Original geschrieben von: My_Way
Original geschrieben von: hola13
(...) Jetzt meine Frage. Wie und wo muss ich mich scheiden lassen wenn er nirgends offiziell gemeldet ist. Mir ist egal ob ich verheiratet bin oder nicht doch er muss ja wieder heiraten sonst kann er ja nicht in Italien bleiben und eine Dumme gibt es auch schon.

Dann soll sich doch ER um die Scheidung bemühen.

Andererseits ist es nicht egal, ob du verheiratet bleibst bzw. wie lange. Denn je länger diese Ehe dauert, umso mehr Anspruch gewinnt er auf (deine) Rentenanteile!

Ich weiß nicht, wie jung du bist - aber eines Tages wird ein Pensionsantritt auch für ich da sein - und dann wird dir jeder Huni abgehen, der dir für ihn abgezogen wird. (Bitte mich zu berichtigen.)


Ja, so ist es leider:

Für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01.09.2009 beim Familiengericht eingeleitet wurden, gilt das neue Versorgungsausgleichsgesetz.

Nach wie vor muss das Gericht grundsätzlich von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Neu ist aber die Regelung für Ehen von kurzer Dauer.

Gemäß § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz findet bei einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur noch dann statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes ist gemäß § 3 Abs. 1 der Zeitraum vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Maßgeblich ist also nicht etwa der Tag der Trennung. Leben die Eheleute lange getrennt, ohne dass ein gerichtliches Scheidungsverfahren eingeleitet wird, muss dies unbedingt beachtet werden.

Ich würde unbedingt schnell einen Anwalt aufsuchen!. Vielleicht kommst du doch besser aus der Sache raus, da du ja lange seinen Aufenthaltsort nicht kanntest!
Versuchen würde ich es! Denn einen Monat zusammenleben, und dann später etwas von meiner Rente abgeben, würde mich doch schon sehr ankeksen!!!