Hallo zusammen!

@Silvana, genau das, was dir der Bruder erklärt hat, habe ich in meinem letzten Beitrag gemeint.

Ich hab jetzt übrigens nochmal nachgeschau, wie lange die Wartezeit (Idda) bei den verschiedenen Fällen (Schwangerschaft; Scheidung) beträgt: bei einer schwangeren Frau (die von ihrem letzten Mann ein Kind erwartet) endet die Idda mit der Entbindung, danach hat sie wieder das Recht, eine neue Ehe einzugehen, sofern sie das möchte. Ist die Frau frisch geschieden und man weiß noch nicht, ob sie schwanger ist, muß sie drei Menstruationsperioden abwarten. Ist eine Frau verwittwet, jedoch nicht schwanger, beträgt die Idda vier Monate und zehn Tage. Eine Frau, die keine Periode mehr bekommt, muß drei Monate abwarten. (Falls es jemanden interessiert, die Beweise für diese Regelungen sind alle im Qur'an: Sure2,228; Sure65,4; Sure2,234). Von vierzig Tagen hab ich da jedenfalls nichts gefunden [Durcheinander] [Winken]

Claudia, auch wenn eine Frau keine Jungfrau mehr ist, etwa geschieden oder verwittwet ist, hat sie im Islam natürlich das Recht, wieder zu heiraten.Das ist im authentischen Islam gar nicht mal so ungewöhnlich: von all den Frauen, die der Prophet (s) geheiratet hat, war gerade EINE Jungfrau und das war Aischa (r). Die anderen waren alle verwittwet oder geschieden, und der Prophet (S) hat sie dennoch zu sich genommen und mit ihnen vorbildlich gelebt.
Davon mal abgesehen (von Scheidung und Verwittwung meine ich)hat eine muslimische Frau natürlich die Pflicht, ebenso wie der Mann, mit dem Geschlechtsverkehr bis zur Ehe zu warten.

Schönen Abend noch
Amina