Hallo,

kennt sich jemand hier aus, wie die berühmten Ausreisegenehmigungen von Kindern tunesischer Väter aussehen müssen? Muß diese beim Konsulat beglaubigt werden oder reicht ein deutscher Notar? Kann man eine ausstellen, die für immer gültig ist (ohne dies widerrufenzu können?)? Ist eine Genehmigung in französischer Sprache ok?

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit..