kennt sich jemand hier aus, wie die berühmten Ausreisegenehmigungen von Kindern tunesischer Väter aussehen müssen? Muß diese beim Konsulat beglaubigt werden oder reicht ein deutscher Notar? Kann man eine ausstellen, die für immer gültig ist (ohne dies widerrufenzu können?)? Ist eine Genehmigung in französischer Sprache ok?
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit..
Rym ich verstehe nicht warum du das gleiche schon wieder stellst, hast du dir auf dein anderes Thema schon die Antworten durchgelesen, wenn nicht hier ist das Thema:
und geändert hat sich vom 01.03.2004 bis heute nichts.
wenn Du es nicht verstehst, warum ich diese Fragen stelle, solltest Du Dir vielleicht das andere Thema nochmals anschauen, damit Dir klar wird, dass es zuvor um die Thematik ging, ob man die besagte Genehmigung zwingend braucht usw. Jetzt erkundige ich mich nach den formalen Anforderungen einer solchen und ich hoffe, dass dies auch für Dich legitim ist. Ansonsten bitte ich Dich um Verzeihung, dass ich solch unnötige, in Deinen Augen wiederholte Postings hier platziere..
Ja ich weiß das es eine etwas andere Frage war, aber es ist das gleiche Thema. Dann kann man doch diese Frage in das bereits vorhandene Thema stellen und vor allem in die richtige Rubrik. Auch zu deiner jetztigen Frage sind schon viele Infos im Forum in Beiträgen enthalten.