Hallo,

Ausfuhr:

Die Ausfuhr von Antiquitäten bedarf einer staatlichen Genehmigung. Von allen anderen im Land gekauften höherwertigen Gegenständen sollte man sicherheitshalber die Rechnung und die Umtauschquittung der für den Kauf benötigten Barmittel aufbewahren, falls bei der Zollabfertigung hiernach gefragt wird.

Tiere auch lebende Tiere dürfen nicht ausgeführt werden.

Claudia