So weit ich weiß, gilt Helmpflicht auf Zweirädern für Fahrer, doch nicht für die 1-3 Beifahrer.
(a.nalog zur Gurtpflicht bei PKWs für die Vordersitze, während die hinten sitzenden 1-6 Personen keinen Gurt brauchen). :-)

_WO_ das alles gilt, ist natürlich eine andere Frage, ein bei mir mitfahrender Verkehrspolizist schnallte sich z.B. nur auf Schnellstraßen an und löste den Gurt sobald man die Straße verließ.
Und wann immer ich von der Polizei angehalten wurde, war der nichtangelegte Gurt niemals ein Thema oder auch nur einen Blick wert.