Hallo AngelinaB,

ob ich Dir helfen kann, weiß ich nicht.
Ich denke helfen wird Dir eher eine Beratung beim Rechtsanwalt.
Daran wirst Du wohl nicht vorbei kommen, wenn Du eine Scheidung anstrebst.
Sehr lange hatte eure Ehe ja keinen Bestand...schade eigentlich, da Du sicher mit anderen Vorstellungen geheiratet hast.
Ich versuche mal auf Deine einzelnen Fragen einzugehen.

1. Selbstverständlich kannst Du die Scheidung in Deutschland beantragen. Ob eine Zustellung beim Cousin auch als zugestellt rechtlich wirksam ist weiß ich nicht, würde ich aber anzweifeln.
2.Er kann die Scheidung natürlich in Tunesien beantragen. Das steht ihm frei. Soweit meine Information vorliegt, muss er sogar in seinem Land eine Scheidung zusätzlich anstreben. Sonst kann er sich nicht wieder verheiraten.
3.Ihr habt eine sehr kurze Ehe sodass hier sicher kein Versorgungsausgleich vorgenommen wird,wenn Du nachweislich getrennt lebst.
4.Es wäre gut wenn er zur Scheidung anwesend wäre. Ansonsten geht es auch ohne seine Anwesenheit, auf jeden Fall wenn er nicht auffindbar ist...
5.Auf jeden Fall gibt es bei Härtefallscheidungen auch besondere Regeln. Sonst wäre es ja auch kein Härtefall... Möglicherweise ist es bei euch ein Härtefall, dann hast Du sicher bzw.hoffentlich alle Belege(Arztberichte/Fotos/Anzeige(n)) aufgehoben.
Das Gericht erwartet im Härtefall natürlich ausführliche Beweise von Dir die beweisen das es ein Härtefall ist. Über das Thema kann Dir aber am Besten eine Frauenberatungsstelle Infos geben. Und meist gibt es dort auch Juristen, wo man einen Termin machen kann.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Info für AngelinaB.....

Ich wünsche Dir liebe Angelina alles Gute