Um Pässe für die Kinder zu bekommen muss lediglich der Vater, mit Geburtsurkunde des Kindes, auf dem Konsulat erscheinen! Es braucht keine Unterschrift der Mutter!
Und die Geburtsurkunde bekommt er doch jederzeit beim deutschen Standesamt neu ausgestellt, da ist es egal wo du das Original hast.
Sollte die Ausreise des Kindes durch die TN-Behörde verweigert werden, kann nicht mal das Deutsche Konsulat intervenieren, da das Kind lt. TN-Gesetz TN-Staatsbürger ist.
Und deine Idee zu fliegen, wenn er in D bleibt, bei gleichzeitiger Bescheinung durch ihn, nützt dir auch nichts, wenn er es sich anders überlegt, und z.B. hinterherfliegt.