Hallo Ihr Lieben,

mein Mann hat sein Visum zur Familienzusammenführung bekommen.
Nachdem er hier eingereist ist haben wir direkt seinen Aufenthalt beantragt.
Nun hat er seid paar Tagen seinen befristeten Aufenthalt für 3 Jahre.
Was bedeutet dies nun für uns? Er darf nun hier arbeiten bzw. sich einen Arbeitsplatz suchen. Aber welche Rechte bzw. welche Ansprüche hat er / was kann er in Anspruch nehmen?
Leistungen wie ALG II kann er wohl in den ersten 3 Monaten nicht beziehen ( so sagte man es mir beim JobCenter)auch nicht übergangsweise, bis zu einer Areitsaufnahme.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Infos geben könntet.
Denn vielleicht gibt es auch etwas, was die Arbeitsaufnahme meinem Mann erleichtern könnte.

Vielen Dank für Eure Hilfe