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Re: "Grundstückpreise in Tunesien"
#3917
14/05/2003 21:03
14/05/2003 21:03
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Hallo Amina,
ich glaube nicht das man bei Grundstückspreisen eine Liste bekommt wo sie drauf stehen, denn wie du sicher weißt sind in Deutschland auch die Grundstückspreise immer unterschiedlich.
Es ist reine Verhandlungssache, es kommt drauf an ob es Bebauungsgebiet ist, ob Häuser drauf stehen, Erschlossen ist usw. und dies macht den Preis abhängig und gilt auch in Tunesien. Ob es am Meer ist das Grundstück, oder in einer Industriestadt.
Wenn du dazu Fragen hast kannst du dich auch immer an die Fremdenverkehrsämter in Deutschland wenden und nachfragen, oder auch an die tun. Botschaft denn dort wird man dir sicher eine Auskunft geben, oder dir eine Adresse + Telefon Nummer nennen wo du dich erkundigen kannst.
Claudia
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Re: "Grundstückpreise in Tunesien"
#3922
15/05/2003 13:26
15/05/2003 13:26
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Joined: Sep 2002
Beiträge: 566 W.
winnola
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Re: "Grundstückpreise in Tunesien"
#3927
16/05/2003 09:30
16/05/2003 09:30
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Habe den Text gefunden den ich in einem Thema schon stehen habe, gut das ich alle Mails aufhebe.
Einige Informationen betreffend Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Tunesien
Haus- oder Grundstückkauf in Tunesien 1. für Nichtverheiratete Ausländer Grundstücke oder Häuser können auch von Ausländern erworben werden, allerdings nicht mit Majorität, d.h. es gilt in der Regel (außer man zahlt viel Geld)die 49/51-Regelung, d.h. ein Tunesischer Staatangehöriger besitzt 51% der Grundstücks/Hauses und der Ausländer 49%. das ganze wird mit Brief und Siegel auf dem Grundbuchamt des zuständigen Gouvernats eingetragen. Die Gebühre sind ähnlich hoch wie bei uns. Auch in Tunesien läuft das ganze über einen Notar. Voraussetzung ist die Crate sejour, entspricht unserer Wohnsitzmeldung. Es sollte also in Tunesien ein zweiter Wohnsitz gemeldet sein, wenn denn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist. 2. für Verheiratete jetzt wird es kompliziert. Bereits im Ehevertrag sollte so etwas wie unsere Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, denn sonst wird es im Falle einer Scheidung sehr kompliziert. Die Immobilie oder das Grundstück kann allerdings voll und ganz auf den Ehepartner eingetragen werden, auch wenn dieser ein Ausländer ist. Läuft auch über den Notar und die entsprechenden Ämter...also eigentlich leichter!! Aber es muß vereinbart werden, denn auch wenn das Ehepaar in Deutschland geheiratet hat und hier das deutschee Eherecht gilt, gilt das nicht in Tunesien. Sollte das Paar also in Tunesien Besitz erwerben, wird im Falle der Scheidung das Tunesische Recht in Anspruch genommen und das besagt ausdrücklich, daß ohne Vereinbarung nicht unbedingt, halbe halbe gemacht wird!! Scheidungsrechtliche Hinweise: Heiratet ein Paar in Deutschland, gilt das deutsche Scheidungsrecht, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Heiratet das Paar in Tunesien, sie bleibt in Deutschland, er auch: wird nach dem Ermesse des deutschen Richters vorgegangen! Geht er zurück und sie bleibt da, erfolgen zwei Termine für einen Scheidungstermin in Tunesien! Erscheint einer der Partner nicht, wird die Ehe auf jeden Fall geschieden, auch wenn einer vielleicht nicht einverstanden ist!!!
Claudia
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