Original geschrieben von: Frogger
Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es auch ohne Arbeitserlaubnis, aber keine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltsgenehmigung. smile



Oder alle 3 - 4 Monate zurück nach D und wieder einreisen. Dann brauchst Du allerdings Vermögen, um Deinen Unterhalt in TN zu finanzieren.