Danke für die Infos.
Leider habe ich von meiner Anwätin noch keine weiteren Rückinfos.
Die Nachweise für die Härtefallscheidund sind kein Problem. Es gibt Arzt- und Polizeiberichte sowie schon die 2. Gewaltschutzverfügung. Somit ist auch das getrennt lebend klar nachweisbar.
Ich wollte nur gern wissen wie ist das wenn er in Tunesien die Scheidung beantragt? Wird dies hier automatisch anerkannt. Und müsste man da auch das eigentlich Trennungsjahr einhalten? Was ist dann mit den Kosten?