Original geschrieben von: kati3366

Soweit ich weiß, muß die Ehe in Tunesien geschieden werden.
Oder sie bleibt dort eben bestehen und hier gilt die Frau weiterhin als unverheiratet.

Ja, das ist es aber auch - sie GILT als unverheiratet, doch sie IST es eben nicht. Heiratet sie erneut, dann ist sie, und zwar auch vor einem deutschen Gericht, eine Bigamistin, wenn irgendjemand die Sache zur Sprache bringt, weil eine im Ausland rechtgültig geschlossene Ehe ihre Wirkung auch in Deutschland entfaltet.