Fünfjähriges Djerba-Opfer klagt gegen den Reiseriesen TUI (AFP) vom 30.08.2004
Inhalt: 1 Fünfjähriges Djerba-Opfer klagt gegen den Reiseriesen TUI

Landgericht: Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Fünfjähriges Djerba-Opfer klagt gegen den Reiseriesen TUI
- Schadenersatzforderung nach Anschlag in Tunesien
Adrian ist fünf Jahre alt und gezeichnet fürs Leben: Am 11. April 2002 hat er schwerste Verbrennungen auch im Gesicht erlitten, als Islamisten einen mit Flüssiggas gefüllten Tankwagen vor der weltberühmten Synagoge La Ghriba auf Tunesiens Ferieninsel Djerba zur Explosion brachten. 21 Menschen kamen ums Leben, darunter 14 Deutsche. Adrian ist bleibend entstellt und eingeschränkt. Die Pauschalreise mit dem Anbieter 1-2-Fly wurde zu einem Albtraum, der Eltern und Kind ein Leben lang verfolgen wird. Vor dem Landgericht Hannover beginnt am Mittwoch der Prozess um Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen Europas größten Reiseveranstalter TUI als Mutterkonzern von 1-2-Fly.

Die Familie aus dem nordrhein-westfälischen Bergkamen fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld und 800 Euro monatlich als Schmerzensgeldrente und Betreuungsgeld. Die Kläger argumentieren, der Reiseveranstalter habe wegen vorangegangener auch gewalttätiger Demonstrationen gegen Touristen in Tunesien den Terroranschlag vorhersehen können und es versäumt, die Teilnehmer der Bustour "Land und Leute" zu warnen. TUI bestreitet den Vorwurf energisch: "Ein Reiseveranstalter ist kein Geheimdienst." Das Unternehmen verweist auf die aus seiner Sicht maßgebliche Einschätzung des Auswärtigen Amtes, das am Tag vor dem Anschlag im Internet feststellte: "Außer der insbesondere in touristisch stärker besuchten Orten zu beklagenden Kleinkriminalität liegen derzeit keine Hinweise auf besondere Gefährdungen vor."

Bereichsvorstand Volker Böttcher formulierte im Vorfeld der Verhandlung einen Albtraum der gesamten Branche: Wenn Reiseveranstalter von den Gerichten künftig für unvorhersehbare Ereignisse finanziell verantwortlich gemacht würden, könne dies "nicht mehr und nicht weniger als das Ende von organisierten Reisen bedeuten".

Aber TUI steckt bei dem Verfahren in einer Klemme. Vorstand Böttcher erklärte, dass jede Zahlung an die Familie wie ein Schuldeingeständnis wirken würde - mit verheerender Auswirkung für ein Unternehmen, dem sich in jedem Jahr Millionen von Menschen im Urlaub anvertrauen. Andererseits ist sich der Reisemanager aber auch bewusst, dass der größte europäische Reisekonzern im Zivilprozess gegen ein gerade fünfjähriges Opfer steht und dass "wir diese Auseinandersetzung emotional nur verlieren können". Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Bundesregierung für den schwerstverletzten Jungen wie an andere Betroffene 250.000 Euro aus dem Fonds für Opfer von Terroranschlägen gezahlt hat, weitere 100.000 Euro für die Familie kamen vom tunesischen Hoteliersverband.

Dass die Bundesregierung gezahlt hat, deutet TUI zudem als Quasi-Freispruch, weil der Fonds nur einspringt, wenn kein Ersatzanspruch vorliegt - in diesem Fall gegen den Konzern. Aber das erspart den Ferienmachern nicht das Spießrutenlaufen vor dem Landgericht in Hannover.

30. August 2004 - 13.31 Uhr

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