Gerade passend dazu gefunden:

Zitat:
Bei wem wie abgerechnet wird
Wenn Fußballfans als Patienten in die Praxis kommen, können Leistungen für Menschen aus der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden. Dies gilt für Schlachtenbummler aus England, Frankreich, Italien, Kroatien,den Niederlanden, Polen, Portugal, Serbien-Montenegro, Spanien, Schweden, der Schweiz und Tunesien.

Leistungen für Fans der anderen Teilnehmer der WM müssen niedergelassene Ärzte nach der GOÄ abrechnen. Das betrifft die WM-Besucher aus Angola, Argentinien, Australien, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, der Elfenbeinküste, Ghana, dem Iran, Japan, Mexiko, Paraguay, Saudi-Arabien, Südkorea, Togo, Trinidad und Tobago, der Ukraine und den USA. (akr)

Quelle:http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/06/20/111a0203.asp?cat=/magazin/wm_2006

Und was für Fussballfans gilt, sollte ja wohl für normale Touristen auch gelten, denke ich.

Gruß
Susanne