RHEINLAND-PFALZ.
Der Bau eines Minaretts mit Lautsprecheranlage für den Ruf zum Gebet ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Zwar werde ein Minarett von weiten Teilen der nichtmuslimischen Bevölkerung als "fremd" empfunden. Das Baurecht könne und solle aber keinen Milieuschutz gewährleisten, so die Richter, die die Klage eines Nachbarn einer Moschee in Wittlich ablehnten.
OVG Rheinland-Pfalz, Az: 8 A 11739/00
Claudia Poser