|
 |
 |
 |
 |
Verpflichtungserklärung für jemand fremdes
#358874
08/08/2012 18:42
08/08/2012 18:42
|
Joined: Aug 2007
Beiträge: 19 Deutschland
Geheimnis
OP
Junior Mitglied
|
OP
Junior Mitglied
Joined: Aug 2007
Beiträge: 19
Deutschland
|
Hallo an alle, lange Zeit war ich nicht mehr hier. Doch nun brauch ich mal euren Rat.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich war einige Jahre mit einem Tunesier verheiratet, haben ein gemeinsames Kind, dann kam die Trennung und darauf folgte die Scheidung. Wir hatten sehr schwere Zeiten, können mittlerweile aber wieder normal, ja fast freundschaftlich miteinander reden. Ich würde sagen, wir haben eine ganz gute Elternebene gefunden. Wir sind beide in einer neuen Beziehung. Seine Verlobte kommt aus Tunesien und lebt noch dort. Nun möchten die beiden heiraten, hier in Deutschland. Es ist soweit auch alles in die Wege geleitet worden. Es hapert nun an der Verpflichtungserklärung für die Dame. Mein Exmann hat aufgrund der zu leistenden Unterhaltszahlungen für unser Kind zu wenig (200 Euro) Einkommen und bekommt diese Erklärung nicht. Zudem lebt er in Insolvenz.
Da er ansonsten keine Kontakte weiter hat, fragte er nun mich, ob ich denn bereit wäre für 12-14 Tage für seine Verlobte die Erklärung zu machen (Ankunft in Deutschland bis zum Tag der Eheschließung).
Ich bin da ziemlich zwiegespalten. Einerseits froh, das er eine neue Freundin hat und so ein wenig vorm Absturz (vor dem er stand) geschützt ist. Auch gut für mich, das dann jemand da ist, der auf unser Kind aufpassen kann, da wir jetzt zum teil Betreuungsprobleme haben, da wir beide im Schichtdienst arbeiten und es schwierig ist, immer alles zu vereinbaren. So wäre es dann nicht so schlimm, wenn mein Ex und ich mal zusammen Schicht haben.
Andererseits kann das auch alles nach hinten losgehen. Was wenn sie plötzlich möchten, das das Kind bei ihnen lebt, wenn sie plötzlich zurück nach Tunesien möchten???
Würdet ihr es machen?
Was wären eure Sorgen, Ängste?
Danke schon einmal für eure Antworten
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes
[Re: Geheimnis]
#358895
10/08/2012 01:36
10/08/2012 01:36
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
Da steht ja eindeutig bis zur Eheschließung. Kann mir jemand sagen, wie lange diese Verpflichtungserklärung nun gilt?
Nach der aktuellen Rechtsprechung prinzipiell so lange, wie der beabsichtigte Aufenthalt andauern sollte (z.B. bei einem Besuchsvisum etwa 3 Monate). Doch das ist die Rechtsprechung, und wenn man den Rechtsweg beschreitet kann es Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird - und es kann dann, Jahre in der Zukunft, anders ausfallen, als heute. Sowohl aus diesem, als auch aus einem anderen Grunde würde ich keine Verpflichtungserklärung abgeben. Falls ein in Deutschland lebender Tunesier (auch mit deutscher Zweitstaatsbürgerschaft) eine Tunesierin heiratet, dann kommt eventuell eine Regelausnahme der Aufenthaltsberechtigung zum Tragen, wonach das Eheleben auch in Tunesien stattfinden kann. Und selbst ohne diese Bestimmung müßte der in Deutschland lebende Tunesier sich und seine Ehefrau unterhalten können - wenn er keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, die genau dieselbe Bedingung stellt, dann wird seine Ehefrau auch hier keine Aufenthaltsberechtigung erhalten, es besteht also eine gute Chance, daß ihr Aufenthalt "illegal" wird. Da zeichnen sich insofern nur Ärger und Probleme ab, die ich mir jedenfalls nicht ans Bein hängen würde. Nun bist Du aber nicht ich - und deshalb mußt Du diese Entscheidung ganz alleine treffen, und, wie immer sie ausfällt, hinfort damit leben.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes
[Re: Geheimnis]
#358915
11/08/2012 13:05
11/08/2012 13:05
|
Joined: Jun 2007
Beiträge: 352 Planet der Affen
My_Way
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jun 2007
Beiträge: 352
Planet der Affen
|
Lies mal hier im "Nachbar-Thread":
Die eingeladene Verwandte wurde akut krank und musste ins Spital, die verpflichteten Einlader sollen nun für diese Kosten in Vorkasse treten und müssen hoffen, dass die sie diese von der Krankenkasse (Versicherung) ersetzt bekommen. Dieses Geld muss aber auch mal einfach so da sein. Falls die Kosten ersetzt werden, dann sind es (meistens) nur zwischen 70-80% - der Rest ist weg.
