Habe den Text gefunden den ich in einem Thema schon stehen habe, gut das ich alle Mails aufhebe.
Einige Informationen betreffend Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Tunesien
Haus- oder Grundstückkauf in Tunesien
1. für Nichtverheiratete Ausländer
Grundstücke oder Häuser können auch von Ausländern erworben werden, allerdings nicht mit Majorität, d.h. es gilt in der Regel (außer man zahlt viel Geld)die 49/51-Regelung, d.h. ein Tunesischer Staatangehöriger besitzt
51% der Grundstücks/Hauses und der Ausländer 49%. das ganze wird mit Brief und Siegel auf dem Grundbuchamt des zuständigen Gouvernats eingetragen. Die Gebühre sind ähnlich hoch wie bei uns. Auch in Tunesien läuft das ganze über
einen Notar.
Voraussetzung ist die Crate sejour, entspricht unserer Wohnsitzmeldung. Es sollte also in Tunesien ein zweiter Wohnsitz gemeldet sein, wenn denn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist.
2. für Verheiratete
jetzt wird es kompliziert. Bereits im Ehevertrag sollte so etwas wie unsere Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, denn sonst wird es im Falle einer Scheidung sehr kompliziert. Die Immobilie oder das Grundstück kann allerdings voll und ganz auf den Ehepartner eingetragen werden, auch wenn
dieser ein Ausländer ist. Läuft auch über den Notar und die entsprechenden Ämter...also eigentlich leichter!! Aber es muß vereinbart werden, denn auch wenn das Ehepaar in Deutschland geheiratet hat und hier das deutschee Eherecht gilt, gilt das nicht in Tunesien. Sollte das Paar also in Tunesien
Besitz erwerben, wird im Falle der Scheidung das Tunesische Recht in Anspruch genommen und das besagt ausdrücklich, daß ohne Vereinbarung nicht unbedingt, halbe halbe gemacht wird!!
Scheidungsrechtliche Hinweise:
Heiratet ein Paar in Deutschland, gilt das deutsche Scheidungsrecht, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist.
Heiratet das Paar in Tunesien, sie bleibt in Deutschland, er auch: wird nach
dem Ermesse des deutschen Richters vorgegangen! Geht er zurück und sie bleibt da, erfolgen zwei Termine für einen Scheidungstermin in Tunesien!
Erscheint einer der Partner nicht, wird die Ehe auf jeden Fall geschieden, auch wenn einer vielleicht nicht einverstanden ist!!!
Claudia