Man muß unterschieden zwischen der Ausfuhr von Geld und dem Umtausch von Dinar in ausländische Devisen - nur für tunesische Staatsangehörige, die in Tunesien leben, ist beides dasselbe.

Ein Tunesier darf pro Jahr 3.000 Dinar in ausländische Währung UMTAUSCHEN (das wird dann in den Paß eingetragen), für Kinder gilt ein Betrag von 1.500 Dinar. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es möglich ist, diese Beträge zu kumulieren, also z.B. über mehrere Jahre den Maximalbetrag umzutauschen und dann auf einen Schlag alles auszuführen, doch das sollte m.E. möglich sein. Andererseits muß für den Umtausch ein Visum vorgelegt werden, bei diesem Vorgehen müßte man also in jedem Jahr ein Visum haben.

Außer für Geschäftsleute (spezielle Genehmigung durch die tunesische Zentralbank für Warenkäufe und Reisekosten) gibt es darüberhinaus für eine in Tunesien lebende Person (und das betrifft auch Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung!) keine Möglichkeiten, auf legalem Wege an ausländische Währung zu gelangen ODER sie aus dem Land zu AUSZUFÜHREN. Der Versand von Geld per z.B. WesternUnion ist wegen des Ausfuhrverbotes daher nicht möglich.

Anders sieht es aus bei einem "Devisenkonto", hier ist dem Inhaber die unbeschränkte Ausfuhr erlaubt (doch die Beträge müssen zuvor in Devisen, als nicht in tunesischen Dinar, eingezahlt worden sein). Tunesische Staatsbürger, die in Tunesien leben, dürfen kein Devisenkonto haben (außer Geschäftsleute, siehe oben).

Erlaubt ist der Geldtausch weiterhin bei im Ausland studierenden Familienangehörigen und einem Krankenhausaufenthalt im Ausland (in bestimmter, notwendiger, Höhe), in diesem Falle ist auch ein Geldversand per Bank möglich.

Das Verauslagen von Beträgen (ich gebe Dir Dinar in meinem Land, dafür gibst Du mir Euro in Deinem Land) ist sehr risikoreich (und in Tunesien gesetzwidrig), man sollte sich die Person sehr genau anschauen, der man einen solchen "Gefallen" erweisen will. Zumindest was Tunesien betrifft, kann es zudem passieren, daß der Staat sehr genau hinschaut, wenn plötzlich ein Nicht-Tunesier über große Dinarbeträge verfügt und er diese nicht zuvor bei einer Einreise deklariert hatte. Da wird schnell Schwarzgeld bzw. illegales Geld vermutet (-> Strafen, ersatzloser Einzug des Geldes).

Und, in diesem Zusammenhang generell, Achtung: Einfuhrdeklarationen gelten nur für einen Zeitraum von 3 Monaten - danach sollte man das Geld nachvollziehbar ausgegeben bzw. auf einer Bank angelegt haben!