Hallo Renate [Lächeln]

Erstmal herzlich Willkommen daheim in Österreich.
Sei bitte nicht traurig Renate, du wirst sehen, inschaAllah vergeht die Zeit ganz ganz ganz schnell und dann ist schon September und ihr könnt inschaAllah heiraten. [Lächeln] (Ich möchte dich nur etwas aufmuntern [Winken] )
Ich wünsche euch beiden auf alle Fälle viel Geduld und Kraft. Möge Allah swt euch beschützen und euch dabei helfen. Amen.

Salam aleikum Silvana. Mich würde mal interessieren, woher diese angebliche 40 Tage-Regelung stammt (40 Tage kein Geschlechtsverkehr vor der Eheschließung) [Durcheinander]
Davon hab ich ja nun echt noch nie gehört. (Oder haben die dir in der Moschee auch einen Beweis aus Qur'an oder Sunna gegeben [Winken] ?) Vorehelicher Geschlechtsverkehr ist eigentlich immer haram,(für beide Geschlechter!!!) und nicht nur in den 40 Tagen vor der Eheschließung. Falls einer der beiden zukünftigen Ehepartner außerehelichen Geschlechtsverkehr hatte, so ist es ihm im islam untersagt, eine keusche Person zu heiraten. So steht es in Sure 24,3:
Zitat:
Ein Unzuchttreibender soll nur eine Unzuchttreibende heiraten oder eine muschrik-Frau, und die Unzuchttreibende soll nur einen Unzuchttreibenden heiraten, oder einen Muschrik-Mann, und den Gläubigen ist solches verwehrt.

Allahs Gnade und Barmherzigkeit ist jedoch grenzenlos und ER nimmt inschaAllah jede aufrichtige Reue an und verzeiht dem Sünder seine Verfehlungen.
Wenn jetzt beispielsweise ein Mann (mehr oder weniger oft) vorehelichen Geschlechtsverkehr hatte und dieses aufrichtig bereut, alle Wege, die zur Sünde führen abbricht, viele gute Taten vollbringt und den Vorsatz hat, es nicht mehr zu tun, so vergibt ihm Allah swt dafür inschaAllah ALL diese Verfehlungen [Lächeln]
Er ist dann wieder so "sauber", als hätte er diese Sünden nie begangen und darf demensprechend auch eine keusche Frau heiraten. Haben beide Partner diesbezüglich gesündigt oder sich miteinander versündigt, so müssen beide aufrichtig bereuen.
Silvana, vielleicht hast du das mit den 40 Tagen auch falsch verstanden: es gibt nämlich bei der Frau, falls sie vorher schon verheiratet war, bzw. verwittwet ist, eine sogenannte "Wartezeit" (idda), die meines Wissens je nach Fall (Scheidung oder Verwittwung) unterschiedlich lang ist (ich weiß jetzt jedoch nicht genau, wie lange, da müßte ich nochmal nachschauen...)und während der es der Frau verboten ist, eine neue Ehe einzugehen. Diese Regelung dient in erster Linie dazu, dass im Falle einer Schwangerschaft das Kind seinem richtigen Vater zugeordnet werden kann. Vielleicht haben die ja das gemeint, mit "Wartezeit"......Kannst du vielleicht bitte nochmal nachfragen (mit Beweis bitte [Breites Grinsen] ). JazakumAllahu khairan.

Wassalam und viele Grüße an alle
Amina