Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es auch ohne Arbeitserlaubnis, aber keine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltsgenehmigung. smile

Ein Aufenthaltsgenehmigung erhält man z.B. als Ehegatte eines Tunesiers, als tunesischer Staatsbürger (auch wenn man zuvor niemals in Tunesien gewesen ist), wenn man eine Firma in Tunesien hat oder wenn man nachweist, daß man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, etwa durch Vermögen oder Geldeingänge aus dem Ausland.

Zumindest in den ersten beiden Fällen erhält man auch ohne weiteres eine Arbeitserlaubnis.