Da der Aid ja dieses Jahr am Freitag ist,folgendes dazu:
von www.fatwa-online.com
Was zu tun ist, wenn 'Iid auf einen Freitag fällt
von Dem Ständigen Komitee für Islaamische Forschung und Fataawa
Wenn das 'Iid (Fest) auf einen Freitag fällt, so ist die Teilnahme am Jumu'ah (Freitags-) Gebet für denjenigen, der am 'Iid-Gebet teilgenommen hat nicht verpflichtend, ausgenommen ist der Imaam. Mit Sicherheit ist er von dieser Verpflichtung (der Verpflichtung zum Verrichten des Jumu'ah-Gebetes) nicht erleichtert, es sei denn die Leute versammeln sich nicht für das Jumu'ah-Gebets.
Und bei Allaah liegt der Erfolg, und möge Allaah Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad (salallaahu 'alaihi wa sallam) seine Familie und seine Gefährten senden.
Das Ständige Komitee für Islaamische Forschung und Fataawa
Leiter: Schaikh 'Abdul-'Aziiz ibn 'Abdullaah ibn Baaz,
Vize-Leiter: Schaikh 'Abdur-Razzaaq 'Afiifii,
Mitglied: Schaikh 'Abdullaah ibn Qu'uud
Fataawa al-Lajnah ad-Daa.imah lil-Buhuuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa. - Band 8, Seite 179, Fatwa Nr. 2140
Was zu tun ist, wenn 'Iid auf einen Freitag fällt
von Schaikh Ibn Baaz
(rahimahullaah ta'aalaa)
Frage: Wenn irgendeins der zwei 'Iids auf einen Freitag (Jumu'ah) fällt, verrichtet man dann an diesem Tag das Jumu'ah (Gebet) mit seiner Khutbah oder nicht?
Antwort: Das was für den Muslim vorgeschrieben ist, wenn 'Iid auf einen Freitag fällt ist, dass man das 'IId-Gebet und das Jumu'ah-Gebet in den Masaajid (Pl. von Masjid) verrichtet, wo normalerweise das Jumu'ah-Gebet gehalten wird. Und es ist für denjenigen, der am 'Iid-Gebet teilgenommen hat erlaubt, das Jumu'ah (Gebet) auszulassen und an seiner Stelle das Zuhr-(Mittags-) Gebet zu verrichten.
Schaikh Ibn Baaz
Majmuu' Fataawa Samaahatu asch-Schaikh Ibn Baaz - Band 4, Seite 504, Fatwa Nr. 556