Original geschrieben von: kati3366

Bindend ist der aber nur in TN. Hier in D. muß nochmal extra ein Vertrag gemacht werden wenn es gewünscht wird.


Das ist falsch - Eheverträge aus anderen Ländern sind in Deutschland sehr wohl bindend in den Punkten, in denen sie nicht gegen nationale Rechtgrundsätze verstoßen (z.B. der völlige Ausschluß von Unterhalt ist nicht möglich).
Ein nachheriger Vertrag in Deutschland wäre zudem in Tunesien nicht gültig, da dort im Gegensatz zu Deutschland ein Ehevetrag nicht mehr geändert (und daher auch nicht ersetzt) werden kann.