerdings in einem kleineren Herrschaftsbereich. Er leitet eine Teilgemeinde in der islamischen Welt.
Den Kalifen erkennt der Sultan formal an. Von ihm läßt er sich feierlich in sein Amt einsetzen. Der Titel des Kalifen blieb allmählich nur noch eine Ehrenbezeichnung. Die tatsächliche Macht lag mehr und mehr beim Sultan.