Das ist nur ein Beispiel, was passieren kann, wo es für dich beginnt teuer zu werden. Denn du hattest dich per Erklärung verpflichtet, für die Eingeladene zu haften (er hat ja sowie nix).
Falls sie vor der Ehe untertaucht, erwischt wird, abgeschoben wird, dann geht es in die Tausender (Flug, ebenso für begleitenden Beamten, da aber Tour-Retour).
Es gibt noch unzählige Möglichkeiten, wo du als für sie Haftende zur Kasse gebeten werden kannst.
Kann ihm nicht zugemutet werden, mit seiner Zukünftigen in TN sein Glück zu finden?
Last edited by My_Way; 11/08/2012 13:06.
My Way Nieder mit Diktaturen!
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes
[Re: My_Way]
#358927
12/08/2012 21:13
12/08/2012 21:13
|
Joined: Aug 2007
Beiträge: 19 Deutschland
Geheimnis
OP
Junior Mitglied
|
OP
Junior Mitglied
Joined: Aug 2007
Beiträge: 19
Deutschland
|
Vielen Dank euch.
Ihr habt wohl recht, es ist blöd überhaupt darüber nachzudenken. Er hat alle Papiere fertig und hatte auch schon fast die Verpflichtungserklärung, bis dann herauskam, das er ein Kind hat und somit hatte er zu wenig Einkommen (weil sie irgendwie dann ein 2 Personen-Haushalt rechnen, obwohl sein Kind ja gar nicht bei ihm wohnt). Selbst wenn er auf das Sorgerecht verzichten würde, was mein erster Vorschlag an ihn war, würde das nicht gehen.
Der Hochzeitstermin wäre am 29.8., egal ob ich das jetzt machen würde oder nicht, bis zum 20.8. würde das jetzt eh nicht mehr klappen. Und dann müsste sie ja spätestens einfliegen.
Wenn er jetzt in Tunesien heiraten würde, wäre das ganze geld umsonst, was er ausgegeben hat.
Nun ja, ich werde ihm mal verklickern, das er sich was anderes einfallen lassen muss und ich ihn nicht unterstütze, was diese Sache angeht, so leid es mir auch für ihn und seine Lady tut.
Und eigentlich hat er es auch gar nicht verdient das ICH ihn noch unterstütze.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes
[Re: Geheimnis]
#359054
04/09/2012 00:03
04/09/2012 00:03
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
Es gibt Ausländerbehörden, die geben sich bei einem festgelegten Hochzeitstermin damit zufrieden, daß man für die Tage zwischen Einreise und Hochzeit eine bestimmte Summe auf ein Sparbuch zugunsten der Ausländerbehörde einzahlt (z.B. 50€/Tag). Nach der Hochzeit gibt die Ausländerbehörde das Sparbuch dann wieder frei.
In Berlin ist es sogar so, wie ich gelesen habe, daß man dort bei einem festegelegten Heiratstermin keine Sicherheitsleistung hinterlegen muß.
Ist von Behörde zu Behörde verschieden, sogar innerhalb eines Bundeslandes, da muß man dort jeweils nachfragen, und wahrscheinlich sind die eher dazu bereit, wenn sie den Eindruck haben, daß für die Ehe bei den Verlobten auch "alles stimmt".
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|