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Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann
[Re: AngelinaB]
#361104
28/02/2014 00:19
28/02/2014 00:19
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 25 Deutschland
Mahdia2007
Junior Mitglied
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Junior Mitglied
Joined: Jan 2008
Beiträge: 25
Deutschland
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Hallo AngelinaB,
ob ich Dir helfen kann, weiß ich nicht. Ich denke helfen wird Dir eher eine Beratung beim Rechtsanwalt. Daran wirst Du wohl nicht vorbei kommen, wenn Du eine Scheidung anstrebst. Sehr lange hatte eure Ehe ja keinen Bestand...schade eigentlich, da Du sicher mit anderen Vorstellungen geheiratet hast. Ich versuche mal auf Deine einzelnen Fragen einzugehen.
1. Selbstverständlich kannst Du die Scheidung in Deutschland beantragen. Ob eine Zustellung beim Cousin auch als zugestellt rechtlich wirksam ist weiß ich nicht, würde ich aber anzweifeln. 2.Er kann die Scheidung natürlich in Tunesien beantragen. Das steht ihm frei. Soweit meine Information vorliegt, muss er sogar in seinem Land eine Scheidung zusätzlich anstreben. Sonst kann er sich nicht wieder verheiraten. 3.Ihr habt eine sehr kurze Ehe sodass hier sicher kein Versorgungsausgleich vorgenommen wird,wenn Du nachweislich getrennt lebst. 4.Es wäre gut wenn er zur Scheidung anwesend wäre. Ansonsten geht es auch ohne seine Anwesenheit, auf jeden Fall wenn er nicht auffindbar ist... 5.Auf jeden Fall gibt es bei Härtefallscheidungen auch besondere Regeln. Sonst wäre es ja auch kein Härtefall... Möglicherweise ist es bei euch ein Härtefall, dann hast Du sicher bzw.hoffentlich alle Belege(Arztberichte/Fotos/Anzeige(n)) aufgehoben. Das Gericht erwartet im Härtefall natürlich ausführliche Beweise von Dir die beweisen das es ein Härtefall ist. Über das Thema kann Dir aber am Besten eine Frauenberatungsstelle Infos geben. Und meist gibt es dort auch Juristen, wo man einen Termin machen kann.
Vielleicht hat ja noch jemand eine Info für AngelinaB.....
Ich wünsche Dir liebe Angelina alles Gute
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Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#361109
01/03/2014 17:41
01/03/2014 17:41
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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DE: NW
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Die tunesische Scheidung wird in Deutschland regelmäßig anerkannt - die deutsche Scheidung in Tunesien jedoch nicht, dort ist eine "Anerkennung" (fast ein eigenes Scheidungsverfahren) durchzuführen.
Bei mittellosen Eheleuten kostet die Scheidung in Tunesien um die 500-1000€ (zusammen), wobei die Kosten einer in Tunesien lebenden Person gestundet werden können. Die Wartezeit für eine Scheidung in Tunesien beläuft sich incl. Scheidungsverfahren insgesamt auf etwa 1 Jahr, in dieser Zeit sollen Versuche der Versöhnung unternommen werden, die auch vom Gericht selbst angeordnet werden können.
"Nachsende"adressen sind keine zustellungsfähigen Adressen - gegebenfalls muß die Adresse im Ausland ermittelt werden, schlägt dies fehl, kann eine öffentliche Zustellung (durch Aushang im Gericht) erfolgen.
Wenn in beiden Ländern eine Scheidung beantragt wird, dann wird die Scheidung üblicherwiese in dem Lande durchgeführt, in dem sie zuerst beantragt wurde - für in Deutschland lebende Personen ist es daher sinnvoll, die Scheidung in Deutschland (und zuerst) zu beantragen, für in Tunesien lebende Personen in Tunesien.
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