Es scheint da keine festen Werte zu geben, sondern es besteht wohl ein Ermessensspielraum. Schriftlich findet man nirgendwo fixierte Werte.
Bei der Ausländerpolizei in Kantaoui geht man von einem monatlichen Zahlungseingang auf ein tunesisches Konto von 750 Euro (1.200 Euro Verheiratete) aus.
Wird dauerhaft und nicht nur für den Nachweiszeitraum vor Beantragung (3 Monate) Geld überwiesen, würden auch 600 Euro noch akzeptiert.
Bei Erstbeantragung muss man aber davon ausgehen, dass die 750/1200 Euro gefordert werden.
Es sieht also so aus, dass man die "armen" Rentner mit Renten auf dem Niveau von Hartz IV loswerden will.
Hinter vorgehaltener Hand wurde mir erzählt, dass es wohl auch schon Fälle gegeben habe, wo der tunesische Staat für Krankheits- und die nachfolgenden Beerdigungskosten aufkommen musste, da bei den Rentnern nichts zu holen war.