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|  Re: 3 Monate in Tunesien-auf was muss ich achten
 #41049 11/02/2006 14:40
11/02/2006 14:40
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo, 3 Monate kannst du dich in Tunesien ohne Visa aufhalten, länger wie 3 Monate muß man bei der örtlichen Polizei ein Visum beantragen: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden. Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html Es werden immer wieder andere Infos gegeben aber hier hast du es schwarz auf weiß von der Seite der Deutschen Botschaft in Tunis und ich denke das diese Infos auch immer die richtigen und aktuellen sind. Du mußt dich bei der örtlichen Polizei anmelden, wenn du keine Pauschalreise (also Hotel) gebucht hast, dort gibt man eine Kopie des Reisepasses ab wo die Adresse der Wohnung und die Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Claudia |  |  |  |  |  
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|  Re: 3 Monate in Tunesien-auf was muss ich achten
 #41050 11/02/2006 14:48
11/02/2006 14:48
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majnuna_kbira
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Zitat:Das stimmt nicht! Man darf sich 120 Tage, also 4 Monate ohne Visum in Tunesien aufhalten!!! Das hat mir jemand von der Tunesischen Botschaft am Telefon gesagt!3 Monate kannst du dich in Tunesien ohne Visa aufhalten, länger wie 3 Monate muß man bei der örtlichen Polizei ein Visum beantragen:
 
 
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|  Re: 3 Monate in Tunesien-auf was muss ich achten
 #41067 12/02/2006 10:34
12/02/2006 10:34
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo, Zitat:Hast du meinen Beitrag gelesen, denn dort steht genau das alles drin.Weiß jemand von euch,wie das dann abläuft wenn man ein visum für tn beantragen muss?Won und Kostet das was und ist es schwer dies zu bekommen
 
 
 Man kann dies nicht in Deutschland machen, sondern bei der zuständigen Polizei in Tunesien. Was du alles benötigst dazu, steht alles in meinen Beitrag.
 
 Es wäre nett wenn man nach Infos fragt, auch dann die Antworten liest.
 
 Hier noch mal ne Kopie meines Beitrags weiter oben, wo alle Fragen damit beantwortet sind:
 
 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
 
 Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
 
 Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.
 
 Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden.
 
 Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
 
 http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html
 
 Claudia
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