Die Reiserücktrittskostenversicherung tritt ein wenn du oder ein mitversicherter Mitreisender wegen Krankheit die Reise nicht antreten kann. Ebenso wenn ein naher Verwandter schwer krank oder ein Todesfall eines nahen Verwandten eingetroffen ist.
Die Umstände im Land haben nichts mit der Reiserücktrittskostenversicherung zu tun.