Wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit (müßte sie aber als Kind eines Deutschen) hat und kein Visum (evtl. Aufenthaltserlaubnis), dann benötigt sie in jedem Falle gültige Aufenthaltspapiere, die die deutsche Botschaft erteilt.
Die Volljährigkeit ist in Tunesien mit 18 Jahren erreicht, es gibt aber dennoch vereinzelte Berichte aus den letzten Monaten, daß Frauen (auch volljährige) eine Erlaubnis von Ehemann oder Vater zur Ausreise benötigen, das hängt u.U. vom kontrollierenden Beamten beim Zoll ab.