Achtung bei der Durchreise in Italien: Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Diese Neuregelung tritt in Italien ab dem 1. April 2004 in Kraft. Fehlt die Weste bei einer Verkehrskontrolle, kostet das 33,60 Euro Verwarnungsgeld.