Original geschrieben von: Tammi
Antwort auf:
Ein Ehevertrag ist in Tunesien verpflichtend - ohne Ehevertrag keine Ehe (auch keine, die im Ausland geschlossen wurde).


Hätte ich, wenn ich in TN geheiratet hätte und dort einen Ehevertrag abgeschlossen hätte, die Dinge reinsetzen lassen können, wie ich es hier in D gemacht habe (private Altersversorgung, Lebensmittelpunkt Deutschland, kein Anrecht am evtl. Erbe des anderen...)?
Würde deutsche Gerichte den TN-Ehevertrag genauso anerkennen?


Ein Ehevertrag ist stets im anderen Land gültig - außer den Regelungen, die gegen die öffentliche Ordnung des jeweiligen Landes verstoßen (meist Erbrecht, Unterhaltsrecht).

Hier findet man übrigens eine interessante Abhandlung über Eheverträge vom deutschen Bundesverwaltungsamt (mit Hinweisen zu Tunesien):

http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__II/InfostelleAuswanderungundAuslandstaetigkeit/Publikation/Islamische__Ehevertr_C3_A4ge__Download,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Islamische_Ehevertr%C3%A4ge_Download.pdf