Na, das kommt darauf an, wie die Verhältnisse denn genau sind.

Falls die Ehe in Tunesien geschlossen wurde, muß nicht nur in Deutschland, sondern auch in Tunesien eine Ehescheidung stattfinden (wenn man nicht die erste Scheidung in Tunesien einreicht). Das bedeutet, daß die Scheidung für den Ehemann eine ganze Weile dauern wird und kann.
Umgekehrt - wenn es der Frau darauf ankommt, möglichst schnell geschieden zu sein, dann sollte sie die Scheidung in Deutschland einreichen, was der Mann dann anschließend anstellen muß, um auch in Tunesien geschieden zu werden, ist ja seine Angelegenheit (und nur für ihn allein wichtig). Andernfalls würde es für sie länger dauern, weil die Scheidung in Deutschland erst nach der in Tunesien anerkannt werden kann.

Was den Versorgungsausgleich angeht, wüde ich mir da keine großen Gedanken machen, denn nach der kurzen Ehezeit hat ja keine Versorgungsabhängigkeit bestanden (was die Ursache für einen Versorgungsausgleich wäre), da dürfte, ein guter Rechtsanwalt vorausgesezt, nichts herauskommen.

Eine andere Frage ist es noch, ob man es dem tunesischen Ex-Ehemann leicht oder schwer machen möchte, im letztern Fall kann man durchaus noch einige Zeit auf der (ohne) Scheidung sitzenbleiben, denn am grundsätzlichen Sachverhalt ändert sich ja auch in einigen Monaten nichts. Wer weiß, vielleicht ist der Mann ja sogar bereit, für eine schnelle Scheidung Zugeständnisse (welcher Art auch immer...) zu machen. smile