Hallo, kann mir jemand sagen ob die Bestimmungen von 2000 noch gültig sind, dass ein Tunesier nur mit Linienflügen von Tunis Air ab Tunis oder Monastir zu den (internationalen) Zielflughäfen Frankfurt, Hamburg, Berlin und München ausreisen darf und ob bei der Ausreise noch eine "Ausreisesteuer", Zwangsumtausch oder ähnliches gezahlt werden muss. Die Ausreise soll mit einem One-Way-Ticket und einem Familienzusammenführungsvisum stattfinden.