Ich meine allerdings, irgendwo einmal gelesen zu haben, daß ausländische Rentner (also Nicht-Geschäftsinhaber/Arbeitstätige in Tunesien), die in Tunesien dauerhaft leben, keine völlige Zollfreistellung für ein RS-Kennzeichen erhalten, sondern lediglich die regulären Steuern auf den Wert des Wagens über 4 Jahre gestundet erhalten. Ob dies auch heute noch so ist, kann ich im Moment nicht verfizieren.
Andererseits gibt es aber auch die spezielle FCR-Regelung für Ausländer, die sich in Tunesien niederlassen und die alle paar Jahre wieder neu beantragt werden kann.