Nein, ich kenne die Person nicht und die Bedenken, die du äusserst habe ich eben auch.
Ich war heute bei der Ausländerbehörde, dort sagte mir der Mitarbeiter, das diese Verpflichtungserklärung auch noch 5 Jahre nach Eheschließung gilt.
Also würde mein Ex arbeitslos werden, nen Unfall haben oder was weiß ich und würde vom Staat abhängig werden, müsste ich bis 5 Jahre für seine Frau aufkommen. DAS will ich natürlich nicht.
Dann wiederum hat er mir ein Schreiben von einer anderen Ausländerbehörde gegeben in dieser steht:
xy beabsichtigt zur Eheschließung nach D. zu reisen. Von hier wird dem Antrag auf Eheschließung nur zugestimmt, wenn ab Einreise bis zur Eheschließung der Lebensunterhalt von xy durch eine Verpflichtungserklärung sichergestellt ist.


Da steht ja eindeutig bis zur Eheschließung. Kann mir jemand sagen, wie lange diese Verpflichtungserklärung nun gilt?