Unverändert gültig seit 08.August 2002
In Tunesien gelten strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der Gegenwert 1.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Da ich am 07.11.02 auf dem Auswärtigen Amt in Berlin, 2 Stunden Gespräch (Fragen und Antworten) habe, werde ich mich zu diesem Thema ganz besonders informieren und mir die erforderlichen Infos mitgeben lassen, und euch dann rein stellen.
Claudia