da sie meine tochter nicht als deutsche anerkennen ...
Das ist richtig - für die tunesische Botschaft ist die Tochter eines Tunesiers eine Tunesierin; das gilt entsprechend übrigens auch für andere Nationalitäten und auch für Deutsche bei deutschen Behörden, im eigenen Land ist ein (Doppel)Staatsbürger stets nur Inländer.
ihren deutschen pass abzugeben, nur weil sie einen tunesischen mann heiraten möchte.....
Doppelte Staatsangehörigkeit für Tunesier ist üblich, da der tunesische Staat keinen Bürger aus der Staatsbürgerschaft entläßt. Insofern haben eingedeutschte Tunesier zwei Pässe, nämlich den deutschen und den tunesischen.
Zudem wäre sie dann selbst tunesische staatsbürgerin und die ehe würde von d. deutschen botschaft in tunis nichtfür deutschland anerkannt werden.....
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Eine in Tunesien rechtkräftig geschlossene Ehe ist in Deutschland ohne weitere Zutun gültig und kann mit einer Übersetzung und eventuellen Beglaubigungen beim Standesamt auch eingetragen werden, ob die Eheleute Tunesier sind, oder nicht, spielt keine Rolle.
es soll verhindert werden, dass nun die tunes. ehemännern nicht nach deutschland mehr einreisen können... wer hat ähnliches erlebt, würde uns mal interessieren......
Da wirst Du niemanden finden, weil diese Behauptung falsch ist.
und als frau wird man dort absolut nicht anerkannt.......es wird einer frau überhaupt keinerlei respekt entgegen gebracht
Absolut irrelevant in diesem Zusammenhang - ein Mann in derselben Situation wird genauso behandelt.
ich wünsche allen frauen, die in naher zukunft einen tunesischen mann heiraten wollen, viel glück und starke nerven, um diesen papier-horror zu überstehen
Und ich rate zur Heirat in Deutschland, denn dann gibt es kein Problem mit der Staatangehörigkeit oder der Namensführung.
Allerdings kann es dann passieren, daß Tunesien die Heirat amtlicherseits nicht registrieren will (nur dann, wenn so geheiratet wird, wie es in Tunesien üblich ist, also z.B. mit zwei männlichen muslimischen Trauzeugen, etc.).